...
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
Dies sind die aktuellen (heutigen) Preise für Sky-Leihgeräte: 99-278 EUR, das von Sky versteckte Sky-Modul auch 99 EUR.
Auch eigene Hardware wird weiterhin zugelassen, die man für viel Geld kaufen muss. Alles so wie 2007, unverändert.
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
Hier muss der Neukunde sich entscheiden, ob er Leihgerät leihen will, mit 2 TB 149 EUR, oder ob er lieber eigenen Receiver verwenden möchte für den Vertrag, mit eigener Festplatte 3 TB für z.B. 499,00 EUR. Wer eine Drehanlage nutzt oder auch MTV Unlimited buchen möchte, muss einen eigenen Receiver kaufen, denn der Sky-Leihreceiver kann das alles nicht. (Zwei verschiedene Digital-Receiver parallel an einem TV scheitert bei vielen an fehlender 2. SAT-Zuleitung und verbieten die Sky-AGB in 1.4.1.)
...
...
Frau Rodden vom Bundesverband Verbraucherschutz wartet auf Startschuss, Herr Wins, Jurist vom Verbraucherschutz M-V, hat mich in stundenlangen interessanten Gesprächen autorisiert mitzuteilen, dass die offizielle Meinung der VZ M-V ist, dass Sky zu Unrecht die Kunden ohne Sonderkündigungsrecht zu Leihgeräten zwingt, wenn bei Vertragsschluss dies nicht vereinbart war.
...
Ein Anspruch auf Aushändigung einer Smartcard, die [nicht] durch Pairing mit einem von der Beklagten zur verfügung gestellten Receiver verbunden war, stand dem Kläger nicht zu.
...
Selbstverständlich muss Sky - auch da wieder Fehlinformation von dir - als Plattformbetreiber die von Sky herausgegebenen/vertriebenen Geräte so ausstatten, dass alle unverschlüsselten TV-Programme über eine genormte Sendeform (DVB-S2 oder anderes) empfangen werden können auf dem selben Verbreitungsweg (ASTRA 19 Grad Ost), diskriminierungsfrei mit allen Zusatzdiensten. Dies verlangt der Rundfunkstaatsvertrag, § 52c und § 53. (HbbTV ist aber umstritten, wird von Sky-Receivern nicht unterstützt.)
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Satzungen/Zugangs-und_Plattformsatzung_04.03.2009.pdf
§ 15
Zugang zu Benutzeroberflächen nach § 52 c Abs. 1 Nr. 3 RStV
(1) Der chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang der Rundfunk- und vergleichbarenTelemedienangebote einschließlich elektronischer Programmführer, deren chancengleiche unddiskriminierungsfreie Auffindbarkeit sowie die freie Programmwahl durch den Zuschauer sind inBenutzeroberflächen nach § 2 Abs. 2 sicherzustellen. Alle verfügbaren Angebote sind anzuzeigen und hinsichtlich der Anzeige nach Maßgabe des § 4 gleich zu behandeln. Auch die Sortierung innerhalbder oder den verfügbaren Listen muss diesen Gesichtspunkten entsprechen.
(2) Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind jedenfalls dann gewährleistet, wenn
(3) ...
- nebeneinander mehrere Listen mit verschiedenen Sortierkriterien angeboten werden,
- der Nutzer die Möglichkeit hat, die Reihenfolge der Angebote in der Liste zu verändern oder
eine eigene Favoritenliste anzulegen und- eine angebotene Favoritenliste ohne Voreinstellungen angeboten wird.
(4) Im Rahmen des technisch Möglichen sind Benutzeroberflächen so auszustatten, dass der Nutzerjedes Programm unmittelbar einschalten und aus dem Programm unmittelbar in dieBenutzeroberfläche zurückwechseln kann.
(5) Auf das öffentlich-rechtliche und private Programmangebot muss gleichgewichtig hingewiesenwerden. Dies schließt den Hinweis auf andere Dienste nicht aus.
Ergänzend dazu auch § 48 TKG zu beachten:
https://dejure.org/gesetze/TKG/48.html
Die Darstellung von Sendungen korrekt in 16:9 fordert § 49 I TKG. Da hatte Sky ja zuletzt Probleme bei Classica, aber das stört bei Sky nicht wirklich jemand...
...
Warum wurde pairing eingeführt? Weißt du es? SkyAdvance und mehr Zweitkarten. Man zwingt Kunden zur Buchung der Zweitkarte, weil der Kunde seine V14 nicht mehr im Haushalt wechseln kann. Außerdem kündigt Sky in internen Dokumenten der Werbeindustrie an, dass personalisierte Werbung bald jedem Kunden zugesandt werden kann. Das geht nur mit Pairing. Man will auch mehr Buchungen von SELECT erreichen, das geht einfacher mit einem Klick der Sky+Receiver-Fernbedienung.
Außerdem kann man Cardsharing verringern. Das ginge auch auf andere Weise, mit verkürzten Zugriffszeiten der Karten, aber man nimmt mit, was geht.
...
Geht um Kohle. Um sogenanntes wirtschaftliches Eigeninteresse von Sky. Darunter können aber nicht die finanziellen Interessen der Sky-Kunden leiden.
...
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien für folgende Zwecke:
Akzeptieren Sie Cookies und diese Technologien?
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien für folgende Zwecke:
Akzeptieren Sie Cookies und diese Technologien?