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PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das
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Quelle: infodocc
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Hi

Meine Mutter bekam auch so ne email

aber da stimmte vieles nicht.
1. die emailadresse endete auf "@orange.fr"
2. IP adresse kaum aus Finnland
3. angegeben datum "Datum/Uhrzeit: 28.12.2013 21:22:51"

kann sein dass es mittlerweile auch fake emails gibt.

mfg
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Also ist es einigermaßen sicher über MP zu schauen???
Man ist sich ja heutzutage nicht sicher was man noch schauen darf und was nicht!!!
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Streaming kann nicht verboten werden da alles was über's www läuft ohne Cache nicht funktionieren würde!
 
U+C - Staat hat kapituliert das ist das eigentliche Problem


In einem Interview mit Zeit Online beantwortet der Gesellschafter der aktuell viel diskutierten Anwaltskanzlei U+C, Thomas Urmann, einige drängende Fragen zum Thema Abmahnwesen und Rechtmäßigkeit. Seiner Meinung nach ist es weniger Aufgabe einer Kanzlei, das Urheberrecht durchzusetzen, als vielmehr die des Staates. Eine unrechtmäßige Beweisverwertung sieht er nicht gegeben.

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Die massenhaften Abmahnungen der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG, schlagen weiter hohe Wellen und finden auch international Aufmerksamkeit. In einem Interview mit Zeit Online hat sich nun Thomas Urmann, Gesellschafter der Anwaltskanzlei U+C, zu den Vorwürfen geäußert.

Auf die Frage hin, ob das Landgericht möglicherweise nicht verstanden habe, dass es sich in diesem Fall um Streaming und nicht klassisches File-Sharing handele, antwortete Urmann: "Wir kennen die Behauptung, dem Landgericht Köln sei da etwas untergeschoben worden. Aber das können wir nicht beurteilen. Wir kennen das Landgericht Köln als eines der renommiertesten in solchen Dingen und wissen, dass man dort sehr gewissenhaft ist. Wir wissen nicht, ob sie etwas nicht verstanden haben oder jemand einen falschen Textbaustein genommen hat. Aber wir wissen, dass einige der Anträge zur Herausgabe von IP-Adressen gestattet wurden, dass einige abgelehnt wurden und dass es bei anderen Rückfragen gab und dann erst positiv entschieden wurde. Daraus muss ich als Anwalt schließen, dass das Gericht bewusst so gehandelt hat - auch wenn es für Teile der Öffentlichkeit befremdlich aussieht. Aber selbst wenn die nicht wussten, was da Sache ist, hätte es auf die Abmahnungen keinen Einfluss. Es gibt kein Beweisverwertungsverbot für die Daten, man könnte die IP-Adressen also nach wie vor für Abmahnungen verwenden."
"Die Rechteinhaber können vom Staat keine Hilfe erwarten"

Den Vorwurf, die IP-Adressen seien unrechtmäßig erfasst worden und dürften daher nicht verwendet werden, kann Urmann nicht nachvollziehen, da er ansonsten die bereits gefällten Entscheidungen des Gerichts in Frage stellen müsste. "Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch egal sein. Denn ein Gericht hat sich das angeschaut und einen Beschluss erlassen", so Urmann.

Überraschenderweise äußert sich Urmann auch kritisch über die aktuelle Gesetzeslage. Seiner Auffassung nach ist es eigentlich gar nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten, das Urheberrecht durchzusetzen. Aber aufgrund des hohen Aufwands würde sich kein Staatsanwalt mit solchen Themen beschäftigen. Auf die Frage, ob es sich somit um ein "totes Recht" handele, antwortet Urmann: "Ja. Der Staat hat kapituliert, das ist das eigentliche Problem. Die Rechteinhaber können vom Staat keine Hilfe erwarten und müssen sich nun privat schützen. So als würde die Polizei nicht kommen, wenn Ihnen dauernd jemand die Scheibe einschmeißt. Dann würden Sie auch einen Sicherheitsdienst engagieren." Urmann ist der Meinung, dass es eines neuen gesellschaftlichen Konsens bedarf, um zu klären, was man darf und was nicht. "Wollen wir die Gesetze verschärfen, wollen wir alles freigeben? Wir müssen klären, wie Rechteinhaber zu entlohnen sind, welche Rechte sie haben."

Inzwischen ermittelt auch die Kölner Staatsanwaltschaft, wie die Abmahnungen von U+C überhaupt zustande kamen, berichtet Die Welt. Derzeit ist noch immer nicht geklärt, wie The Archive AG die IP-Adressen der angeblichen Urheberrechtsverletzer, die anschließend an U+C übergeben wurden, ermittelt hat.

