Besucher von KinoX.to, Movie4k & BS.to aufgepasst: momentan wird überall im Internet vor einer neuen Abmahnwelle gewarnt. Die Empfänger werden per E-Mail mit korrektem Namen angesprochen. Absender der Abmahnungen sind angeblich der Rechtsanwaltsverbund Kim Henke, der Anwaltsverein Berlin und die Rechtsanwaltskammer Henke. Sie alle wollen nur unser Bestes, unser Geld. Das BKA rät, sich im Fall der Fälle an die örtliche Polizei zu wenden, um dort eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Die Empfänger werden angeschrieben, weil sie innerhalb der letzten Wochen angeblich entweder Burning Series (bs.to), KinoX.to oder Movie4k.to angesurft haben. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sie hätten sich bei einem der illegalen Portale per Stream Mitschnitte von Kinofilmen oder TV-Serien angesehen. Um die Zahlungsbereitschaft der Empfänger zu maximieren, wird diesen schon in der ersten E-Mail damit gedroht, man schalte ein Inkasso-Büro ein, sofern man sich um die Überweisung drücken wolle. Die Höhe der Fake-Abmahnungen rangiert nach Medienangaben zumeist zwischen 450 und 550 Euro. Für Abmahnungen ein “Schnäppchen“, wenn man bedenkt, dass heutzutage in der Regel bei P2P-Abmahnungen Forderungen von 1.200 bis 1.400 Euro geltend gemacht werden.
BS.to, KinoX & Movie4k: Namen dreier großer Streaming-Anbieter missbraucht
In den Fake-Abmahnungen per E-Mail missbraucht man die Namen der großen Drei (BS.to, Kinox.to und Movie4k.to) des Untergrunds. Warum die? Weil sie im deutschsprachigen Bereich über die meisten Besucher pro Monat verfügen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass wenigstens ein paar der Angeschriebenen irgendwann dort als Besucher unterwegs waren. Doch damit nicht genug. In manchen Fake-Abmahnungen geht es um die unerlaubte Nutzung von Porno-Seiten und somit um den illegalen Bezug von Filmen und Fotos. Bei den technisch etwas versierteren Nutzern dürfte als erstes die Frage auftauchen, wie man denn an ihre IP-Adressen gelangt sein will!?? Die Betreiber der ganzen offensichtlich rechtswidrigen Portale für Kinofilme und TV-Serien haben kein Interesse daran, die Daten ihrer Besucher an irgendwelche Rechteinhaber oder deren Rechtsanwaltskanzleien zu übermitteln. Von daher sind die Forderungen der E-Mails total haltlos.
Fake-Abmahnwelle mit unterschiedlichen Absendern
Die Kollegen von Onlinewarnungen.de berichten davon, dass die Abzocker den Namen des Absenders schon häufiger verändert haben. So wird seit Mitte November die Kanzlei Grau Rechtsanwälte LLP mit dem Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Herold Meier genant. Die GRAU Rechtsanwälte LLP gibt es tatsächlich, die sitzen aber in Hamburg und haben nichts mit den Abmahnungen für die angeblichen KinoX-Urheberrechtsverletzungen zu tun. Adriana Grau teilte den Kollegen mit, man habe die “betrügerische Identitätstäuschung” bereits bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Anzeige gebracht. Die Betrüger haben eigens für ihre Masche die Webseite www.grau-rechtsanwaelte.eu ins Leben gerufen. Lustig, dass die Texte alle in Englisch sind, obwohl man dem Vernehmen nach, angeblich eine deutsche Firma betreibt. Aber in Englisch kann man vielleicht noch mehr Empfänger der Fake-Abmahnungen hinter’s Licht führen, wer weiß?
Im Sommer wurde noch als ein Dipl.-Jur. Dr. Jan Klaus Hoppe von der Firma Deutscher Anwaltsverein Limited als Absender eingetragen. Doch dem Einfallsreichtum sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Es gibt noch die EU Law Limited, Stellar Law, EU UK Lawyers LTD, IP Firm LTD, C S LAW LTD und viele andere mehr. Eine vollständige Liste der ganzen angeblichen Kanzleien, die es nie gegeben hat, findet man hier.
Bundesnetzagentur nur in Einzelfällen zuständig
Logo der Fake-Kanzlei
Im Gegensatz zur weit verbreiteten Aussage vieler News-Portale und Rechtsanwalts-Blogs ist die Bundesnetzagentur bei der Meldung von E-Mail-Spam nur dann zuständig, wenn in der betreffenden E-Mail “eine Rufnummer beworben wird, um die Adressaten zum Anruf zu animieren.” Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur ist nämlich auf die Wahrung der Verbraucherinteressen bei der Telekommunikation beschränkt. Sofern laut Fake-Mail keine Telefonnummer angerufen werden soll, ist die Bundesnetzagentur schlichtweg der falsche Ansprechpartner. Beim beworbenen Anruf würden natürlich weitere Kosten zu Gunsten der Cyberkriminellen entstehen. Doch hier wird einfach dazu aufgefordert, eine Abmahnung zu bezahlen, die gar keine ist. In den meisten Fällen hat man es der Einfachheit halber auch unterlassen, der E-Mail eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beizufügen. Den Betrügern geht’s um keine juristischen Feinheiten, denen geht es nur um unseren Geldbeutel.
Fake-Abmahnung wegen dem Besuch von KinoX.to erhalten – was tun?
