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PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das
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Quelle: infodocc
 
IP-Adressen offenbar durch Zwangsumleitungen ermittelt

Vieles spricht dafür, dass die von der Kanzlei Urmann + Collegen im Zusammenhang mit der
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Redtube Abgemahnten mittels sogenanntem Skimmed Traffic ermittelt wurden - bewiesen ist es nicht.

Offenbar hat die The Archive AG deutsche Nutzer mittels eines Skripts via Skimmed Traffic auf Redtube.com weitergeleitet und dabei per Proxy IP-Adressen mitgeloggt, statt eine Ermittlungssoftware einzusetzen. Die ermittelten Daten wurden vermutlich an die Kanzlei Urmann + Collegen weitergegeben, die beim Landgericht Köln beantragte, die Inhaber der Anschlüsse offenzulegen. Sollte dies zutreffen, hätte die The Archive AG gewerblichen Computerbetrug auf Kosten vermeintlicher Nutzer durchgeführt, indem gezielt IP-Adressen eingekauft wurden.

Im Forum von Golem.de und weiteren Portalen haben in den vergangenen Tagen Abgemahnte Beiträge
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, die beschreiben, auf welche Webseiten zum Zeitpunkt des angeblichen Streaming-Aufrufs zugegriffen wurde. Die Browser-Historie zeigt beispielsweise diese Adressen:

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Die Abfolge könnte wie folgt ausgesehen haben: Sobald ein bestimmter Link, der auch in Form eines Bildes vorliegen kann, angeklickt wurde, wurde der Nutzer auf trafficholder.com und von dort per Skript auf 49655.movfile.net sowie auf 49655.retdube.net weitergeleitet. Von dort aus ging es zu redtube.com weiter, die Zwangsumleitungen dazwischen bekamen die Abgemahnten nicht mit - was nach Vorsatz aussieht, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht erwiesen ist.

Trafficholder bietet Skimmed Traffic an, ist also ein Adult Traffic Broker und verkaufte vermutlich deutsche IP-Adressen an The Archive AG, damit diese gezielt auf 49655.movfile.net weitergeleitet wurden. Die Domains
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und
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registrierten Unbekannte zwei Tage vor den ersten Abmahnungen anonym von Panama aus, bei archive.org sind sie gelöscht. Die Ziffernabfolge 49655 entspricht der Streaming-ID von Miriam's Adventures, einem von mehreren Filmen, welche die angeblichen Nutzer gestreamt haben sollen. Mit
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hat all dies nichts zu tun.

Quelle: golem
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Wenn ich das lese ist also "Schadsoftware" eingesetzt worden.
Nennt man auch "Virus". Das auch noch alles aus Südamerika ausgewertet und weiter geleitet.
Das sind für mich Mafiöse Methoden um an viel Geld zu kommen.
Eventuell wacht der eine oder andere Staatsanwalt auf.
Welcher Richter kann es durchblicken welche Software gut oder böse für DE ist.

Schaun mer mal wie es weiter geht.
 
Abgemahnte Redtube-Nutzer können Schadenersatz verlangen

Nutzer von Erotikkanälen wie Redtube und Youporn, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung das geforderte Geld gezahlt haben, können Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.

Das sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Nachrichtenmagazin Focus. Das Kölner Landgericht hatte auf Antrag eines Berliner Abmahn-Anwalts in mehreren Urteilen verfügt, dass Telekommunikationsunternehmen die Adressen von Computernutzern herausgeben müssen.

Laut Solmecke, der hunderte Abgemahnte vertritt, ist der Beschluss allerdings grob falsch und "hätte nie so ergehen dürfen." In dem Gerichtsbeschluss sei von "Tauschbörsen" die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen. "Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", sagte der Anwalt Focus. Das Landgericht Köln spricht von einem "Versehen" bei der Abfassung der Beschlüsse.

