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Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

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Habe mich mal informiert.
Die Höhe der Kaution und die damit verbundenen Auflagen legt der Richter nach eigenem Ermessen fest.
Solange der Richter kein Reiseverbot ausspricht kann er Reisen wohin er will. Offenbar sieht er bei Uli keine Fluchtgefahr.

Grundlage ist § 116 StPO

Kann mir nicht vorstellen, dass Uli eigenmächtig gegen seine Auflagen verstoßen hat.
 
AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

Es ist unerträglich mitansehen zu müssen, wie sich die Bonzen in unserer Gesellschaft mit einem Selbstverständis bedienen und dann dürfen sie, obwohl sie asoziale Elemente sind noch frei herum laufen. Jeder "Normalbürger" wird von unserem Staat zerstört, falls er sich etwas zu schulden hat kommen lassen, diese Menschen kriegen kaum noch ein Fuß auf den Boden, wenn sie sich verschuldet oder ihre Strafen abgesessen haben.
Unsere Moral hat sich in den letzten zwanzig Jahren ziemlich verändert, bei den Kleinen wird mit voller Härte der Gesetze zugeschlagen, den Anderen wird noch in den Arsch gekrochen. Erbärmliches Deutschland.

Gruß
claus13
 
AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

Der Uli sollte Europa die Schulden erlassen und jedem Land 100€ Startgeld geben und dann weiter Monopoli spielen.
 
Gericht stuft Selbstanzeige als ungültig ein

13.03.2014

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Im Prozess gegen Uli Hoeneß wurde das Urteil verkündet: Der Präsident des FC Bayern München muss drei Jahre und sechs Monate in Haft.

Dreieinhalb Jahre Haft:Uli Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung schuldig.

Revision vor dem BGH möglich:Obwohl Hoeneß zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kommt er nicht sofort ins Gefängnis. Erst in ein paar Wochen müsste Hoeneß voraussichtlich einrücken - wenn er keine Rechtsmittel einlegt. Würden diese akzeptiert, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall Ulrich H. Bis dahin könnten Monate vergehen. Auch die Staatsanwaltschaft kann in Revision gehen. Erst wenn der BGH entschieden hat, wäre dann das Urteil rechtskräftig.

Spannung vor dem Justizpalast:Zur MIttagszeit werden im Stachus-Untergeschoss FC-Bayern-Trikots verlost, als sei nichts geschehen. Darüber, vor dem Justizplast, parkt ein Übertragungswagen hinter dem anderen, Fernsehteams haben zwei weiße Zelte aufgebaut, in denen sie die Leute interviewen. Noch immer warten einige Menschen am Eingang und hoffen, doch noch in den Saal zu kommen. Eine Gruppe Touristen macht eifrig Fotos. Andere diskutieren heftig. Vereinzelt sind Bayernschals zu sehen. "Hoeneß hat so viel geleistet und er hat doch eingesehen, dass er einen Fehler gemacht hat", sagt ein Mann. "Und wenn man ständig mit so vielen Millionen jongliert, ist es doch normal, dass man irgendwann den Überblick verliert." Der Staat sollte sich doch lieber um die richtigen Verbrecher kümmern. Doch es gibt auch andere Meinungen hier: Josef Blasi aus Dingolfing hat sich an diesem Tag mit FC-Bayern-Fan-Utensilien eingedeckt. Nun ist er zufällig vor dem Justizplast gelandet. "Ich bleibe Bayernfan", sagt er. "Aber wenn es gerecht ist, dann muss Hoeneß bestraft werden." Er kann sich nicht vorstellen, dass Hoeneß, sollte er nun wirklich ins Gefängnis müssen, wieder zurückkommen kann.

Der Angeklagte hat das letzte Wort:Uli Hoeneß fixiert den Staatsanwalt, als dieser sein Plädoyer vorträgt. Nur ab und zu schweift sein Blick ins Publikum. Als Achim von Engel fünf Jahre und sechs Monate Haft fordert, ist ihm keine Regung anzumerken. Nachdem auch sein Verteidiger Hanns Feigen das Plädoyer gesprochen hat, hat Hoeneß die Gelegenheit für ein Schlusswort. Er sagt: "Ich habe dem Vortrag von Herrn Feigen nichts hinzuzufügen, er hat alles gesagt, was ich nicht hätte besser sagen können." Der Richter fragt nach: "Dann ist das ihr letztes Wort?" Hoeneß sagt: "Ja." Die Verhandlung ist unterbrochen. Das Gericht hat sich zur Beratung zurückgezogen. Ab 14 Uhr soll das Urteil verkündet werden.