Quelle: Gulli
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

bei der Sache ist ganz schön was faul. Damit haben sie sich selbst ins eigene Bein geschossen.
Warum eigentlich so ein Tam Tam, um ein billigen " Porno " ?
Warum hat es nicht die große Film Industrie ins Rollen gebracht?
 
Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt

Anfang Dezember hatte die Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Urmann massenhaft Abmahnungen an Nutzer des Internetpostals Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Nachdem Urmann angekündigt hatte, weitere Abmahnungen zu verschicken, droht diesem nun selbst juristischer Ärger. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt.

Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.

Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.

Laut Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet. „Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen“, so Müller weiter.

Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.

Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Porno-Abmahnwelle: Landgericht Köln rudert zurück

Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.

Zahlreiche Beschwerden beim Landgericht Köln
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Köln bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, um zu klären, ob eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma The Archive AG als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer des Anbieters Redtube abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet.

Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt.
Bereits jetzt seien im LG Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Auf Antrag einer Regensburger Anwaltskanzlei hatte das Landgericht dem Ersuchen stattgegeben und den jeweiligen Providern erlaubt, die Namen der fraglichen Anschlussteilnehmer herauszugeben.

Die Kammern des Gerichts erkennen inzwischen an, dass es sich in den strittigen Fällen vermutlich lediglich um das sogenannte Streaming von Video-Dateien handelt. Streaming stelle aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts und vermutlich auch keine unerlaubte Vervielfältigung dar, heißt es in einem Schreiben einiger Kammern an die Antragstellerin.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Zweifel hat das Gericht inzwischen auch daran, dass die entsprechenden IP-Adressen der Betroffenen rechtmäßig ermittelt wurden. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung, wie sie in einem Gutachten dargelegt wurde, inzwischen "für beachtlich" hielten. Es sei "nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist", heißt es in dem Schreiben an die Antragstellerin. Zahlreiche Experten hatten bereits die Vermutung geäußert, dass die Adressen möglicherweise mit einem illegalen Trick abgegriffen worden seien.

"Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet. Aufgrund des großen Interesses will das LG Köln in den nächsten Tagen exemplarisch zwei Entscheidungen ins Netz stellen, in denen die Anträge der Rechteinhaberin The Archive AG zurückgewiesen worden waren (
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). Wegen der großen Zahl der Gesuche um Akteneinsicht bietet das Gericht den Betroffenen alternativ an, entsprechende Kopien der relevanten Dokumente auch per Fax zu senden.

Quelle: onlinekosten
 
Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Abmahner

Die Schweizer Firma The Archive AG darf bis auf weiteres keine weiteren Abmahnungen an Nutzer des Online-Portals Redtube verschicken. Der Portalbetreiber hat eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Besucher des Online-Portals Redtube müssen wohl vorerst nicht mehr mit Abmahnungen rechnen. Nachdem der Fall bereits seit Tagen für Aufesehen sorgt, hat Redtube selbst nun eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen The Archive AG erwirkt, in dessen Auftrag die Abmahnungen verschickt worden waren. Damit ist es der Firma und der von ihr beauftragten Anwaltskanzlei U + C bis auf weiteres untersagt, weitere Abmahnungen zu verschicken.

Bereits in den vergangenen Tagen hatte der Fall um die Abmahnungen von tausenden Internet-Nutzern spektakuläre Wendungen genommen. So hatte bereits am Donnerstag die Berliner Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner wegen des Verdachts auf schweren Betrug oder schwere Erpressung Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt (
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).

Quelle: Digitalfernsehen
 
Redtube erwirkt einstweilige Verfügung


In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden.

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Nächste Entwicklung im Fall der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet: Die im Mittelpunkt der Diskussionen stehende Internetplattform Redtube bläst zum Gegenangriff. Das Portal hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung die Firma "The Archive AG" erwirkt.

Jene Schweizer Firma steht hinter der Abmahnwelle: Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen von "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet.
Weitere Abmahnungen untersagt

Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zurückgerudert: Einige Kammern räumten am Freitag ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Dies hatte das Gericht am Freitag mitgeteilt.

Wenig später gab Redtube seinen Erfolg per Pressemitteilung bekannt: Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.
Streamen doch legal?

Redtube feiert das Urteil als Sieg: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", sagt Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube.