Die Abmahn-Aktion alarmiert auch Verbraucherschützer. Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, sagte Focus: Es darf nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage." Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. "Wir wollen strengere gesetzliche Regeln", so die Verbraucherschützerin.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

also mit ehrlicher anwaltsarbeit hat das in meinen augen schon lange nix mehr zu tun. hier wollen sich welche auf leichter art die taschen füllen.
was die verhältnismäßigkeit und rechtsmäßigkeit betrifft, darüber sollten sich andere gedanken machen.

für mich als privatmensch wäre es auch rechtens mal die sogenannten " Anwälte " zu besuchen.

die würden nie wieder ne tastatur anfassen können geschweige einen telefonhöhrer. aber ich bin ja nur ein kranker alter mann der ein wenig sinniert.
 
Abmahnungen bei Redtube nur der Anfang

15.12.2013 | 11:54 Uhr

Anwalt will nachlegen

Es war eine der größten Abmahnwellen Deutschlands: Zehntausende Redtube-Nutzer sollen wegen angeblich illegalem Streaming zahlen. Die Anwälte nehmen nun auch andere Webseiten ins Visier.

Nach den Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Internet bekommen womöglich auch Nutzer weiterer Streamingdienste demnächst Post vom Anwalt. "Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben", sagte Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Rechtsanwaltskanzlei U+C der "Welt am Sonntag". Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen-Nutzern nicht mehr lohne. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.

Im Rahmen einer der größten Abmahnwellen Deutschlands waren Zehntausende Internetnutzer belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Unklare Rechtslage beim Streaming

Zuletzt riet die Verbraucherzentrale Bayern zu Widerstand gegen die Schreiben. Ihrer Einschätzung nach "dürfte die Abmahnung in rechtlicher Hinsicht angreifbar sein", teilten die Verbraucherschützer in München mit.

Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. "Nach wie vor ist fraglich, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden", erklärte Verbraucherschützerin Tatjana Halm. Das sei bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Quelle: n24.de
 
Piraten bringen Abmahnkanzlei U+C in Bedrängnis


Der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), die aktuell mit Abmahnungen gegen Nutzer des Porno-Portals RedTube.com für Aufsehen sorgt, droht nun offenbar selbst Ärger wegen ihrer Zusammenarbeit mit Rechteinhabern.

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Der Piratenpartei waren vor dem Hintergrund der aktuellen Abmahnwelle Unterlagen zugespielt worden, die nach Einschätzung eines Gutachtens auf illegale Handlungen seitens der Anwälte hinweisen. Konkret geht es hier um eine Mandantenvereinbarung mit einem Pornofilmproduzenten aus einer früheren Sache.

Die Dokumente sollen nachweisen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Gebühren für versandte Abmahnungen direkt den Rechteverwertern zufließen. Diese werden demnach also gezielt an den Beträgen beteiligt, die den betroffenen Nutzern als Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt werden. Im Gegenzug verzichten die Anwälte auf ihr Honorar, wenn seitens der Abgemahnten keine Zahlung erfolgt.

Bereits die Tatsache, dass eine Abrechnung durch U+C gegenüber dem Auftraggeber überhaupt nur dann erfolgt, wenn Zahlungen geleistet worden sind, dürfte rechtlich problematisch sein. Denn hier handelt es sich um ein unzulässiges Erfolgshonorar, so ein von der Piratenpartei in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Nicht weniger problematisch sei die Aufteilung der Einnahmen. Insbesondere auch daher, weil dem Abgemahnten Rechtsanwaltsgebühren suggeriert werden, die gar nicht in dieser Höhe an die beteiligten Anwälte fließen. Dass dies auch tatsächlich der Fall ist, zeigen weitergehende Dokumente. Denn neben der Mandantenvereinbarung konnten auch Unterlagen über Kontenbewegungen der Kanzlei veröffentlicht werden.

Die getroffenen Vereinbarungen können laut den Verfassern des Gutachtens als illegal bezeichnet werden. Dabei geht es aber nicht nur um die unzulässigen Erfolgshonorare. Auch die sonstige Vorgehensweise erfülle den Tatbestand des Betrugs, hieß es.

