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Urteil gegen Pairing!

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AW: Urteil gegen Pairing!

hallo zusammen,

ich habe einen Vertrag mit Sky bis August nächstes Jahr (habe leider verschnarcht rechtzeitig zu kündigen)
Ich habe diesen Vertrag seit mindestens 2 Jahren und habe Ihn immer wieder gekündigt und mir ein Angebot geben lassen. Seit letztem jahr habe ich dann eine V14 bekommen mit Leihreciver den ich natürlich nie genutzt hatte. Ich habe hier ine VU+ Duo2 und möchte eigentlich ungern den Sky schrott Reci nutzen. Jetzt bin ich umgezogen und bin bei einem Privaten Kabelnetzbetreiber (Kabelkiosk Reseller) Hier wird ein Kabelreci mit V14 karte benötigt. Jetzt muss ich 20€ Wechselgebühr bezahlen. Ich steige bei dem ganzen rechtlichen Sachen nicht so ganz durch. deshalb Frage ich auch: Kann ich etwas gegen Pairing tun oder habe ich Pech und muss den Rotz nutzen?

Danke!
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Must den Mist nutzen
Wenn du eine V14 bekommst wird es über Satellit eingespeist und der Betreiber der Anlage kasiert
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@ MacBush
Nu haste zugegeben, (Post 161) dass das Urteil nicht korrekt ist..
deine initiative in allen Ehren, aber so wirst du kein grossen Konzern beeindrucken können.
Zumal Sky nach der Rechtslage bis jetzt Recht hat.....
Sky liefert eine Leistung, und hat auch das Recht, seine Leistungen geschützt in Umlauf zu bringen.
Dazu müssen se in dem Fall auch die benötigte Hardware liefern...
Das machen se..
Wer damit nicht einverstanden ist, braucht kein abbo ordern..
Alle Kunden von Sky bekommen eine Smart-Cart, und die Hardware (Receiver/Modul) dazu, um das Angebot zu Empfangen.
Mit der D-Box2 wirst du auch kein Sky mehr empfangen können !
Und jetzt versuchst du, ne Hintertür , mit ner ollen Hardware (von vor 9 Jahren) zu öffnen, um dein EGO zu Befriedigen.
Kannste machen..... Aber zieh nicht andere mit rein....und schon mal nicht so, dass es Kohle kostet.
Bei einer Klage gegen Sky, kommen zum Schluß andere kosten, wie 2 Stellig raus.
__________________________________

Ich empfinde die Maßnahmen von Sky auch nicht als Lustig, aber ich werde niemals andere zu mein Werkzeug machen.
Meine Güte, wenn man schon mal nicht begreift warum es MB eigentlich geht, der sollte nicht solche Posts verfassen. Nochmal zum mitmeißeln, es geht bei den
Klagen einzig und allein um die Erfüllung des geschlossenen Vertrages und nicht um die komplette Aufhebung des Pairings.
Also hätte Sky vor Abschluß des Abos klipp und klar sagen müssen, dass das Abo nur noch mit Leihreceiver bzw. Modul funktioniert (also spätestens seit Anfang 2014),
machen sie aber nicht.
Und genau dagegen wird vorgegangen, ihr erwartet doch bei anderen Verträgen auch, dass sich der Vertragspartner an den Vertragsgegenstand hält oder nicht!?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ediik
Kenne Kabelkiosk nicht gut genug, aber du solltest Folgendes prüfen: Die VU+ Duo2 arbeitet ja mit dem Sky+Modul kreativ zusammen. Also ohne PIN/Aufnahmesperre. Deine VU+Duo2 mit DVB-C/T2-Tuner aufrüsten für Kabel-Empfang.

Deine V14 für SAT musst du doch gar nicht tauschen, denn auch Kabelkiosk speist Sky-SAT-Signale ein. Oder hast du den Tausch schon veranlasst? Mit SAT-V14 hat man mehr Sender als mit Kabel-V14.
zuerst Leihreceiver zurückschicken mit Retourschein von sky.de. Dann forderst Du Sky auf, deine V14 freizuschalten für deinen vereinbarten eigenen Receiver, hast du noch alten PR HD 1000? Musterschreiben siehe Post#1. Sky lehnt sicher ab. Dann forderst du ein kostenfreies Sky-Modul unter Vorbehalt.

Das Sky-Modul nutzt du in deiner VU+ mit der vorhandenen V14.