Konkret sieht die Plattform nun als erwiesen an, dass Nutzer von Streaming-Webseiten, einschließlich der Internetplattform RedTube, diese Webseiten unbesorgt besuchen können. Medienexperten sehen das ähnlich. Eine klare Rechtssprechung steht zu diesem Thema aber noch aus.

Quelle: Frankfurter Rundschau
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Wenn man sich mal anschaut wie sie die IP Adressen bekommen haben, es ging über eine zwischengeschaltete Weiterleitung, also erst ist man auf der "Honeypot" seite von der Kanzlei gelandet, IP Adresse wurde gespeichert und dann wurde man zum Pornostream weitergeleitet. Es wurde nirgends geprüft ob der Film tatsächlich geschaut wurde. Wenn man als Nutzer jetzt sieht: Oh das ist ja ein geschütztes Werk wie soll man da noch den Kopf aus der Schlinge ziehen können.

Wenn man also direkt auf redtube gegangen wäre und den Stream geladen hätte, wäre die Kanzlei nie an die IP gekommen.
 
RedTube-Abzocke: Gericht verbietet Abmahnungen

Das Streaming-Portal RedTube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Anwälte von
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erwirkt. Die Kanzlei darf somit bis auf weiteres keine Abmahnungen mehr an User des Portals verschicken, in denen eine Verletzung der Urheberrechte von The Archive AG unterstellt wird.

The Archive AG sieht im Streaming von Pornofilmen über das Portal RedTube eine Urheberrechtsverletzung und ließ deshalb zehntausende Mahnbriefe von der Kanzlei
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verschicken. Die Empfänger wurden aufgefordert, einen Geldbetrag von 250 Euro zu überweisen, um den entstandenen Schaden zu begleichen.

Die einstweilige Verfügung ist der nächste Dämpfer für die Abmahn-Anwälte von
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: Erst kürzlich gestand das Landgericht Köln ein, dass die IP-Adressen der verdächtigten User eventuell
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herausgegeben wurden.

Quelle: chip
 
Abmahner besitzt Filmrechte womöglich gar nicht

Im Redtube-Fall gibt es wohl eine Wende. Denn es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Schweizer Firma, in deren Namen die Abmahnungen verschickt werden, die Filmrechte besitzt.

Im Fall der Abmahnungen von Nutzern des Internet-Pornoportals Redtube gibt es neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit des juristischen Vorgehens. Womöglich besitzt die Schweizer Firma, in deren Auftrag die Abmahnungen verschickt worden sind, die Online-Verwertungsrechte für die betreffenden Sexfilme gar nicht. Dies deuten die Verträge an, die der "Welt am Sonntag" vorliegen.

Anfang Dezember hatte die deutsche Anwaltskanzlei Urmann und Kollegen (U+C) im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG mehrere Zehntausend Abmahnungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickt. Der Vorwurf: Sie hätten über eine Internetverbindung der Telekom auf Redtube Pornofilme wie "Amanda's Secret" oder "Miriam's Adventures" angeschaut und damit die Rechte von The Archive verletzt.
Nun sollen die angeblichen Pornokonsumenten jeweils insgesamt 250 Euro an Anwaltskosten, Ermittlungsgebühren und Schadenersatz bezahlen und außerdem eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Nutzer haben nicht gegen Filmrechte verstoßen
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg kurz vor Weihnachten haben die angeschriebenen Redtube-Nutzer allerdings jedenfalls in diesem Fall nicht gegen Rechte von The Archive verstoßen. Auch bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die IP-Adressen der Telekomkunden auf juristisch zulässige Weise ermittelt worden sind.

Die Vertragskopien, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen.
Hausner wiederum erwarb die kompletten, weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnete.

Filmrechte gehören eigentlich einer US-Firma
Doch Serrato Consultores S.L. ist ebenfalls nicht selbst Urheberin der Filme. Die Porno-Streifen wurden ursprünglich unter komplett anderen englischen Titeln von der amerikanischen Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA gedreht, wie Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen – Serrato Consultatores hat sie augenscheinlich nur umetikettiert.

Combat Zone USA vermarktet das Filmmaterial selbst weiterhin online unter dem Originaltitel. Dass die US-Firma tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive bislang auch nicht nachgewiesen.