"Die aktuelle Abmahnwelle zeigt sehr deutlich, dass die Regierung in der Vergangenheit nicht willens war, die Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Anwaltskanzleien zu schützen. Mangelhaft ausformulierte Gesetze und überarbeitete Richter spielen Hand in Hand zusammen und erzeugen ein Klima der Rechtsunsicherheit. Immer wieder bezahlen Menschen ungerechtfertigte Abmahnungen aus Angst vor sozialer Stigmatisierung und den möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens", kommentierte Bruno Kramm, Themenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei, die aktuellen Fälle.

Quelle: Winfuture
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Sollte sich übrigens herausstellen, dass die Abmahnungen rechtlich nicht gedeckt waren (was sich allein schon durch die Unwirksamkeit derselben aufgrund der vergessenen Dauerhaftigkeitsklausel in der Unterlassungserklärung ergibt) haben die Angeschriebenen, die reagiert haben übrigens gemäß § 97a Abs. 4 UrhG einen Erstattungsanspruch ihrer Kosten gegenüber der Kanzlei. Und seien es nur die Kosten für die Briefmarke auf dem Antwortschreiben.

Gruß

Fisher
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Das ist doch alles eine große Schweinerei
Und du als User bist mal wieder der dumme
Wie sieht es denn aus wenn du eine Abmahnung bekommst
Da haste doch nur ärger und Kosten
Wenn die Abmahnung kommt geht der stress richtig los
Du musst dich um einen Anwalt kümmern der das ganze regelt
Und dieser arbeitet auch nicht umsonst
Da bist du mit Sicherheit bis zu 200 Euro los
Auch wenn sich dann irgendwann rausstellt das die sich die IP Adressen illegal besorgt haben
Aber als User trittst du in Vorkasse
Ich finde dass unsere Regierung da endlich mal etwas tun muss
Die sollten endlich mal eine klare Rechtslage schaffen ist Streamen Legal oder nicht
Es kann ja auch nicht sein das Gerichte so einfach und ohne Prüfung Anträge bewilligen zur rausgabe Privater Daten
Die lassen sich immer wieder was neues einfallen um leicht Geld zu verdienen
Die verdienen doch alle
Der eine verschickt die Abmahnung und verdient
Der andere der sich um deine Angelegenheit kümmert
Alles eine große Gemeinschaft
Das kommt bestimmt als nächstes
Du stellst bei You Tube ein selbst gemachtes Video rein
Im Hintergrund hört man einen Hit aus der Hitparade
Und dann bekommst du post weil du keine Gema gebühr bezahlt hast
Oder nehmen wir doch mal Ebay
Da kannste an einem Wochenende 100 Aktionen kostenlos einstellen
Und wenn du gut verkaufst sagen wir mal vielleicht 50 Sachen sollte man sich gedanken machen
Denn auf einmal gilt man als Händler und das kann ärger geben

In meinen Augen muss man überall höllisch aufpassen was man macht
 
RedTube: NRW muss wohl Schadensersatz zahlen

Die Nutzer von Streaming-Diensten wie RedTube, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher
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das geforderte Geld gezahlt haben, können vielleicht Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.

Diese Einschätzung äußerte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der auf Medienrecht spezialisiert ist, gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe). Denn das Kölner Landgericht hatte auf Antrag eines Berliner Abmahn-Anwalts in zahlreichen Entscheidungen verfügt, dass Telekommunikationsunternehmen die Adressen von Internet-Nutzern herausgeben müssen.

Allerdings sei der Beschluss grob falsch und "hätte nie so ergehen dürfen", erklärte Solmecke, der in dem Fall selbst hunderte Betroffene vertritt. Denn in dem Gerichtsbeschluss sei von "Tauschbörsen" die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen.

Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", kommentierte der Anwalt diese Tatsache. Das Landgericht Köln spricht von einem "Versehen" bei der Abfassung der Beschlüsse. Das folgenschwere Ergebnis dessen ist es, dass angenommen wurde, die jeweiligen Anwender hätten selbst zur Verbreitung Urheberrechtlich geschützten Materials beigetragen, was bei einem Streaming-Angebot aber überhaupt nicht der Fall ist.