Keine Anhänge öffnen, sofern vorhanden! Ansonsten die E-Mail einfach löschen. Wir haben uns heute telefonisch bei der BKA-Pressestelle erkundigt. Das BKA rät, sich im Fall der Fälle an die örtliche Polizei zu wenden, um dort eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. In manchen Städten aber eben nicht flächendeckend, kann man dies sogar online tun.
Quelle: tarnkappe
Die Empfänger werden angeschrieben, weil sie innerhalb der letzten Wochen angeblich entweder Burning Series (bs.to), KinoX.to oder Movie4k.to angesurft haben. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sie hätten sich bei einem der illegalen Portale per Stream Mitschnitte von Kinofilmen oder TV-Serien angesehen. Um die Zahlungsbereitschaft der Empfänger zu maximieren, wird diesen schon in der ersten E-Mail damit gedroht, man schalte ein Inkasso-Büro ein, sofern man sich um die Überweisung drücken wolle. Die Höhe der Fake-Abmahnungen rangiert nach Medienangaben zumeist zwischen 450 und 550 Euro. Für Abmahnungen ein “Schnäppchen“, wenn man bedenkt, dass heutzutage in der Regel bei P2P-Abmahnungen Forderungen von 1.200 bis 1.400 Euro geltend gemacht werden.
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BS.to, KinoX & Movie4k: Namen dreier großer Streaming-Anbieter missbraucht
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In den Fake-Abmahnungen per E-Mail missbraucht man die Namen der großen Drei (BS.to, Kinox.to und Movie4k.to) des Untergrunds. Warum die? Weil sie im deutschsprachigen Bereich über die meisten Besucher pro Monat verfügen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass wenigstens ein paar der Angeschriebenen irgendwann dort als Besucher unterwegs waren. Doch damit nicht genug. In manchen Fake-Abmahnungen geht es um die unerlaubte Nutzung von Porno-Seiten und somit um den illegalen Bezug von Filmen und Fotos. Bei den technisch etwas versierteren Nutzern dürfte als erstes die Frage auftauchen, wie man denn an ihre IP-Adressen gelangt sein will!?? Die Betreiber der ganzen offensichtlich rechtswidrigen Portale für Kinofilme und TV-Serien haben kein Interesse daran, die Daten ihrer Besucher an irgendwelche Rechteinhaber oder deren Rechtsanwaltskanzleien zu übermitteln. Von daher sind die Forderungen der E-Mails total haltlos.
Fake-Abmahnwelle mit unterschiedlichen Absendern
Die Kollegen von Onlinewarnungen.de berichten davon, dass die Abzocker den Namen des Absenders schon häufiger verändert haben. So wird seit Mitte November die Kanzlei Grau Rechtsanwälte LLP mit dem Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Herold Meier genant. Die GRAU Rechtsanwälte LLP gibt es tatsächlich, die sitzen aber in Hamburg und haben nichts mit den Abmahnungen für die angeblichen KinoX-Urheberrechtsverletzungen zu tun. Adriana Grau teilte den Kollegen mit, man habe die “betrügerische Identitätstäuschung” bereits bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Anzeige gebracht. Die Betrüger haben eigens für ihre Masche die Webseite www.grau-rechtsanwaelte.eu ins Leben gerufen. Lustig, dass die Texte alle in Englisch sind, obwohl man dem Vernehmen nach, angeblich eine deutsche Firma betreibt. Aber in Englisch kann man vielleicht noch mehr Empfänger der Fake-Abmahnungen hinter’s Licht führen, wer weiß?
Im Sommer wurde noch als ein Dipl.-Jur. Dr. Jan Klaus Hoppe von der Firma Deutscher Anwaltsverein Limited als Absender eingetragen. Doch dem Einfallsreichtum sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Es gibt noch die EU Law Limited, Stellar Law, EU UK Lawyers LTD, IP Firm LTD, C S LAW LTD und viele andere mehr. Eine vollständige Liste der ganzen angeblichen Kanzleien, die es nie gegeben hat, findet man hier.
Bundesnetzagentur nur in Einzelfällen zuständig
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Im Gegensatz zur weit verbreiteten Aussage vieler News-Portale und Rechtsanwalts-Blogs ist die Bundesnetzagentur bei der Meldung von E-Mail-Spam nur dann zuständig, wenn in der betreffenden E-Mail “eine Rufnummer beworben wird, um die Adressaten zum Anruf zu animieren.” Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur ist nämlich auf die Wahrung der Verbraucherinteressen bei der Telekommunikation beschränkt. Sofern laut Fake-Mail keine Telefonnummer angerufen werden soll, ist die Bundesnetzagentur schlichtweg der falsche Ansprechpartner. Beim beworbenen Anruf würden natürlich weitere Kosten zu Gunsten der Cyberkriminellen entstehen. Doch hier wird einfach dazu aufgefordert, eine Abmahnung zu bezahlen, die gar keine ist. In den meisten Fällen hat man es der Einfachheit halber auch unterlassen, der E-Mail eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beizufügen. Den Betrügern geht’s um keine juristischen Feinheiten, denen geht es nur um unseren Geldbeutel.
Fake-Abmahnung wegen dem Besuch von KinoX.to erhalten – was tun?
Keine Anhänge öffnen, sofern vorhanden! Ansonsten die E-Mail einfach löschen. Wir haben uns heute telefonisch bei der BKA-Pressestelle erkundigt. Das BKA rät, sich im Fall der Fälle an die örtliche Polizei zu wenden, um dort eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. In manchen Städten aber eben nicht flächendeckend, kann man dies sogar online tun.
Quelle: tarnkappe
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