Sollte herauskommen, dass The Archive die Online-Rechte für die abgemahnten Filme gar nicht hat, würde der gesamte Fall zusammenbrechen – die abgemahnten Pornofans, die bereits gezahlt haben, hätten einen weiteren Grund zu versuchen, ihr Geld zurück zu bekommen.
Allerdings: Die Kanzlei U+C könnte die Betroffenen dann direkt an den Mandanten The Archive in der Schweiz verweisen. Ob die abgemahnten Internetnutzer Chancen haben, ihr Geld dort erfolgreich einzuklagen, ist fraglich. The Archive hat für das Jahr 2012 gerade einmal 100.000 Franken Grundkapital und keinerlei versteuerbare Einnahmen ausgewiesen.

welt.de
 
Redtube-Fall: Abmahnungen immer zweifelhafter

Im Redtube-Fall mehren sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verschickten Abmahnungen. Neben der weiterhin nicht geklärten Beschaffung der IP-Adressen scheint es nun auch Hinweise dafür zu geben, dass die Abmahner die angeblich verletzten Rechte gar nicht besitzen.

Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Redtube-Abmahnungen nimmt neue Fahrt auf. Neben der Frage, wie das Unternehmen an die IP-Adressen zur Identifizierung der betroffenen Nutzer gekommen ist, gibt es nun offenbar auch Zweifel daran, ob der Schweizer Rechteinhaber The Archiv AG überhaupt im Besitz der entsprechende Rechte ist, deren Verletzung in zehntausenden Briefen abgemahnt wurde. Denn laut Verträgen, die der "Welt am Sonntag" offenbar vorliegen, ist keineswegs klar, dass dem Abmahner die entsprechenden Online-Verwertungsrechte für die entsprechenden Titel auch tatsächlich gehören.

Anfang Dezember hatten
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in denen das illegale Streamen von Erotik-Videos im Auftrag von The Archiv abgemahnt wurdn. 250 Euro Strafe sollten die Betroffen an das Schweizer Unternehmen zahlen. Zudem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nun stellt sich allerdings die Frage, ob The Archiv zu diesen Forderungen überhaupt berechtigt ist, denn offenbar gibt es Lücken in der Rechtekette.

Laut den Vertragsunterlagen hat The Archiv die Rechte an den Filmen von der Berliner Firma Hausner Productions erworben, die wiederum insgesamt zehn Titel von der spanischen Serrato Consultores S.L eingekauft hatte. Doch auch die Spanier sind eigentlich nicht die Urheber der Filme. Gedreht wurden die Streifen von der US-Produktionsfirma Combat Zone USA - und das unter einem gänzlich anderen Namen.

Entscheidend ist nun, welche Rechte Hausner Productions konkret an den Filmen erworben hat und ob das Unternehmen dazu berechtigt war, diese an Dritte weiterzugeben. Da die Amerikaner die Filme nach wie vor selbst online zum Kauf anbieten, scheint es recht unwahrscheinlich, dass sich die Spanier die kompletten Verwertungsrechte an den Erotik-Titeln sichern konnten. Damit wird auch fraglich, ob die Online-Rechte überhaupt bis zu The Archiv weitergereicht sein worden können.

[FONT=&amp]Doch die Rechtefrage ist keineswegs der einzige Punkt, an dessen juristischer Korrektheit [/FONT]derzeit gezweifelt wird. Denn auch die Beschaffung der notwendigen
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. Experten vermuten, dass die Nutzer beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf eine andere Homepage umgeleitet wurden, auf der ihre Zugriffsdaten registriert und gespeichert wurden. Anschließend seien die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Seite von Redtube gekommen, so der Verdacht. Mittlerweile beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft mit der Frage.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Redtube - Abmahner besitzt Filmrechte vermutlich nicht


Im Fall der Abmahnungs-Welle gegen Redtube-Nutzer könnte es eine entscheidende Wende geben. Es bestehen anscheinend erhebliche Zweifel daran, dass die Firma, in deren Namen die Abmahnungen verschickt werden, überhaupt die Filmrechte an dem fraglichen Material besitzt.

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Es gibt neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit des juristischen Vorgehens im Fall der Abmahnungen von Nutzern des Online-Pornoportals Redtube. Aus Verträgen, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, geht womöglich hervor, dass die Schweizer Firma, in deren Namen die Abmahnungen verschickt werden, die Online-Verwertungsrechte an den betreffenden Sexfilmen gar nicht besitzt.

Anfang Dezember wurden von der deutschen Anwaltskanzlei Urmann und Collegen zehntausende Abmahnungen im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG an Kunden der Deutschen Telekom verschickt. Diese hätten angeblich über eine Internetverbindung der Telekom bestimmte Pornofilme auf Redtube angeschaut und damit die Rechte von The Archive verletzt. Gefordert wurden je 250 Euro an Anwaltskosten, Ermittlungsgebühren und Schadenersatz. Außerdem sollten die Betroffenen eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Kein Rechtsverstoß seitens der Nutzer

Laut einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die kurz vor Weihnachten gefällt wurde, haben die betroffenen Redtube-Nutzer allerdings nicht gegen Rechte von The Archive verstoßen.

