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Hardware & Software Urteil: Freie Routerwahl darf nicht untergraben werden

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Ein DSL-Provider darf beim Bestellvorgang nicht den Eindruck erwecken, der Tarif funktioniere nur mit einem Router des Anbieters. Das ist einem Urteil zufolge der Fall, wenn eine Bestellung nur nach Auswahl eines Geräts fortgesetzt werden kann.

Die freie Wahl eines Internet-Routers darf nicht durch den Bestellprozess für einen Tarif untergraben werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband nach seinen eigenen Angaben gegen einen Internetanbieter erwirkt hat (Az.: 4 HK O 35/18). In dem Fall war es erst möglich, die Onlinebestellung eines DSL-Tarifs fortzusetzen, nachdem der Kunde einen der vom Provider angebotenen DSL-Router ausgewählt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ohne Routerwahl keine Bestellung möglich
Ein solcher Bestellvorgang sei irreführend und nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es werde der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Router für den gewählten Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch dadurch verstärkt, dass die Bestellung ohne Geräteauswahl nicht fortgesetzt werden kann.

Tatsächlich könnten für den Tarif aber auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden. Die freie Router-Wahl für Verbraucher ist ohnehin im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben.

Richter ließ Einwände nicht gelten
Die vom Provider zur Verteidigung angeführten Möglichkeiten, eine Hotline anzurufen oder die Tarifdetails zu studieren, um nähere Informationen zu Hardware-Optionen zu erhalten, ließen die Richter nicht gelten. Die Aussage, dass für den gewählten Tarif einer der aufgeführten Router erforderlich ist, sei hier eindeutig - so hätten Kunden gar keinen Anlass, genauer nachzufragen oder nachzuschauen.

AVM_Fritz_Box_7490_start.jpg

Quelle; onlinekosten
 
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ja was denn nun?
- WLAN geht/ging nicht?
- Nach AVM Update ging WLAN dann?
- 1&1 hat das mitbekommen und kassiert nun für dein WLAN 2,99 Euro monatlich?

Ich nutze selbst seit über 15 Jahren 1&1 und habe zusätzlich sicher hundert 1&1 Anschlüsse eingerichtet. Daher kenne ich mich mit Bestellungen, Ablauf von Neuaufträgen, Umzug, Vertragsverlängerungen nach Kündigung u.v.m. aus.

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Sorry, dass du sich gekränkt fühlst, nachdem ich deine falschen Aussagen klargestellt hatte.

Deswegen muss hier aber niemand persönlich werden.
 
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Welche Falschaussagen denn? Ich habe nicht eine einzige falsche Aussage gemacht! Nur weil du nix lesen und verstehen kannst, kann ich nicht dafür! Ich habe es nun mehrfach geschrieben, verlinkt, zwecklos. Du als angeblicher 1u1 Fachmann, wie du schreibst, solltest das wissen!

So sah das damals aus, die Wlan Funktion der 7412 musste für 2,99€ monatlich erkauft werden!
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Und eben genau das meinte ich mit meinem Beitrag:
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Daraufhin gehst du mich an, und schreibst:
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Warum gibt es dann das Thema hier?
 

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Ihr kommt jetzt bitte sofort runter!
 
Oh man, dann hängt man eben hinter die 7412 noch einen Router, z.B. einen günstigen TP-Link für paar Euro, für das WLAN. Kann man sogar noch freie Software installieren.
Natürlich ist 1&1 manchmal schon etwas seltsam, ich habe hier schon die zweite 7490 für lau.
 
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So sah das vor einem Jahr in 2018 bei dir garantiert nicht aus, zumindest ist es für mich nicht glaubhaft, weil sich das alles auf die von 1&1 vor 2018 ausgelieferten 7412 bezieht. So einen alten 7412 hab ich auch Ende 2018 bei EBay „geschossen“ und mit der AVM Firmware dann auch WLAN ermöglicht.
 
die Fritzbox für 2,99 Euro war noch nie eine FB7412, sondern ist derzeit eine 7520

Das ist auch schon seit über 1 Jahr so.

Die Aufteilung ist schon länger so:
- kostenlos --> 1&1 DSL-Modem (7412)
- für 2,99 € --> 1&1 Homeserver (7520)
- für 4,99 € --> 1&1 Homeserver Speed (7560)
- für 7,99 € --> 1&1 Homeserver Speed+ (7590)

und jetzt du
 
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