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Urteil gegen Pairing!

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AW: Urteil gegen Pairing!

@Marc, warum kannst Du mit nicht eine Abschrift des Urteils zukommen lassen ( sicherlich mit ev. Namen auskommentiert )?
Ich sehe darin kein Problem. btw. habe Dir eine PN geschrieben, leider bisher ohne Antwort

Grüße ichdenke
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@Petry2
Sky ist keine Behörde, die Bescheide erlässt, gegen die man fristgerecht Einspruch einlegen muss. Wenn Sky deine bezahlte V14 vertragswidrig abschaltet und Dir itteilt, der HD 1000 empfängt nicht mehr alle Programme, kannst du auch monatelang schweigen und dann Dein Recht aus dem Vertrag fordern.

@ichdenke
Per PN hab ich noch nie Originale oder ähnliches versendet. Erst gehst du mich kritisch an, jetzt plötzich willst du klagen? Sehr gut. Allein? Das wäre nicht so gut nach meiner Erfahrung. Verbraucherschutz oder Anwalt zur Hand? Wenn Du Sky anschreiben willst, die kennen das Urteil.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Das wird wohl nichts, somit kann ich dein Einbiringen in diesem thread nicht verstehen, außer du hast kommerzielle Gründe,
dann sage ich nein Danke.

Aber möglichst viele Leute dazu bewegen gegen Sky zu klagen, unverständlich m.E

Ich hoffe Du hast nicht nur eigene Interessen daran
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Du verrätst also nichts zu deinen Absichten? Ob du allein oder mit Hilfe Dritter vorgehen willst? Einzelkämpfer werden scheitern und schaden dem Anliegen, mal etwas krass formuliert. Dem Juristen an deiner Seite sende ich gern per Fax das Urteil zu, müsste ich aber auch erst mal anonymisiert umkopieren usw. Erst heftig kritisieren, dann Geheimnisse. Was ist Dein Plan? Merkwürdig. Mir liegt auch das Urteil des BGH nicht vor. Wozu? Aber es ist wichtige Argumentationshilfe.
Zu Eutin ist jetzt Frist abgelaufen für Stellungnahme Sky Berufung, das sollte man abwarten. Morgen die Info, ob solo V14 kommt.

Ein Kläger wird wohl Prozesskostenhilfe beantragen, da muss der Richter inw enigen Tagen vorab die Sach- und Rechtslage und die Erfolgsaussichten summarisch prüfen. Auch spannend.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@ MacBush
Nu haste zugegeben, (Post 161) dass das Urteil nicht korrekt ist..
deine initiative in allen Ehren, aber so wirst du kein grossen Konzern beeindrucken können.
Zumal Sky nach der Rechtslage bis jetzt Recht hat.....
Sky liefert eine Leistung, und hat auch das Recht, seine Leistungen geschützt in Umlauf zu bringen.
Dazu müssen se in dem Fall auch die benötigte Hardware liefern...
Das machen se..
Wer damit nicht einverstanden ist, braucht kein abbo ordern..
Alle Kunden von Sky bekommen eine Smart-Cart, und die Hardware (Receiver/Modul) dazu, um das Angebot zu Empfangen.
Mit der D-Box2 wirst du auch kein Sky mehr empfangen können !
Und jetzt versuchst du, ne Hintertür , mit ner ollen Hardware (von vor 9 Jahren) zu öffnen, um dein EGO zu Befriedigen.
Kannste machen..... Aber zieh nicht andere mit rein....und schon mal nicht so, dass es Kohle kostet.
Bei einer Klage gegen Sky, kommen zum Schluß andere kosten, wie 2 Stellig raus.
__________________________________

Ich empfinde die Maßnahmen von Sky auch nicht als Lustig, aber ich werde niemals andere zu mein Werkzeug machen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Warum Sammelklagen sind bei uns gesetzlich nicht zugelassen. siehe VW in USA und bei uns, sicherlich will ich einzeln gegen Sky vorgehen, nur ohne
driftigen Grund kann ich das wohl vergessen, viele andere auch.


