Ein DSL-Provider darf beim Bestellvorgang nicht den Eindruck erwecken, der Tarif funktioniere nur mit einem Router des Anbieters. Das ist einem Urteil zufolge der Fall, wenn eine Bestellung nur nach Auswahl eines Geräts fortgesetzt werden kann.
Die freie Wahl eines Internet-Routers darf nicht durch den Bestellprozess für einen Tarif untergraben werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband nach seinen eigenen Angaben gegen einen Internetanbieter erwirkt hat (Az.: 4 HK O 35/18). In dem Fall war es erst möglich, die Onlinebestellung eines DSL-Tarifs fortzusetzen, nachdem der Kunde einen der vom Provider angebotenen DSL-Router ausgewählt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ohne Routerwahl keine Bestellung möglich
Ein solcher Bestellvorgang sei irreführend und nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es werde der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Router für den gewählten Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch dadurch verstärkt, dass die Bestellung ohne Geräteauswahl nicht fortgesetzt werden kann.
Tatsächlich könnten für den Tarif aber auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden. Die freie Router-Wahl für Verbraucher ist ohnehin im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben.
Richter ließ Einwände nicht gelten
Die vom Provider zur Verteidigung angeführten Möglichkeiten, eine Hotline anzurufen oder die Tarifdetails zu studieren, um nähere Informationen zu Hardware-Optionen zu erhalten, ließen die Richter nicht gelten. Die Aussage, dass für den gewählten Tarif einer der aufgeführten Router erforderlich ist, sei hier eindeutig - so hätten Kunden gar keinen Anlass, genauer nachzufragen oder nachzuschauen.
Quelle; onlinekosten
Die freie Wahl eines Internet-Routers darf nicht durch den Bestellprozess für einen Tarif untergraben werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband nach seinen eigenen Angaben gegen einen Internetanbieter erwirkt hat (Az.: 4 HK O 35/18). In dem Fall war es erst möglich, die Onlinebestellung eines DSL-Tarifs fortzusetzen, nachdem der Kunde einen der vom Provider angebotenen DSL-Router ausgewählt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ohne Routerwahl keine Bestellung möglich
Ein solcher Bestellvorgang sei irreführend und nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es werde der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Router für den gewählten Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch dadurch verstärkt, dass die Bestellung ohne Geräteauswahl nicht fortgesetzt werden kann.
Tatsächlich könnten für den Tarif aber auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden. Die freie Router-Wahl für Verbraucher ist ohnehin im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben.
Richter ließ Einwände nicht gelten
Die vom Provider zur Verteidigung angeführten Möglichkeiten, eine Hotline anzurufen oder die Tarifdetails zu studieren, um nähere Informationen zu Hardware-Optionen zu erhalten, ließen die Richter nicht gelten. Die Aussage, dass für den gewählten Tarif einer der aufgeführten Router erforderlich ist, sei hier eindeutig - so hätten Kunden gar keinen Anlass, genauer nachzufragen oder nachzuschauen.
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