AW: Urteil gegen Pairing!
Im Forum sind wir als Hobby, seien wir ehrlich, und Teoha mit seinen über 15.000 Posts bei einem anderen Forum kennt da mehr als ich.
Meine V14 wurde 05/2014 gepairt, seit dem erreichten Entpairen sehe ich immer mehr Fehlverhalten von Sky. Daüber tauschen wir uns aus. Nur durch die Infos aus den Foren konnte ich mit meiner V14 Erfolg haben.
Pairing 2 (ECM-Pairing) geht derzeit nicht, weil es mehrere außergerichtliche Vergleiche gibt zur Nutzung der vereinbarten eigenen Hardware. Erst wenn jeder Kunde vertraglich zum Leihgerät verpflichtet wäre, könnte Pairing 2 kommen.
Aktuell am 24.05.2016 war weder ECM noch CWE passiert. Es wurden die Längen der Verschlüsselugs-EMM geändert, womit viele Geräte mit der Smartcard nicht klar kamen, erst nach A0-EMM auf die V14 ging es wieder, aber dabei bekamen sehr viele Karten ohne Schutz den Pairing-Befehl drauf. Der selbe Pairing-Befehl, der seit 02/2014 alle Kunden nach und nach erreichen soll. Pairing darf nur mit dem vereinbarten Receiver erfolgen, sagt auch Sky.
Mein HD 1000 läuft auch nach dem 24.05.2016 mit der ungepairten V14, nix Pairing 2. Nix Umstellung, die zum Ausfall des HD 1000 führte. Aber viele Kunden wurden gepairt.
Das Landgericht erwartet die Stellungnahme von Sky, Frist ist um.
Die Rechtslage ist klar. Sky kann nicht ernsthaft eine berechtigte Eile für Pairing beweisen, wenn man parallel neue Kunden wirbt ohne Leihgerät. Daher (und auch nach AGB/Vertrag/BGH-Rechtsprechung) darf der Kunde seinen Vertrag wie vereinbart erfüllen. Da Sky nun auch noch Geld für Leihgeräte kassiert (99 EUR für nackten Receiver oder für Modul), ist letztes Argument gefallen: Ist doch kostenlos! Nix kostenlos, Festplatte sowieso schon immer sehr teuer, Zweitkarte auch. So kann Sky nicht bestehen.
Wer also sich unter Vorbehalt Sky-Modul besorgt, kann weiter gucken, sich die Unkosten mit Klage durch Fachmann im schriftlichen Verfahren beim örtlichen Amtsgericht wiederholen und die Freischaltung der eigenen Hardware erbitten. Den Nachweis, den HD 1000 zu besitzen, schon 2014 angegeben zu haben, können mehrere Kläger führen.
Niemand kann ein Argument nennen gegen die bisherigen Urteile und die Vertragserfüllung. Stattdessen verbreiten einige Panik von obskuren Gutachten (für sky-zertifizierte Receiver, die Sky immer noch neu zulässt
, oder komplizierten Verfahren. Das macht doch der Fachmann, zwei Schriftsätze hin und her, Überlegung Vergleich oder Urteil, fertig. Dauert natürlich etwas, geht nicht in 8 Wochen, aber solange guckt man in Ruhe weiter, mit Sky-Modul zur Not, oder verzichtet aus Protest vorläufig auf Sky.
Und wer Preisanpassung bekommt, schiebt das gleich hinterher bei Gericht...
Sky wird durch Rechtsabteilung vertreten, der Kunde ohne Anwalt hat auch keine Kosten, das Gericht will bei dem kleinen Streitwert (500 EUR) nur zweistellige Gebühr vom Verlierer, bei Vergleich bisher immer von Sky. Anhörung vor Gericht nicht notwendig. Eutin auch ohne Anhörung von Parteien oder Zeugen oder gar Gutachtern
Da alle wesentlichen Dinge auf dem Tisch mittlerweile liegen, geht es schnell. Erste Klagen nach dem 24.05. sind jetzt raus! Im Sommer 2016 wird einiges passieren.
Theoretisch kann Sky auch Verständnis bei Gericht finden, wenn das Gericht auf die Unterstellungen wegen Cardsharing und Kopieren hereinfällt, aber dann gibt es zumindest einen guten Vergleich, denn selbst wenn Sky wesentliches ändern dürfte, dann wäre zumindest ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren, was Sky auch verweigert. Und Geld für Zwangsgeräte darf Sky natürlich nicht fordern, also Sky wird im Ergebnis immer verlieren.