Außerdem zahlst du jetzt Vollpreis? Ab wann genau? Wurde dein Preis dabei gleich noch um die 2-3 EUR erhöht? Dann hast du evt. Sonderkündigungsrecht, zumindest dann, wenn dein Vertrag zuletzt verlängert worden war am Telefon. Wenn dabei keine AGB vereinbart wurden, kannst du sonderkündigen wegen der Preisanpassung. Wichtig dazu die Auftragbestätigung von 2015. Welcher Standardpreis war da angebdroht, wenn du nicht kündigst? Und was will Sky nun haben? Preisanpassung? Dann Sonderkündigung zu prüfen.

Zum Abchluss der Diskussionen bis hierher

@DVB-T2 HD
Bevor du es immer wieder wiederholst, nimm nochmals zur Kenntnis, dass die Richterin ihre Rechtsauffassung geäußert hat, dass ein Kunde sein eigenes Empfangsgerät bis Laufzeitende nutzen kann, wenn er entsprechend einen Vertrag mit eigener Hardware vereinbarte. Dies bezog sich nicht auf eine Besonderheit im telefonisch geschlossenen Vertrag des dortigen Klägers (welche Besonderheit, liegt ja nichts schriftliches vor), sondern gilt nach Auffassung der Richterin allgemein für alle Kunden von Sky. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber Sky hat keine Berufung eingelegt, es akzeptiert. Ein Richtcharakter fehlt einem Amtsgerichtsurteil, richtig, aber als erstes Urteil schon mal wichtigiger Fingerzeig. (Da es keine Anhörung der Parteien gab, konnte der Beweis, was hier konkret vom Kläger mit Sky vereinbart worden war telefonisch, nicht geführt werden. Die Beweislast trägt aber Sky bei teelfonischen Verträgen (Tonbandmitschnitt, Auftragsbestätigung).

Das Urteil des BGH hat bindende Wirkung. Zu fragen ist, ob im Rahmen einer abstrakten Betrachtung eine Analogie der Sachverhalte besteht und das vom BGH Gesagte auch auf den aktuellen Fall des Zwangstauschs der Receiver passt.
Der BGH spricht vom besonderen Vertrauensverhältnis des Kunden in den geschlossenen Abo-Vertrag für die vereinbarte Laufzeit und davon, dass der Kunde viel Geld in eigene Geräte investierte und darauf vertrauen darf, seine Investition würde sich dann durch Nutzung der Geräte bis Laufzeitende wieder amortisieren. Dieser Anspruch des Kunden ist vom BGH festgestellt worden. Soweit kannst du sicher zustimmen.

Der BGH stellte dann 2007 fest, dass eine fristlose (vorzeitige) Kündigung wegen Wegfall der Fussball-Rechte diese angedachte langfristige Nutzung der teuren Geräte verhindern würde und somit auch aus diesem Grund die fristlose Kündigung unzulässig sei und den Kunden benachteilige.

Ein Zwangstausch der Receiver (entgegen 1.5.2, was du nie kommentierst/kommentieren darfst) hätte ja praktisch das selbe Ergebnis. Es wäre eine "Analogie". Auch eine fristlose Kündigung nach entsprechenden Zahlungsrückständen hätte das selbe negative "Amortisierungsergebnis". Also ist jeweils zu fragen, ob das vom BGH geforderte Nutzen der eigenen Geräte bis Laufzeitende als allgemeiner Anspruch des Kunden, der viel Geld bezahlte, eingeschränkt werden darf durch fristlose Kündigung, weil der Kunde seit Monaten das Abo nicht bezahlt. Antwort: Sicher ja, Sky darf die Nutzung des eigenen Receivers dann unterbinden. Logisch.
Zweite Frage (hier zum Thema): Darf Sky dann auch diese an sich zur Amortisierung notwendige und berechtigte Nutzung der eigenen Geräte bis Laufzeitende auch unterbinden, weil man im laufenden Vertrag plötzlich Kunde X pairen will mit einem Leihgerät? Entgegen AGB 1.2.4 und 2.1.1 und 1.5.2 und entgegen Vertrag? Da müssten ja dann gewichtige Gründe vorliegen. Die Richterin in Eutin sah die Analogie zum BGH und das Recht des Kunden aus seinem Vertrauensschutz, die teuer erworbene eigene Hardware zur Amortisierung bis Laufzeitende nutzen zu dürfen.
Du siehst aber - anders als das Amtsgericht - wichtige Gründe für Sky, so handeln zu dürfen, also unter Beschneidung der Rechte des Kunden aus Treu und Glauben, aus seinem Vertrauen auf Vertrag, Zusagen, AGB. Diese finanziellen Interessen und Rechte des Kunden müssen zurücktreten, weil hier eine besondere Situation Sky zum Handeln zwingt?