übrigens "Schaden" schreibt man groß, falls du den Duden nicht kennst.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@Petry2
Lass doch solch Versuch, Urteile umzudeuten. Wer eigene Hardware nachweislich vereinbarte, darf sie auch nutzen.
Überfordert dich dieser klare Satz von BGH und Amtsgericht Eutin?
Natürlich darf mein festplattenreceiver nicht gegen ein Leihgerät für 278 EUR Servicegebühr ausgetauscht werden, lies doch mal § 1.5.2 der AGB. Der User in Eutin hat auf Anraten seines langjährigen Anwalts Berufung eingelegt. Andere Kunden haben schon ihr Recht erstritten, wie das von mir vor drei Tagen oder so ziterte SKy-Schreiben beweist.
Alles gut. Du musst nicht die absuren Sky-Textbausteine wiederholen.
Sky bietet Dir noch heute Vertrag ohne Leihgerät an. Wenn du die Seriennummer deines Receivers eingibst und Sky stimmt zu, hast du Vertrag nachweislich mit eigener Hardware, als Beispiel.
Wer sich Sorgen macht wegen der Kosten (Sky-Rechtsabteilung im schriftlichen Verfahren kostet 0 EUR,selbst bei Niederlage, Gericht 80 EUR, eigener Anwalt nicht notwendig), kann auch Jurist vom Verbraucherschutz beauftragen. Damit der alle Unterlagen hat, dessen Anschrift mitteilen bitte oder sonstge Mailadresse oder so. Kostet bei Niederlage 20 EUR insgesamt. Okay? Dauert nur etwas länger ;-)

@ichdenke
Ich tippe von unterwegs auf dem iPad, "schaden" als Verb wird aber in dem Kontext zu Recht klein geschrieben: https://www.digital-eliteboard.com/414391-pairing-trotz-smartcard-post3012790.html#post3012790
Als Substantiv schreibt man den "Schaden" aber groß. Dafür gab es an dieser Stelle keinen triftigen Grund... :-)

Es gibt derzeit keine Sammelklage in Deutschland, aber die Möglichkeit, andere Kunden als Zeugen zu benennen, Dokuemente von Humax und anderen Herstellern/Händlern als Beweis zu präsentieren, weitere Entwicklung anderer Verfahren zu nutzen (denn Sky hat alle diese Kenntnisse). Ohne rechtlichen beruflichen Background ist es schwer, gegen Sky-Juristen in einer wichtigen Sache zu bestehen. Um Vertragsauflösung im Vergleich zu erreichen, geht es auch allein, dazu reicht aber der Verweis auf das Urteil von Eutin mit Aktenzeichen. Mein Tipp: Jurist Verbraucherschutz Termin vereinbaren. Nicht schnell, aber schön...
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@Petry2
Lass doch solch Versuch, Urteile umzudeuten. Wer eigene Hardware nachweislich vereinbarte, darf sie auch nutzen.
Überfordert dich dieser klare Satz von BGH und Amtsgericht Eutin?
...