In den Abmahnungen selbst wurde die angebliche Rechtsverletzung dann auch darüber konstruiert, dass die Inhalte aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen und dies den Betroffenen klar gewesen sein müsste. Schon dies ist allerdings höchst fraglich. Hinzu kommt, dass nach Ansicht der Abmahner auch eine unerlaubte Vervielfältigung stattfand, da ein Stream zumindest temporär im Speicher des Computers abgelegt werden muss.

Die Abmahn-Aktion alarmierte auch Verbraucherschützer. Die Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, sagte gegenüber dem Magazin, es dürfe nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. "Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage", so Zinke. Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. "Wir wollen strengere gesetzliche Regeln", forderte die Verbraucherschützerin.
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Quelle: winfuture
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Ich hatte damals bei den P2P-abmahnungen schon so meine bedenken wo die die IP-Adressen her haben könnten ohne selbst Downloads anzubieten. Aber jetzt bin ich 100%ig davon überzeugt das die Herren von U+C nur in die eigene Tasche wirtschaften.(Konto in der schweiz ? da war doch was: ahh ja Thema Steuerhinterziehung). Würde mich nicht wundern wenn diese "The Archive AG" über mittelsmänner genau von den Herren von U+C gegründet wurde.
 
Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen IP-Sammlung von U+C

Die
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von Nutzern des Porno-Portals Redtube kommen inzwischen offenbar auch der Staatsanwaltschaft Köln merkwürdig vor. Kernpunkt ist die die Frage, wie die Kanzlei U+C an die IP-Adressen gelangen konnte. Das wollen die Staatsanwälte nun auch ohne Klagen von betroffenen Benutzern klären.

Wie die Kanzlei Werdermann von Rüden aus Justizkreisen in Erfahrung bringen konnte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln derzeit, wie die
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zustande kommen konnten. Die Anwälte sagten dies der Tageszeitung "
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" und bestätigten den Bericht auf Anfrage von Golem.de. U+C hatte beim Landgericht Köln in Dutzenden Anträgen Tausende IP-Adressen der Telekom vorgelegt, um die Postanschrift von Nutzern zu ermitteln, die auf dem Portal Redtube auf vermeintlich illegale Weise urheberrechtlich geschützte Pornovideos per Stream abgerufen hätten.

Wie U+C an die IPs kommen konnte, ist bisher die größte Frage in der Diskussion über die Zulässigkeit der eingesetzten Mittel. Rechtsanwalt Johannes von Rüden sagte der Welt: "Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte".

Anwalt Nico Werdermann bestätigte Golem.de den Bericht der Welt und erklärte zudem, woher die Information zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln stammen - nämlich von der Behörde selbst. Werdermann hatte in Berlin
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gestellt, und die Kölner Ermittler wollten nun von dem Anwalt wissen, ob er von ihren Berliner Kollegen bereits ein Aktenzeichen erhalten habe.

Dabei steht unter anderem infrage, ob die zuvor unbekannte Firma ItGuards tatsächlich eine Software namens
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, welche die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt. Zu dem Programm hatte U+C auf Anfragen des Landgerichts Köln ein Gutachten vorgelegt. An der Richtigkeit dieses Gutachtens, das nach Aussage der Abmahner die technische Funktion nicht einmal genau beschreibt, gibt es
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- ebenso wie an der Existenz der Software selbst.

Vielmehr gibt es
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, dass Nutzer durch eine Umleitung über einen sogenannten Adult Traffic Broker gezielt erst über eine andere Domain und dann auf Redtube gelangten - ohne dass sie das wollten oder kontrollieren konnten. Der Server dieser Redtube vorgeschalteten Domain könnte dann die IP-Adressen gesammelt haben.