Sky muss sofort jeden pairen, meinst du? Sky kann nicht zugemutet werden zu warten? Aber wieso hat Sky dann den Vertrag überhaupt erst Ende 2014 ohne Pairing, ohne Leihgerät für 24 Monate verlängert? 11/2014 lief doch das Pairing schon seit 9 Monaten? Wieso konnte bis Sommer 2015 jeder eine solo V14 erhalten, wenn diese Pairing-Sache soooooooo dringend ist, dass die Rechte des Kunden und seine finanziellen Vorteile der Amortisierung darunter nun leiden müssen? Wieso kann dann die Ehefrau des Kunden noch im Jahr 2016 einen komplett neuen Vertrag onlien abschließen und eine solo V14 ohne Pairing erhalten unter Angabe der Seriennummer des HD 1000?

Gilt dann immer noch, dass die Rechte des Kunden aus dem Vertrauen auf den Vertrag bei einem sogenannten Dauerschuldverhältnis (Sky-Abo), seine teure Investition in eigene Festplatte und Receiver im Haushalt auch nutzen zu können (wie der BGH es feststellte), nichts mehr wert sind, weil Sky ihm die Nutzung des vereinbarten sky-zertifizierten Receivers (der Jugend- und Kopierschutz perfekt beherrscht und Cardsharing nicht kann) plötzlich 2015 verbieten will, nachdem ihm das 11/2014 noch vertraglich zugesagt worden war?

Die Richterin in Eutin sieht die Kunden im Recht. Allerdings muss der Kunde diese Umstände auch belegen können. Dazu fehlte bisher die Anhörung, die Befragung des Kunden und seiner Zeugen, die Präsentation des HD 1000 live im Gerichtssaal. Die Richterin gab das Verfahren wegen der großen Bedeutung an das Landgericht ab, meinte, die Klageschrift sei umfangreich wie eine Klage des Verbraucherschutzes :-). Zu viel für sie.

Du, DVB-T2 HD, siehst also hier, dass Sky im Juni 2016 noch neue Verträge ohne Pairing anbieten kann, aber andere Kunden schon 2014 gezwungen werden durften, den Leihreceiver im laufenden Vertrag nutzen zu müssen, obwohl der eigene Receiver ausdrücklich vereinbart war, ein Smartcard-only-Vertrag ohne Leihgerät? Du meinst, es war Sky nicht zumutbar, bis Laufzeitende 2015 oder 2016 zu warten damit, wenn man parallel immer noch neue Verträge ohne Leihgerät weiter anbietet? Das finde ich sehr erstaunlich. Immerhin hat der BGH schon klar seine Meinung geäußert. Rechte des Verbrauchers, die der BGH schon für wichtig erachtete, sollten meiner Mienung nach nur eingeschränkt werden können, wenn ein Dritter die Gründe auch für nachvollziehbar und schlüssig erachten kann. Ich kann Chaos-Sky nicht verstehen, Du etwa? Oder soll Sky sagen: Ja, Pairing ist uns sehr wichtig, aber wir locken weiterhin ahnungslose Lemminge in Sky-Verträge mit der Zusage, eigene Hardwrae nutzen zu dürfen, aber die werden dann später auch noch selektiert?
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

marcbush hat ja nun wiederholt alle seine argumente und "seinen" weg aufgezeigt, einige andere haben (auch wiederholt) gegenargumente dargestellt. insgesamt ist die rechtliche lage wohl immer noch als sehr dünn und (noch) nicht gesichert (welche richtung auch immer) zu sehen. ein restrisiko bleibt also, das ist ebenfalls erwähnt. genauso wie es sich rauskristallisiert hat, das marcbush gerne hätte, das ab dem punkt "klage einreichen" er immer involviert sein möchte. kann man auch "bewerten" wie man möchte.

wer also bis hierhin alles zu diesem thema verfolgt hat, hat genug informationen, um sich entscheiden zu können, welchen weg man einschlagen möchte.
dauernde wiederholungen (gilt für beide "fronten") bringen absolut garnichts und führt ins unübersichtliche chaos (siehe die endlosen threads zur umstellung V14 usw).
wirkliche news zu urteilen und/oder reaktionen von sky sollen doch nicht untergehen. also könnten doch beide seiten ein bischen runterfahren und sich wieder auf das wesentliche konzentrieren. hier sind auch schon wieder 19 seiten, die inhaltlich locker auf eine seite passen würden.
keiner hier ist rechtsanwalt oder richter (nein, auch marcbush ist keines der beiden), also führt das ohne "handfeste" fakten nicht weiter und wir drehen uns im kreis.

