MarcBush
Power Elite User
AW: Urteil gegen Pairing!
EDIT: Überschnitt sich mit Post von ralmen, sorry
Meine solo V14 kam Ostern 2016. Sie war nach paar Minuten auf einem Sky-Kanal hell, wie alle anderen V14 zuvor auch. Und ist ohne F0 im Unicam aktiv, am 30.05.2016 verlängert bis Mitte Juli. Leihgerät hab ich nix.
Wenn sie in den ersten Tagen nicht freigeschaltet wird, Widerruf des Vertrags.
Wird die Karte erst später gepairt, dann hat man das Problem wie jeder andere Kunde auch. Aber man hat einen Vertrag nachweislich mit eigener Hardware vereinbart. Diesen Vertrag muss Sky auch mit eigenem Receiver erfüllen. Man nutzt dann unter Vorbehalt ein Sky-Modul und klärt die Rechtsfrage. Es ist halt ein Versuch, ohne technische Tricks einfach sich korrekt und AGB-konform zu verhalten und Sky ohne Leihgerät zu nutzen, weil Sky dies nach wie vor anbietet. (Eigenes Gerät später nach Defekt ist dann z.B. der PR HD 1000, den man sich extra kaufte, weil Sky-zertifiziert.)
Zitat Sky-Rechtsabteilung im aktuellen Rechtsstreit gegenüber Gericht:
"Grundsätzlich ist die Nutzung eigener Receiver natürlich möglich, allerdings ist Voraussetzung, dass diese Receiver für den Empfang unseres Programmes zugelassen sind, denn andernfalls könnten die oben bereits erwähnten Vorschriften zum Jugend- und Kopierschutz nicht eingehalten werden.
Selbstverständlich ist die Beklagte bisher davon ausgegangen, das es sich bei dem vom Kläger verwendeten Receiver um ein zugelassenes Modell handelt.
Soweit der Kläger ... dem Gericht den genauen Namen und den Hersteller seines Receivers nennt und es sich um ein für das Programm der Beklagten zugelassenen Receiver handelt, ist die Beklagte natürlich gerne bereit, dem Kläger das Programm für diesen Receiver zur Verfügung zu stellen."
"Zugelassene Receiver erkennt man grundsätzlich an dem Logo "Geeignet für premiere" oder "Geeignet für Sky", sofern sie von Sky zertifiziert wurden."
Anmerkung: Der PR HD 1000 ist sky-zertifiziert. Jugend- und Kopierschutz beachtet er unverändert perfekt. Die Vorschriften zu Jugend- und Kopierschutz haben sich zuletzt auch nicht verändert. Kläger hat allerdings keine AGB wirksam im Vertrag vereinbart, war nur telefonischer Vertragsschluss ohne AGB. Also gilt die Regel "muss zugelassenes Gerät verwenden" gar nicht, es reicht auch ein gesetzeskonformes Gerät wie der Technisat oder Panasonic. Aber der HD 1000 ist umso besser. Spart Diskussionen.
(Die AGB-Klausel 1.1.1 zu den "zugelassenen Empfangsgeräten" ist im Übrigen unwirksam, weil nicht ausreichend bestimmt. Wo steht, welche Geräte zugelassen sind? Kein Link, kein technischer Hinweis in der Klausel enthalten. Auf sky.de war parallel sogar das Alphacrypt-Modul ausdrücklich zugelassen worden als Alternative.)
Was sagt Sky&Friends denn zum Thema "Zugelassen/zertifiziert/geeignet"?:
Was zum Schmunzeln...
EDIT: Überschnitt sich mit Post von ralmen, sorry
Meine solo V14 kam Ostern 2016. Sie war nach paar Minuten auf einem Sky-Kanal hell, wie alle anderen V14 zuvor auch. Und ist ohne F0 im Unicam aktiv, am 30.05.2016 verlängert bis Mitte Juli. Leihgerät hab ich nix.
Wenn sie in den ersten Tagen nicht freigeschaltet wird, Widerruf des Vertrags.
Wird die Karte erst später gepairt, dann hat man das Problem wie jeder andere Kunde auch. Aber man hat einen Vertrag nachweislich mit eigener Hardware vereinbart. Diesen Vertrag muss Sky auch mit eigenem Receiver erfüllen. Man nutzt dann unter Vorbehalt ein Sky-Modul und klärt die Rechtsfrage. Es ist halt ein Versuch, ohne technische Tricks einfach sich korrekt und AGB-konform zu verhalten und Sky ohne Leihgerät zu nutzen, weil Sky dies nach wie vor anbietet. (Eigenes Gerät später nach Defekt ist dann z.B. der PR HD 1000, den man sich extra kaufte, weil Sky-zertifiziert.)
Zitat Sky-Rechtsabteilung im aktuellen Rechtsstreit gegenüber Gericht:
"Grundsätzlich ist die Nutzung eigener Receiver natürlich möglich, allerdings ist Voraussetzung, dass diese Receiver für den Empfang unseres Programmes zugelassen sind, denn andernfalls könnten die oben bereits erwähnten Vorschriften zum Jugend- und Kopierschutz nicht eingehalten werden.
Selbstverständlich ist die Beklagte bisher davon ausgegangen, das es sich bei dem vom Kläger verwendeten Receiver um ein zugelassenes Modell handelt.
Soweit der Kläger ... dem Gericht den genauen Namen und den Hersteller seines Receivers nennt und es sich um ein für das Programm der Beklagten zugelassenen Receiver handelt, ist die Beklagte natürlich gerne bereit, dem Kläger das Programm für diesen Receiver zur Verfügung zu stellen."
"Zugelassene Receiver erkennt man grundsätzlich an dem Logo "Geeignet für premiere" oder "Geeignet für Sky", sofern sie von Sky zertifiziert wurden."
Anmerkung: Der PR HD 1000 ist sky-zertifiziert. Jugend- und Kopierschutz beachtet er unverändert perfekt. Die Vorschriften zu Jugend- und Kopierschutz haben sich zuletzt auch nicht verändert. Kläger hat allerdings keine AGB wirksam im Vertrag vereinbart, war nur telefonischer Vertragsschluss ohne AGB. Also gilt die Regel "muss zugelassenes Gerät verwenden" gar nicht, es reicht auch ein gesetzeskonformes Gerät wie der Technisat oder Panasonic. Aber der HD 1000 ist umso besser. Spart Diskussionen.
(Die AGB-Klausel 1.1.1 zu den "zugelassenen Empfangsgeräten" ist im Übrigen unwirksam, weil nicht ausreichend bestimmt. Wo steht, welche Geräte zugelassen sind? Kein Link, kein technischer Hinweis in der Klausel enthalten. Auf sky.de war parallel sogar das Alphacrypt-Modul ausdrücklich zugelassen worden als Alternative.)
Was sagt Sky&Friends denn zum Thema "Zugelassen/zertifiziert/geeignet"?:
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Was zum Schmunzeln...
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