Das Geschäftsmodell der Traffic-Broker

Wie die Welt berichtet, leitet der an der Aktion vermutlich beteiligte Traffic-Broker namens Trafficholder jeden Tag 20 Millionen Besucher über Landingpages an Pornoseiten weiter. Dabei werden Nutzer abgefangen, die über Suchmaschinen wie Google nach bestimmten Begriffen suchen. Unter den ersten Suchergebnissen befinden sich die Landingpages von Traffic-Brokern, welche selbst nicht die gewünschten Inhalte anzeigen oder sie nur in Vorschaubildern präsentieren. Erst wenn der Nutzer darauf klickt, landet er auf der Pornoseite selbst. Welcher Link von welchem Vorschaubild zu welcher Seite führt, bestimmt der Traffic-Broker, und das lässt er sich bezahlen - so funktioniert sein Geschäftsmodell.

Die Traffic-Broker stellen für die Pornobranche also eine ausgelagerte Suchmaschinenoptimierung dar (
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), welche die Anfragen beliebig verteilen kann. Da die Weiterleitung aber auch vom Kunden des Brokers über mehrere Server erfolgen kann - im Falle der Redtube-Abmahnungen sollen es mindestens zwei gewesen sein -, kann der Besitzer dieser Webseiten aber auch die IPs speichern.

Eine weitere ungeklärte Frage, auf die sich U+C beruft, ist die mögliche Illegalität von Streaming an sich. Dabei gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die Nutzer argumentieren in Foren oft mit dem
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, der "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" auch von geschützten Werken straffrei stellt, wenn sie technisch notwendig sind, um eine Übertragung zu ermöglichen. Dem widersprechen aber manche Urteile, die im Streaming durchaus eine illegale Vervielfältigung sehen.

Ein Beispiel ist das Prozess gegen die Betreiber von Kino.to, den die Kanzlei Werdermann von Rüden in einem ausführlichen
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. Darin heißt es unter anderem: "Der Gedanke der Nutzer, man schaue sich doch die Filme nur an und lädt doch aber gar nicht runter, sollte schnell beiseitegeschoben werden. Das Streamen erschöpft sich nicht nur im Betrachten der Filme, sondern es werden -wenn auch flüchtig und segmentweise - die Mediendaten auf dem Computer des Nutzers zwischengespeichert." Das, so die Anwälte, könne im Einzelfall durchaus eine Straftat darstellen.

Quelle: golem
 
Anwalt Urmann verteidigt das Vorgehen von U+C

Der Anwalt Thomas Urmann, der für die jüngste Abmahnwelle im Zusammenhang mit dem Porno-Streaming-Portal Redtube mitverantwortlich ist, verteidigt in einem Interview das Vorgehen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen.

Das erste Frage/Antwort-Interview mit Thomas Urmann konnte die
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führen und der für die Redtube-Abmahnungen (mit)verantwortliche Rechtsanwalt verteidigt das Vorgehen unter anderem mit erzieherischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Filesharing. Die Abmahnungen sind seiner Ansicht nach ein "Experiment", das bereits im Fall von Peer-to-Peer-Filesharing erfolgreich das Nutzerverhalten verändert habe.

Angesprochen werden zahlreiche Themen, aufhorchen lässt Urmann aber vor allem mit seiner Feststellung, dass es dem Abmahner egal sein könne, ob die IP-Adressen legal erlangt worden sind oder nicht: "Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein", so Urmann gegenüber der Online-Ausgabe des renommierten Wochenblatts.

Sobald ein Gericht etwas geprüft und einen Beschluss erlassen hat, könne ihm als Anwalt das Wie egal sein, meint Urmann: "Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen." Hätte man im Vorfeld etwas davon gewusst und das Ganze dennoch und wissentlich durchgezogen, dann wäre es etwas anderes, unter den aktuellen Umständen sieht sich der Abmahnanwalt aber im Trockenen. Eine eigene Überprüfung der Daten wies Urmann von sich, man sei schließlich eine Anwaltskanzlei und "kein IT-Sachverständigenbüro."