Es bestehen nicht nur erhebliche Zweifel, ob die IP-Adressen der angeschriebenen Telekom-Kunden auf legale Weise ermittelt wurden. Jetzt gibt es auch Zweifel daran, ob The Archive überhaupt die Rechte an den fraglichen Pornofilmen besitzt. Die Verträge, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, legen nahe, dass die Filme scheinbar unter einem falschen Namen veröffentlicht wurden.

Den Vertragskopien zufolge soll The Archive die Online-Verwertungsrechte der Porno-Filme von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen haben. Hausner wiederum hatte die kompletten Rechte an den Filmen von der spanischen Firma Serrato Consultatores S.L. aus Barcelona erworben.

Aber auch Serrato Consultatores ist anscheinend nicht der Urheber des Materials, geschweige denn der Eigentümer. Wie angeblich Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen, stammen die Pornos ursprünglich von der US-amerikanischen Porno-Produktionsfirma Combat Zone USA und tragen im Original ganz andere Titel. Combat Zone USA verteibt das Material außerdem selbst weiterhin online unter dem Originaltitel, was es höchst unwahrscheinlich macht, dass die Rechte an Serrato Consultatores abgetreten wurden. The Archive hat dies bislang auch nicht nachgewiesen.

Sollte sich herausstellen, dass The Archive die Rechte tatsächlich nicht besitzt, würde dem Fall natürlich die Grundlage entzogen werden.

Quelle: Gulli
 
RedTube: Ermittlungsverfahren gg. U+C angelaufen

Hinsichtlich der Abmahnwelle gegen Nutzer der Streaming-Plattform RedTube wird es für die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), von der die Schreiben versandt wurde, zunehmend unangenehm. Nun läuft ein Ermittlungsverfahren.

Dieses wurde aufgrund einer
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eingeleitet, die die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) im Dezember stellte. Dass die Staatsanwaltschaft nun die Aufnahme eines Verfahrens
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, zeigt, dass man auch dort zumindest einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen sieht. Und die Vorwürfe in der Strafanzeige gegen den U+C-Geschäftsführer Thomas Urmann wiegen durchaus schwer.

Demnach hätten diese gleich mit mehreren Methoden versucht, die Nutzer zu einer Zahlung der Forderungen zu bringen. Zum einen habe man beispielsweise die Autorität als Rechtsanwalt gegenüber juristischen Laien eingesetzt, um eine recht eindeutig falsche Rechtsauffassung als unumstößliche Wahrheit hinzustellen.

Denn in den Abmahnungen ist die Rede davon, dass eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch "von vornherein nicht in Betracht" komme, da es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handle. Dies ist laut MMR aber gar nicht der Fall. Denn eine Offensichtlichkeit würde nur vorliegen, wenn die Rechtswidrigkeit für jedermann klar auf der Hand liegt. Da RedTube aber von einem Unternehmen betrieben wird, das selbst darüber entscheidet, welche Inhalte überhaupt auf die Plattform kommen und außerdem auch verschiedene andere Online-Plattformen wie die des Playboy betreibt, müsse der Nutzer nicht zwingend davon ausgehen, dass der Stream illegal ist.

Hinzu kommt, so die Klageschrift, dass die Höhe der Forderungen mit 250 Euro wohl bewusst so gewählt ist, dass es kaum sinnvoll erscheint, dafür extra einen Anwalt zu beauftragen, der voraussichtlich ebenso hohe Honorare verlangen würde. Angesichts dessen, dass U+C auch schon einmal damit drohte, Rechtsverletzungen bei Pornographie öffentlich zu machen, sei weiterhin davon auszugehen, dass man darauf spekulierte, dass viele Nutzer aus Scham versuchen werden, die Sache durch eine Zahlung aus der Welt zu schaffen.

Letztlich sehen die Klagenden MMR-Anwälte hier nach ihre Auffassung sogar die Tatbestände der Nötigung und auch der Erpressung erfüllt - letzteres sogar in einem besonders schweren Fall, da gewerbsmäßig und bandenmäßig gehandelt worden sei. Die Staatsanwaltschaft wird nun im Rahmen weiterer Ermittlungen zu prüfen haben, aufgrund welcher Verdachtsmomente letztlich ein Prozess gegen U+C angestrengt werden könnte.
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Quelle: winfuture
 
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