marcbush, schreibe doch bitte deine sichtweise, argumente, etc alles in den eingangspost und verweise auf diesen, solange es nichts wirklich neues gibt. das spart allen viel zeit, platz und nerven.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Danke für den hilfreichen Beitrag.
Bitte akzeptiere aber auch du die ergangenen Urteile. Der BGH hat das Recht des Verbrauchers sehr hoch angehängt, dass er seine eigene Hardware bis Laufzeitende auch nutzen kann. Der HD 1000 ist für NDS/DVB-S2/HD/Jugendschutz/Kopierschutz perfekt geeignet. Wer also die Vereinbarung des eigenen Receivers bei Vertragsschluss belegen kann (Eingabe der Seriennummer online/Telefonmitschnitt/Screenshot/Ehefrau...), kann also sowieso den Zwang zum Leihgerät ablehnen. Allerdings ist Sky tatsächlich in der Beweispflicht, siehe § 312k BGB, zumal Sky einräumte, die Daten der Kunden gelöscht zu haben, die Sky aber speichern muss.

Da sky weiterhin neue Verträge ohne Pairing zulässt, ist bisher kein Grund erkennbar, warum dann Bestandskunden im laufenden Vertrag ihr vom BGH bestätigtes Verbraucherrecht verlieren sollten. Sky hat dazu das Gericht offen belogen und behauptet, Sky würde nur noch gepairte Karten ausgeben. Dazu laufen Strafanzeigen gegen Sky wegen Prozessbetrugs.

Da muss man nicht diskutieren. Sky hat schon mehreren Usern die Freischaltung der V14 gewährt, einen Sky-Brief dazu hatte ich zitiert.

Es kommen fast täglich News hinzu. Wer eine sachliche Frage hat oder ein Argument, warum Sky gegen seine eigenen AGB verstoßen dürfe, kann fragen, aber möglichst konkret am Beispiel und nicht allgemein "Support fehlt" rufen... Der HD 1000 läuft wunderbar. es sind laufende Verfahren bei einem halben Dutzend Gerichten, nirgendwo sieht Sky die Chance auf ein gutes Ergebnis nach dem Motto: "Sky darf das Leihgerät allen Kunden aufzwingen."

Auch zum Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung bei Kunden ohne AGB gibt es laufende Verfahren, die viele interessieren.

Wer wichtige Unterlagen, bisherige Urteile, Zeugen, Beweise braucht, ich sende sie dem beauftragten Anwalt/Verbraucherschützer gern sofort zu. Einzelkämpfer haben in meinen Augen kaum eine Chance. Und Rückmeldung ins Forum, wie das Verfahren sich gestaltet, wäre dann wiederum für andere hilfreich, auch kann man dann nochmals guten Input in das Verfahren geben, denn es zieht sich ja einige Wochen hin.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

... was leider sowohl für die "Unterstützer" MB's Vorgehensweise als auch auf seine "Kontrahenten" zutrifft.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

DVB T2 hält den Buchstaben-Würfel-Rekord. Bunte Mischung ohne konkrete News, während ich nun wirklich viele Belege einscannte im Thread, ob SARAH mit der Zusage zum HD 1000 oder Sky-Brief an Anwalt und an mich mit Zusagen, dass man eigene Geräte weiter nutzen darf, Urteile BGH und Eutin, Eingeständnisse von Sky-Forum zum Löschen der Kundendaten, zum Verwirrnis auch bei Sky zur Frage, welche Geräte zugelassen seien usw.

Dazu mehrere Musterbriefe gegen Zwnagsgeräte, für kostenloses Sky-Modul unter Vorbehalt, gegen Preisanpassung.

Ebenso die Hinweise, wei man weiterhin Sky ohne Leihgerät neu buchen kann, Mitteilung des Herstellers Humax, Berufungsschrift Lübeck in Auszügen, Übersicht der Gerätepreise 99-278 EUR, viele Argumente für User, die gegen Zwang zum Leihgerät vorgehen möchten. Geordnete Übersicht mit weiteren Unterlagen liegt bereit für die laufenden Verfahren. Pairing 2 ist ja schon mal erledigt bis 2018. Nun geht es um Urteile auf breiter Front, damit Sky das kundenfeindliche Gebaren aufgibt. Jetzt kassiert Sky sogar Geld für Leihgeräte im Zwangstausch, die letzte Hürde gefallen und bisher das große Argument von Sky "Kostet doch nix!". Dabei hat Sky schon immer abkassiert, auch bei Wechslern von IPTV zu SAT usw.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

und genau das schreib doch mit allen infos zusammen (auch urteile mit gerichts-kennziffern usw) in den eingangspost, du antwortest ja schon wieder direkt mit argumenten, argumenten, argumenten.

rein ins 1. posting und hier einfach "neue infos... link zum eingangspost" BITTE
 
AW: Urteil gegen Pairing!