Petry2 deutet nichts an dem Eutiner Urteil um. Den Eutiner Prozess hat der Kläger erstmal komplett verloren, weil er gar keine nachweisbare Klagegrundlage hatte. Mit der durch den Kläger beantragten Berufung ist das Urteil das Amtsgerichtes auch nicht rechtskräftig geworden. Selbst wenn es rechtskräftig wäre, ist es ein Einzelfallurteil eines lokalen Amtsgerichtes und die dortige allgemeine Festellung, dass wenn ein eigener Receiver vertraglich vereinbart wurde, dieser auch nutbar sein soll, wäre nur auf den speziellen Einzelfall anwendbar. Man könnte natürlich in einem anderen Prozess vor einem anderem Amtsgericht auf diese allgemeine Entscheidung verweisen, aber bei einem anderen Einzelfall ist das auch nicht Rechtsverbindliches, an das das andere Amtgericht oder ein anderer Richter gebunden ist. Es muss immer der Einzellfall vom Richter geprüft werden und das Urteil fällt dann so aus, wie es der Richter verstanden haben will. Da kommen bekannterweise bei gleichartigen Klagen an unterschiedlichen Gerichten oftmals ganz unterschiedliche Urteile zustande. Erst ein letztinstanzliches Urteil, wäre dann für alle gleichartigen Verfahren rechtsverbindlich anzuwenden. Das BGH-Urteil von 2007 hat rein gar nichts mit den jetzigen Klagen gemeinsam, da ging es nur um die Frage, ob einem PayTV-Abonnenten bei einer Preiserhöhung während eines laufenden Vertrages über einen gewissen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn ein bestimmter Betrag der Preiserhöhung überschritten ist, bzw. die Preiserhöhung einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf und der Vertrag fortgesetzt werden kann, damit die Investion des Abonnenten in einen eigenen Receiver sich über die Vertragslaufzeit für ihn amortisieren kann. Eine gewisse Ähnlichkeit zu den jetzt angestrebten Klagen ist da zwar vorhanden, aber mehr auch nicht. Eine Preiserhöhung kann der PayTV-Anbieter jederzeit zurücknehmen, wenn er an der Fortsetzung des Vertrages interessiert ist und ansonsten das vom BGH zwingend vorgeshene Sonderkündigungsrecht des Kunden in Anwendung bringen lassen. Eine veränderte Verschlüsselung kann aus technischen Gründen vielleicht gar nicht mehr rückgängig gemacht werden und dann bleibt nur noch die vorzeitige Vertragsbeendigung. Was technisch möglich ist, entscheidet ein Richter bei derart komplizierten Verschlüsselungstechnologien nicht ohne Gutachten unabhängiger Gutachter auf diesem Fachgebiet. Solche "Gutachter-Prozesse" können Jahre bis Jahrzehnte dauern, weil beide Parteien Gutachten beibringen können, die wiedersprüchlich sein können. Der Ausgang derartiger "Gutachter-Prozesse" ist meist vollkommen ungewiss und zum Schluss muss der Verliere des Prozesses die gesamten Gutachter-Kosten begleichen, auch die der gegnerischen Partei. Nur in seltenen und speziellen Fällen urteilt da dann der Richter, dass beide Parteien selber ihre eigenen Kosten tragen müssen. Gegen derartige Kostenentscheide kann dann der Prozess-Gewinner auch wieder klagen. Eine Prozess-Lawine ohne Ende setzt man mit solchen "Gutachter-Prozessen" in Bewegung.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@Teoha
Umdeuten eines klar formulierten Urteils weg vom verständlichen wörtlichen Inhalt und somit weg von der zu Grunde liegenden Entscheidung des BGH ist ohne jeden Versuch einer Begründung abwegig. Ja.

@DVT-T2HD
Rechtsanwalt zur Beweislage:
"Das Gericht kommt zu dem Ergebnis:
„Ein Anspruch auf Aushändigung einer Smartcard, die durch Pairing [nicht] mit einem von der Beklagten zur Verfügung gestellten Receiver verbunden war, stand dem Kläger nicht zu. Der Kläger hat keinen Beweis für seine Behauptung angetreten, ihm sei bei telefonischer Vereinbarung des neuen Abonnements am 21.11.2014 bestätigt worden, er könne seine eigenen Geräte für das Abonnement nutzen.“
Hier irrt das Gericht. Der Kläger hat sehr wohl Beweis angeboten durch Parteivernehmung des Klägers. Das Amtsgericht sah sich jedoch außer Stande, den Kläger persönlich anzuhören. Dies ist ein Verstoß gegen den Grundsatz auf rechtliches Gehör und widerspricht einem fairen Verfahren."