Verteidigung fordert maximal Bewährungsstrafe:Die Verteidigung hält die Selbstanzeige für wirksam. Aus der Anzeige lasse sich die Summe von 27 Millionen Euro schätzen, die die Steuerfahnderin im Prozess vorgelegt hatte. Deswegen sei eine Einstellung des Verfahrens richtig, sagt Hoeneß' Verteidiger Hanns Feigen. Er gesteht aber, dass es besser gewesen wäre, in einem Satz darauf hinzuweisen, dass auch in Verlustjahren Kapitalerträge verbucht wurden. Das sei aber nur ein "Formfehler", die Selbstanzeige sei dennoch wirksam. Hoeneß habe "ohne jeden Zweifel" zur Steuerehrlichkeit zurückkehren wollen. Für den Fall, dass der Richter die Selbstanzeige als nicht wirksam ansieht, fordert Hoeneß' Anwalt eine Bewährungsstrafe. Das so gennante "Millionenurteil" des Bundesgerichtshofs, demzufolge bei Steuerhinterziehung ab einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sei, hält Hoeneß' Anwalt für nicht anwendbar. Schließlich habe sein Mandant sich "mit seiner Selbstanzeige offenbart, bevor die Tat entdeckt war". Ein Freispruch im juristischen Sinne ist für Hoeneß ohnehin nicht möglich - denn niemand bestreitet, dass Hoeneß Steuern hinterzogen hat. Die Selbstanzeige gibt Tätern nur die Chance, straffrei auszugehen. Auf die Lebensleistung von Uli Hoeneß habe sein Verteidiger zwar hingewiesen, ohne diese aber "zu sehr zu gewichten", erklärt eine Gerichtssprecherin.

Staatsanwalt plädiert auf fünfeinhalb Jahre Haft: "Hohes Gericht", beginnt Staatsanwalt Achim von Engel sein Plädoyer. Er kommt schnell auf das Entscheidende zu sprechen: "Eine wirksame Selbstanzeige liegt nicht vor." Er fordert er fünf Jahre und sechs Monate Haft für den Bayern-Präsidenten. Der Angeklagte habe in der Selbstanzeige von Januar 2013 verschwiegen, dass er in manchen Jahren Kapitaleinkünfte hatte. Hoeneß hatte nur für die Jahre 2003 und 2005 Gewinne erklärt, für die Jahre 2004 und 2006 bis 2009 Verluste. Dabei hatte er in diesem Jahren Zinseinkünfte aus nichtspekulativen Finanzprodukten, die er steuerlich nicht mit den Verlusten aus Währungsspekulationen verrechnen darf. Zudem bemängelt Engel, dass die vollständigen Unterlagen über die Kontobewegungen erst nach über einem Jahr eingingen. Ob die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige schon entdeckt war, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Bemessung des Strafmaßes zählt Engel auf, was für Hoeneß sprechen könnte. So habe der Angeklagte die Steuerhinterziehung gestanden, bereits eine Zahlung geleistet und eine Selbstanzeige abgegeben, auch wenn sie fehlerhaft gewesen sei. Auch die Tatsache sei berücksichtigt, dass Hoeneß an einem " Pranger" stand. Er sei höheren Belastungen ausgesetzt gewesen als ein durchschnittlicher Angeklagter. Engel berücksichtigt zudem, dass Hoeneß "beträchtliche Verdienste erworben" habe, dass er bislang nie straffällig wurde und dass er wegen der drohenden Haftstrafe psychischer Belastung ausgesetzt ist. Erhebliche Milderungsgründe sieht Engel allerdings in keinem der Punkte.

Großes Zuschauerinteresse am vierten Prozesstag: Schon ehe es hell ist, bildet sich eine Schlange vor dem Münchner Justizpalast. Das Interesse ist deutlich größer als an den Tagen zuvor. Viele Bayernfans sind gekommen - und viele glauben, dass "Hoeneß noch einmal Glück haben wird", wie ein junger Mann mit Bayernschal sagt. Wer keinen Platz im Saal mehr bekommt, kann weiter zum Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße ziehen. Dort findet seit 9.30 Uhr ein Prozess mit einem prominenten Angeklagten statt. Wiesn-Wirt Sepp Krätz ist angeklagt - ebenfalls wegen Steuerhinterziehung.

Hoeneß hofft auf Straffreiheit: Ist die Selbstanzeige wirksam? Das ist die entscheidende Frage. Sieht es das Gericht so, ist Hoeneß straffrei. Sonst droht eine Gefängnisstrafe. Die Verteidigung vertritt die Ansicht, Hoeneß' Selbstanzeige sei rechtzeitig und vollständig gekommen. Die Staatsanwaltschaft sieht dies weiterhin anders: Es seien nicht für alle Jahre positive Einkünfte angegeben worden - damit sei sie unvollständig. Möglich ist auch eine Bewährungsstrafe oder die Einstellung des Verfahrens. In jedem Fall muss Hoeneß einen zweistelligen Millionenbetrag zahlen.

Nach Urteilsspruch ist eine Stellungnahme des FC Bayern angekündigt: Es geht um das Schicksal des Uli Hoeneß, aber auch um die Zukunft des FC Bayern. Wie geht es - im Falle einer Verurteilung - mit dem Verein weiter? Während des Verfahrens wollten sich die Verantwortlichen nicht äußern, nach dem Richterspruch ist eine Stellungnahme vom Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge angekündigt. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen sich bald positionieren - bislang wagte es keiner, den Rücktritt von Hoeneß zu forden.