Die Abmahnungen der Nutzer rechtfertigte Urmann mit der abschreckenden Wirkung. Das gilt auch für die Frage, warum man nicht die
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beim eigentlichen Anbieter, also in diesem Fall Redtube, sperren bzw. entfernen lässt.

Hier meint Urmann, dass dies "natürlich" auch gemacht werde, das aber nicht viel nutze, da die Inhalte "in Bruchteilen von Sekunden an anderer Stelle unter anderem Link" auftauchen würden. Urmann: "Unser Mandant ist es leid, auch wegen der Kosten. Ein Missbrauchsservice, der solche Links findet, ist teuer. Das Geld bekommen Sie von niemandem ersetzt."
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Quelle: winfuture
 
IP-Adressen per Zwangsumleitung erfasst


Es hat den Anschein, als ob die Abmahnungen der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen für das Anschauen eines Porno-Streams auf der Plattform Redtube eine ganz andere Dimension annehmen als bisher vermutet. Allerdings nicht im Umfang der verschickten Abmahnungen als vielmehr in der Vorgehensweise. Möglicherweise handelt es sich um gezielten Computerbetrug – seitens der Klienten von U+C.

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Das Unternehmen The Archive AG, Inhaber der Rechte am Erotik-Streifen "Amanda's Secret", welcher Kern der Abmahnungen von Urmann + Collegen (U+C) ist, hat offensichtlich gezielt Traffic auf die Videos der Porno-Plattform Redtube umgeleitet (Skimmed Traffic), IP-Adressen mitgeloggt und anschließend unterstellt, die Nutzer hätten willentlich und absichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen. Nun steht der Verdacht im Raum, dass The Archive AG gewerblichen Computerbetrug begangen hat, indem Traffic eingekauft und die IP-Adressen per Proxy mitgeloggt wurden. Die IP-Adressen wurden nach der Erfassung an die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen weitergegeben, die daraufhin beim Landgericht Köln die Herausgabe von Anschlussinformationen durch die jeweiligen ISPs erwirkte. Die verschickten Abmahnungen fordern von den vermeintlichen Urheberrechtsverletzern 250 Euro, sonst droht ein gerichtliches Verfahren.
Nutzer über Adult Traffic Broker eingekauft, IP-Adressen geloggt

Betroffene Nutzer, die sich in Foren organisierten und verschiedene Theorien auf ihre Machbarkeit hin überprüften, haben festgestellt, dass die Browser-Historie der Abgemahnten alle das gleiche Schema aufweisen. Zum Zeitpunkt des vermeintlichen Rechtsverstoßes wurden folgende URLs abgerufen:

[WARNUNG: Auf keinen Fall die URLs über einen regulären Browser aus Deutschland aus aufrufen!]

http:// hit.trafficholder.com/transfer.php?
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http:// 49655.movfile.net

http:// 49655.retdube.net

Die Diskussionsteilnehmer um die Vorgehensweise von The Archive AG und U+C sind überwiegend zu dem Konsens gekommen, dass die betroffenen Nutzer offenbar über einen Link zu einer Unterseite des Adult Traffic Brokers trafficholder.com gelangten, von dort aus auf die erst kürzlich registrierten Domains movfile.net und retdube.net umgeleitet und anschließend auf Redtube automatisch weiterverwiesen wurden. Das klingt weder nach einem zufälligen Zusammentreffen unglücklicher Umständen noch nach absichtlicher Urheberrechtsverletzung. Es hat den Anschein, als ob The Archive AG der eigentliche Übeltäter ist und nicht die zu abertausenden abgemahnten Nutzer. Bislang ist die beschriebene Vorgehensweise keinesfalls mit absoluter Sicherheit nachgewiesen. Die Indizien sprechen allerdings eine recht deutliche Sprache. Heise.de hat dazu eine interessante Info-Grafik veröffentlicht, die von einem Leser der Seite erstellt wurde.

Quelle: Gulli
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Bis da etwas licht ins dunkle kommt ruht mein mediaportal erstmal.
 
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