Also es fehlte hier die Anhörung der Parteien, die Richterin fühlte sich überfordert. Das Landgericht wird prüfen, ob der Kläger den HD 1000 besitzt, man möge seine Ehefrau und seine Freunde fragen, wenn die
Parteivernahme, die ich beantragt hatte, dem Gericht nicht reicht. Da Sky mittlerweile einräumte, die Angaben des Kunden bei Vertragsschluss zu seinem eigenen Receiver vorsätzlich und gesetzwidrig gelöscht zu haben,

darf man auf die Milde des Gerichts gegenüber den Sky-Brüdern gespannt sein. Daten verfälschen und auf Gnade des Gerichts für fortgesetzte arglistige Täuschung der Kunden hoffen? Leute....

Und nicht irgendwelche Sachverhalte konstruieren, die absurd sind. Wieso spekulierst du über eine andere Verschlüsselung von Sky? Soll Sky auch alle NDS-Leihgeräte für unzulässig erklären? Der HD 1000 funktioniert wunderbar, bei mir läuft er problemlos. Auch das Vodafone TV Center. Also nicht Dinge diskutieren, die abwegig sind und von Sky selbst auch nicht vorgetragen werden. Wozu Gutachten? Man kann doch mit dem HD 1000 neu Sky buchen, wieso soll er nicht mehr funktionieren??

Das sagt Sky zum HD 1000:
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@Teoha
Umdeuten eines klar formulierten Urteils weg vom verständlichen wörtlichen Inhalt und somit weg von der zu Grunde liegenden Entscheidung des BGH ist ohne jeden Versuch einer Begründung abwegig. Ja."

Ich sage es nochmal auf deutsch: Du bist ein selbstgefälliger Schlaufaselkönig und duldest keine zweite Meinung neben Dir. Aber auch in diesem Forum wird man Dir irgendwann die Maske vom Gesicht reißen, wie woanders auch schon.

Wenn Du nicht lernst andere Meinungen gelten zu lassen die NICHT Dein Begründungsniveau erfüllen (was Du gar nicht willst oder kannst), wird Dir auch hier der Gar ausgemacht. Versprochen.

Dir fehlt einfach die Fähigkeit menschlich zu denken. Das wird dir zum Verhängnis werfen. Über kurz oder lang wird deine ermüdende Selbstdarstellung nach hinten los gehen. Entweder Du willst es so, oder dir fehlt tatsächlich die emotionale Reife deine Gegenüber als gleichwertig zu betrachten. Es reicht nicht, in gewissen Punkten recht zu haben, wenn man es nicht an den Mann bringen kann. Und deine Argumente sind letztendlich "nett" und akademisch mehr nicht und halten bisher keiner praktisch massentauglich verwertbaren Gegenprobe stand.

Also, hör doch auf, den 0815 Normalos Flausen in den Kopf zu setzen. Wir wollen nur fernsehen. Und nicht mit Zeitaufwand und Zusatzkosten gegen Sky vor Gericht ziehen.
Die anderen, die das wollen, haben von Dir und Deinen alter Ego genug Infos bekommen, da muss man nicht jedes Mal die ganze Litanei neu runterbeten und das Forum mit Texten überfluten.