Quelle: sueddeutsche.de
 
AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

Viel zu Mild.....bei 27,2 Mill.

Man darf es nicht vergessen das die Anzeige nur Zustand gekommen ist auf druck von ein Reporte und dann noch unvollständig.

Nur da hilft niemmand, ich hätte Ihn ein Bewährungsstrafe gewünscht und 100 Mill. strafe so kostet er nur noch unserern Steuergelden und bei so ein Geldstrafe hätte die steuerzahler bzw. Bedürftiger etwas davon gehabt.
 
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AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

ich wird im mehr geben , ohne nachzudenken

und zusetzlich das dopelte ans steuer drauf gelegt
 
Hoeneß möglicherweise nur nachts ins Gefängnis

13.03.2014

Halb in Freiheit, halb in Haft: Der im Steuerprozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Uli Hoeneß kann auf Freigang und "Halbstrafe" hoffen. Die Entscheidung darüber trifft der Anstaltsleiter.

Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß: Selbst wenn das Urteil rechtskräftig wäre, müsste Hoeneß mit etwas Glück nur die Hälfte der Strafe hinter Gitter verbringen, also 21 Monate – und diese dann womöglich auch nur nachts. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) ermöglicht so genannte Halbstrafen, wenn "Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen". Über den Freigang zur Arbeit in Freiheit entscheidet – womöglich schon nach wenigen Wochen – der Gefängnisleiter.

Nach Paragraf 57 des StGB können Haftstrafen von mehr als zwei Jahren in Ausnahmefällen schon nach Verbüßen der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung: "Die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs" muss ergeben, "dass besondere Umstände vorliegen".

Im Fall Hoeneß könnten diese besonderen Umstände darin liegen, dass die Selbstanzeige, mit der er eigentlich reinen Tisch machen wollte, aus eher formalen Gründen gescheitert ist. Aber auch die soziale Fallhöhe vom geachteten Patriarchen des FC Bayern zu einem vorbestraften Kriminellen könnte ebenso für eine Vollzugslockerung sprechen. Die weiteren nötigen Voraussetzungen – eine günstige Sozialprognose und keine Rückfallgefahr – sprächen bei Hoeneß wohl ebenfalls dafür.

Allerdings müsste Hoeneß gar nicht mal zwingend die Hälfte der Strafe im Gefängnis verbringen. Paragraf 11 StGB zur "Lockerung des Vollzugs" erlaubt es, dass Häftlinge als sogenannte Freigänger außerhalb der Vollzugsanstalt arbeiten und nur nachts zum Schlafen einrücken müssen. Über solche Vollzugslockerungen entscheidet der Anstaltsleiter. Der Besuch von Abend- oder gar Auslandsspielen des FC-Bayern wären dann allerdings tabu.

Quelle: welt.de
 
AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

Es ist zum Kotzen, das man wieder mal erleben darf wie mit zweierlei Maaß geurteilt wird.
Wieso bekommt der Arsch schon von vorn herein solche "Vergünstigungen" in Aussicht gestellt?!
Aber in Deutschland ist ja wie wir alle wissen, Alles Möglich.
Ich pers. glaube nicht das die 27,2 alles war. Das Gericht wollte nur nicht mehr wissen bzw. die ganze Sache weiter "Aufarbeiten"
 
AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

ich könnte was verwetten das es am ende mehr 30 Mill. sind aber dafür darf er ja mal ebend
50 Mill. Steuern nachzahlen das tut ihm auch weh.
 
AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

Hi!

aber,aber warum so Aggressiv. Wen ich das Gesicht in der TV sehe wie er grinst wusste ich schon damals bevor das alles explodiert ist dass er da fein raus kommt. Nun was glaubt ihr mit wem er Essen geht. Entweder mit dem Horst dem sein guter Kumpel Anwalt ist, danach widerum dem Anwalt ein Richter guter Kumpel ist. Eine Hand wichst die andere. Und so gelangen wir zum einem Urteil. Farce, wen Interessiert. Die Show müsste es letztendlich stattfinden weil verstecken konnte man nicht. Kann es sein dass er eine elektronische Fußfessel bekommt mit FC Bayern München Logo....Aber dann muss er dahom bleiben schön am Tegernsee...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Uli Hoeneß nach Selbstanzeige unter „Verdacht der Steuerhinterziehung“

alle die hier auf Uli Hoeness zeigen sollten erst mal vor der eigenen Haustüre kehren. Jeder hat bestimmt schon mal den Staat um Geld betrogen, ich sag nur Schwarzarbeit... ob nun selbst gemacht oder nen Handwerker "schwarz" im Haus gehabt. Und dann noch hier in so nem "legalen" Board...
Klar ist es shit was er gemacht hat... aber viele übertreiben es komplett!!!

Er hat dem Staat geschadet, aber keinem Lebewesen!
 
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