MB ist doch ernsthaft bemüht, die von Sky auf verschiedene Art hinters Licht geführten Abonnenten zu unterstützen. Er zeigt Wege auf, sich gegen die verschiedenen Varianten zur Wehr zu setzen. Technikfreaks mögen das langweilig finden, mir persönlich hat es geholfen in der Auseinandersetzung mit dem Moloch Sky. Reduziert auf die Forderung „Wie vereinbart: Eigener Receiver“ kann man sehr wohl mit guten Chancen im Rechtsstreit rechnen. In Deutschland sind Verträge immer noch einzuhalten, auch wenn das Rechtssystem gaaaanz langsam arbeitet. Das ist aber nicht MB anzulasten, auch wenn seine ungeduldigen und offensichtlich oft unkundigen Kritiker die schnelle und einfache Lösung fordern.
Bitte an MB: Laß Dich nicht unterkriegen
Bitte an MOD: Diesen thread nicht dicht machen, nur weil ein paar Unverbesserliche wieder provozieren und persönlich werden
 
AW: Urteil gegen Pairing!

PR1000 die alte Kiste wurde von Nagra auf NDS mit Update gebracht - die Kiste kann KEIN CWE - deshalb ist er eben nicht mehr geeignet da sky CWE aktiv hat.

Wer vor Gericht mit Technik anfängt, der sieht dann zu wie Richter/in Gutachter beauftragt den man selber erstmal vorher bezahlen darf.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Es gab schon mehrere Anhörungen, kein Mensch redet von CWE. Sky schrieb 100 Seiten zur Klage, aber nix zum HD 1000 oder CWE...
Alles nur schräges Angerede. Erstes Urteil ist doch schon da: "Wer eigene Hardware vereinbarte, kann sie auch bis Laufzeitende nutzen."
Man konnte mit dem HD 1000 bis Januar 2016 noch neuen Vertrag abschließen. Auf solche Argumente geht hier kein Schräg-Schießer ein.
Immer irgendwelche obskuren Argumente, die kein Mensch bisher erwähnte.
Wenn Sky zum Vertrag 2016 ein Gerät zulässt, das kein Pairing beherrscht, dann ist das doch ein Problem von Sky, nicht vom Kunden. Wieso soll der Kunde darunter leiden? Anderen Kunden wurde doch schon zugestanden, die V14 weiterhin im HD 1000 zu nutzen, wie oft noch?
Dies ist ein Fachforum, man sollte auch paar Seiten rückwärts lesen, um sich klug zu machen, bevor man postet. Pairing 2 (also Pairing für alle) ist doch schon längst mausetot. 2 Mio. Kabel-Kunden werden derzeit auch nicht gepairt. Wenn also ein Kunde einen Vertrag hat mit dem HD 1000, dann ist doch das langweilige Pairing kein Grund für einen Vertragsbruch.
Gilt nun § 1.5.2 der AGB oder nicht? Bitte, Herr ThomasR, diese Frage beantworten. In 1.5.2 steht, dass Sky bei Verschlüsselungswechsel die entliehenen Receiver tauschen darf (und die Smartcards), aber doch nicht die Receiver der Kunden. Verschlüsselungswechsel muss zumutbar sein. Ist es denn eilig mit Pairing? Muss sofort jeder gepairt werden? Wieso verteilt Sky dann noch solo V14?? Also erst nachdenken, etwas lesen, dann posten.

Verträge sind einzuhalten. Die V14 einem Kunden abzuschalten, weil er den vertraglich vereinbarten HD 1000 nutzt und Sky dies nicht passt, aber genau diesen Vertrag weiterhin Neukunden anbietet, das kann doch niemand für richtig halten. Im Sommer 2015 konnte jedermann sich solo V14 ohne Nachdenken, ohne Mühe, sofort holen. Sky wollte weder Seriennummer noch Modell wissen. Parallel aber wurden Kunden mit dem HD 1000 zwangsgetauscht. Selbst 2016 kann man noch Verträge ohne Leihgerät abschließen, mein V14 ist von Ostern 2016 und ungepairt und ohne Leihgerät.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@MarcBush
Vielen Dank für Deine Tipps! Lass Dich nicht unterkriegen!!!
Wurde eigentlich bei dem User, der letzte Woche eine V14 Solo bestellt hat, die Karte inzwischen ohne Receiver geliefert und frei geschaltet?
 
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