@katzl
für mich auch eine Tüte. Wenn es den Regenmacher nicht gäbe, wäre es langweilig. Aber solange es hier einen gibt der als Heilsbringer auftritt, wird es immer Jünger geben, die seiner Laterne hinterherlaufen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Dann beachtet seine Beiträge doch nicht. Ihr fordert die Wiederholungen doch immer selber heraus mit Eurer Stichelei.
Ihr wiederholt Euch genauso.
Das Thema betrifft doch sowieso nur die, die eigene Hardware laut Vertrag nutzen. Das sind nicht so viele. Aber wen es betrifft, der kann auch ruhig versuchen, sein Recht durchzusetzen.
Alle anderen brauchen es ja nicht zu lesen und vor allem nicht dauernd dagegen zu sticheln.
Nutzt die Sky Hardware oder Oscam und werdet (un)glücklich mit Sky.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Zeit muss nicht der Kunde investieren, sondern der Fachmann (Jurist Verbraucherschutz, Rechtsanwalt, MB, wer auch immer). Schriftliches Verfahren. Unter 100 EUR Kosten für Gericht. Oder man nutzt Verbraucherschutz-Juristen für 20 EUR.
Dass die Kunden Zeit und Geld investieren für ungepairte V14, sollte aus den Foren Dir bekannt sein, du weist doch auf passende teure Linuxreceiver hin, und wieviel Zeit kostet es, OSCAM zu installieren, EMM zu schreiben usw. "Wir wollen nur fernsehen" ist ja wohl witzig. Schon mal die Threads und Posts seit 24.05. gezählt?
Linux/OSCAM hab ich nie gemacht, mir zu teuer und zu zeitaufwändig. MeinTipp ist preiswerter und kostet kaum Zeit, nur paar Unterlagen checken, 30 min. Telefonat, fertig. Rest machen andere.
Urteil Landgericht ist bald zu erwarten, das hat schon Gewicht für andere Amtsgerichte. Nur warten kann man nicht darauf, sondern muss seine Klage starten, denn es dauert ca. 3-4 Monate bis zum Ergebnis im schriftlichen Verfahren.

Andere Meinungen sind wichtig, die Diskussion in den Foren hat doch erst viele Erkenntnisse gebracht. Aber es gibt erkennbar sogenannte Trolle, das solltest du wissen, die ohne ernstes Interesse an einer Lösung der Fragestellung des Threads nur gegen die Sache oder Personen anschreiben, ohne auch nur einen sinnvollen Lösungsvorschlag zu präsentieren oder mal sachlich nachvollziehbare Fragen zu stellen. Wenn Sky Verträge ohne Leihgerät, mit HD 1000, noch 2016 neu anbietet, dann kann ein Bestandskunde 2014 doch nicht zwangsgetauscht werden entgegen AGB und Vertrag, wenn Sky nicht einmal weiß, welches Gerät der Kunde nutzt, aber noch 2016 solo V14 versenden. Dazu bedarf es keiner besonderen Intelligenz, um diesen Widerspruch zu erkennen. Vertrag ist Vertrag, einseitige Änderungen nicht zulässig, sonst zumindest Sonderkündigungsrecht. Soweit sollte ein Basis zu erwarten sein. Andere Meinungen sollten man dann zumindest ansatzweise begründen. Und man sollte kurz in die AGB geschaut haben, wenn diese schon zitiert werden.
Also wer einfach neugierig fragt, muss nicht vorher sich schlau machen, aber wer eine Mission erfüllen will, hier alle zu belehren, dass bestimmte User Unrecht hätten, sollte vor Beleidigungen doch erst einmal die AGB/Urteile lesen und daraus seine Fragen ableiten.

Niveaulos ist auch dein Gerede von Sperren in anderen Threads. Du meinst, bei Sky&Friends? Da werden viele gesperrt, die sich über Sky-Vorgehen mit rechtlichen Hinweisen beschweren. Schreib du dort mal einen aufklärenden Beitrag zu § 241a BGB im Zusammenhang mit aufgezwungenen Sky-Receivern. Bin gespannt.
Und bei DF war es nur eine befristete Sperre, weil ich auf Seite 1 im aktuellen Pairing-Thread auf die Besonderheiten des PR HD 1000 verwies, wie wir heute alle wissen, zu Recht. Ein Post mit technischen Neuigkeiten und echtem finanziellen Vorteil für den Kunden, um kostenfrei ein Sky-Modul zu erhalten. Lohnt noch heute zu lesen. :-) Ich steh zu diesem Post, nur Sky - äh DF - gefiel es nicht.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Und hier sind wir weder im Sky & Friends Forum, noch im DF Forum.
Uns interessiert es überhaupt nicht, wie dort verfahren wird.
Hier wird niemand gesperrt, wenn sich an die Boardregeln gehalten wird. Und wem das nicht gefällt, der kann ja gerne in die o.g. Foren wechseln.
 
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