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Ein Schweizer Konto könnte für den Bayern-Präsidenten Folgen haben. Hoeneß zeigte sich selbst an. Nun laufen die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen ihn.
Köln. Uli Hoeneß hat beim Finanzamt Selbstanzeige wegen eines Kontos in der Schweiz erstattet. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Das bestätigten sowohl der Präsident des
Hoeneß reichte Selbstanzeige ein
„Ich habe im Januar 2013 über meinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht“, sagte Hoeneß. Diese hänge „mit einem Konto von mir in der Schweiz“ zusammen. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige und die steuerlichen Folgen würden „derzeit von den Behörden geprüft“.
Das bestätigte auch Heidenreich, der sagte, Gegenstand des im Januar eingeleiteten Verfahrens sei die „Prüfung auf Wirksamkeit und Vollständigkeit der Selbstanzeige“. Beide Seiten machten keine Angaben über die Höhe der fraglichen Summe.
Mit einer Selbstanzeige kann ein Steuerhinterzieher für sich das Strafmaß und die Nachzahlungen deutlich reduzieren. Wenn er aber zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits Kenntnis vom Beginn von Ermittlungen hat oder haben müsste, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich beziehungsweise nicht mehr strafmildernd.
Gescheitertes Abkommen als Grund
Hoeneß erklärte, er habe die „Angelegenheit“ ursprünglich über das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen regeln wollen, das „dann bekanntlich Mitte Dezember 2012 nicht zu Stande gekommen“ sei. Über das Steuerabkommen hätten Personen, die in der Schweiz nichtversteuerte Gelder haben, dies mit einer anonymen pauschalen Einmalzahlung legalisieren können.
goal.com
Köln. Uli Hoeneß hat beim Finanzamt Selbstanzeige wegen eines Kontos in der Schweiz erstattet. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Das bestätigten sowohl der Präsident des
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als auch der Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich dem Focus. Laut Recherchen des Nachrichtenmagazins ist Hoeneß' Anwesen im Tegernseer Tal durchsucht worden - dies wird von Hoeneß und der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.Hoeneß reichte Selbstanzeige ein
„Ich habe im Januar 2013 über meinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht“, sagte Hoeneß. Diese hänge „mit einem Konto von mir in der Schweiz“ zusammen. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige und die steuerlichen Folgen würden „derzeit von den Behörden geprüft“.
Das bestätigte auch Heidenreich, der sagte, Gegenstand des im Januar eingeleiteten Verfahrens sei die „Prüfung auf Wirksamkeit und Vollständigkeit der Selbstanzeige“. Beide Seiten machten keine Angaben über die Höhe der fraglichen Summe.
Mit einer Selbstanzeige kann ein Steuerhinterzieher für sich das Strafmaß und die Nachzahlungen deutlich reduzieren. Wenn er aber zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits Kenntnis vom Beginn von Ermittlungen hat oder haben müsste, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich beziehungsweise nicht mehr strafmildernd.
Gescheitertes Abkommen als Grund
Hoeneß erklärte, er habe die „Angelegenheit“ ursprünglich über das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen regeln wollen, das „dann bekanntlich Mitte Dezember 2012 nicht zu Stande gekommen“ sei. Über das Steuerabkommen hätten Personen, die in der Schweiz nichtversteuerte Gelder haben, dies mit einer anonymen pauschalen Einmalzahlung legalisieren können.
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