Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.
U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.
Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.
In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen wie vorliegend tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.
Quelle: infodocc
Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.
In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen wie vorliegend tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.
Quelle: infodocc