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Hardware & Software Urteil: Freie Routerwahl darf nicht untergraben werden

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Ein DSL-Provider darf beim Bestellvorgang nicht den Eindruck erwecken, der Tarif funktioniere nur mit einem Router des Anbieters. Das ist einem Urteil zufolge der Fall, wenn eine Bestellung nur nach Auswahl eines Geräts fortgesetzt werden kann.

Die freie Wahl eines Internet-Routers darf nicht durch den Bestellprozess für einen Tarif untergraben werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband nach seinen eigenen Angaben gegen einen Internetanbieter erwirkt hat (Az.: 4 HK O 35/18). In dem Fall war es erst möglich, die Onlinebestellung eines DSL-Tarifs fortzusetzen, nachdem der Kunde einen der vom Provider angebotenen DSL-Router ausgewählt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ohne Routerwahl keine Bestellung möglich
Ein solcher Bestellvorgang sei irreführend und nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es werde der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Router für den gewählten Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch dadurch verstärkt, dass die Bestellung ohne Geräteauswahl nicht fortgesetzt werden kann.

Tatsächlich könnten für den Tarif aber auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden. Die freie Router-Wahl für Verbraucher ist ohnehin im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben.

Richter ließ Einwände nicht gelten
Die vom Provider zur Verteidigung angeführten Möglichkeiten, eine Hotline anzurufen oder die Tarifdetails zu studieren, um nähere Informationen zu Hardware-Optionen zu erhalten, ließen die Richter nicht gelten. Die Aussage, dass für den gewählten Tarif einer der aufgeführten Router erforderlich ist, sei hier eindeutig - so hätten Kunden gar keinen Anlass, genauer nachzufragen oder nachzuschauen.

AVM_Fritz_Box_7490_start.jpg

Quelle; onlinekosten
 
Telekom zwingt einen dazu, ein neuen Router (nur von der Telekom) zu kaufen um ein upgrade von 6MBit-RAM auf 16Mbit zu erhalten.
Und am ende bekommt man die gleich Hardware.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe das noch nicht erlebt. Telekom bietet dir einen Router (meistens Speedport vergünstigt) an, aber es gibt keinen Zwang den zu nehmen. Das war schon immer so.

Oder meinst du Hybrid Anschlüsse?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, kein Hybrid. Es ging lediglich darum 16Mbit zu erhalten .
Ich schau mal ob ich den Schrift verkehrt diesbezüglich finden kann.
 
Naja, der Router von 1&1 ist ja nicht wirklich ein Problem, mit ner freundlichen Viertelstunde schnell an der Hotline gelöst. Nur warum funktioniert das Telekom Hotspot2Go nicht mit der Fritz-Box? Ich wette, das das nicht an AVM liegt. Hier ist wirklicher Routerzwang. Ohne den Gammligen Speedport geht das nämlich nicht.
 
Telekom Hybrid geht wirklich nur mit dem Hybrid-Router der Telekom.
 
Gebe ich Nhuts recht habe nämlich bei der Telekom gefragt un WLAN 2GO geht nur mit Speedport.
 
7590 fritze sollte das hybrid auch können
da die teledum ihn auch bereitstellen
 
Ehrlich, eine Fritz!Box für Hybrid geht? Dann hat AVM ja wohl was mit der Telekom abgemacht, dass das funktioniert.

Die Routerfreiheit ist ja nur gegeben, wenn es mehrere Anbieter von geeigneten Routern gibt.
 
Die 7590 kann nur xDSL und wird von der Telekom auch nicht für Hybrid Tarife ausgegeben. Für Hybrid gibt es den Speedport Pro.
 
Gerade mal probiert, also man muss weiterhin online die 1u1 Hardware nehmen. Hat sich nichts geändert.
 
Bei 1&1 bekommt man die Fritz!Box 7412 als Neukunde ohne zusätzliche Kosten, muss die aber nicht verwenden! Oder bei welchem 1&1 Neuvertrag wird man zu was anderem gezwungen?
 
Ich habe gestern die 1&1-Hotline mal gefragt, warum online keine freie Routerwahl besteht. Er meinte das er es telefonisch regeln könnte.
Meine Frage, warum der Bestellprozess online nur mit Hardware funkt, konnte er natürlich nicht beantworten.
 
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