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PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das
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Quelle: infodocc
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Wer eine Mail bekommt, die den Inhalt eines Schreibens von o.g. U+C-Kanzlei bekommt, lädt sich irgendwelche Trojaner etc. oder was auch immer auf den PC, wenn er die Mail aufmacht.

Steht doch oben im Artikel:
Im Windschatten der Abmahnwelle wurden nun sogar kriminelle Trittbrettfahrer aktiv: Derzeit prasselt eine große Spam-Welle auf Nutzer-Postfächer ein. Inhalt ist eine persönlich adressierte Abmahnung, vorgeblich von der real abmahnenden Kanzlei Urmann + Collegen (U+C). Im ZIP-Anhang sollen sich "Beweisdaten sowie die Bankdaten" befinden. Achtung: Natürlich handelt es sich um den Versuch, verunsicherte Nutzer zum Öffnen dieses Anhangs zu bewegen, hinter dem sich Windows-Schadsoftware verbirgt.
 
AW: Abmahnwelle überrollt Deutschland

Hallo Freunde,
heute bekam ich auch eine mail von urmann und collegen, steht viel in der mail,auch was das kosten darf oder soll,lach,
beim genauen hinschauen sah ich das angebliche Tat-Datum 26.12.2013 kurz nach 21.00 Uhr, ich glaube dass sagt ALLES!!
Oder will mich der Idiot an dem Tag Überführen.
Euch allen eine schöne Weihnachtszeit !!!
 
AW: Abmahnwelle überrollt Deutschland

...Anhang... hab`ich nicht geöffnet....nur gelesen und weg...
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Wenn man es weiß, kann man die Mail ohne lesen entsorgen :good:
Also für Alle, die hier noch reinlesen werden.
 
30.000 Nutzer von Porno- Abmahnwelle betroffen

Streaming-Skandal


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Die Zahl der Internetnutzer, die wegen des Streamings von Pornofilmen abgemahnt worden sind (siehe Infobox), ist offenbar weit größer als zunächst angenommen. Der deutsche Internet- und Urheberrechtsanwalt Christian Solmecke geht von "mindestens 20.000 bis 30.000" abgemahnten Nutzern aus. Allein in seiner Kanzlei hätten sich bislang 1.000 Abgemahnte gemeldet. Inzwischen mehren sich allerdings die Hinweise darauf, dass die IP- Adressen der Betroffenen illegal erlangt wurden. Sogar von einer Täuschung des zuständigen Landgerichts Köln ist die Rede.
Verschickt werden die Abmahnungen aktuell von der Regensburger Kanzlei U+C, die auch in der Vergangenheit schon für die Rechteinhaber pornographischer Werke abgemahnt hat. Während es bislang allerdings um die Nutzung illegaler Tauschbörsen ging, richten sich die Abmahnungen diesmal gegen Nutzer der Streamingplattform "Redtube". "Es ist das erste Mal in Deutschland, dass Nutzer von Streamingplattformen abgemahnt werden", erläutert der Kölner IT- Anwalt Solmecke.
Die aktuellen Abmahnungen bezögen sich auf das Anschauen von Filmen im August 2013. Der Anwalt geht davon aus, "dass nun kontinuierlich weitere Abmahnungen folgen werden". Rechteinhaber ist eine Schweizer Aktiengesellschaft namens The Archive AG, zu deren Gunsten von den Nutzern eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll. Eingefordert wird zudem die Zahlung einer Pauschale von insgesamt 250 Euro.
Anwalt: "Nutzer haben gar keine Straftat begangen"

Solmecke rät Nutzern jedoch, die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verweigern. "Zwar ist die Rechtslage zum Streaming noch nicht abschließend geklärt, trotzdem dürften die besseren Argumente für die Konsumenten solcher Filme sprechen." Denn aus Solmeckes Sicht haben die Nutzer gar keine Straftat begangen: "Anders als es zum Beispiel bei kino.to der Fall war, werden die Filme auf 'Redtube' nicht offensichtlich rechtswidrig im Sinne des Urheberrechts verbreitet."

Sofern beim Anschauen der Filme überhaupt eine Kopie auf dem eigenen Rechner erfolge, sei diese als legale Privatkopie einzustufen. "Hinzu kommt, dass die einzige Kopie, die hier überhaupt angefertigt wird, lediglich in einer wenige Sekunden langen Zwischenspeicherung im flüchtigen Zwischenspeicher des Computers besteht. Solche Kopien sind meiner Meinung nach erlaubt",
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Solmecke.

Gericht getäuscht, um illegal IP- Adresse abzugreifen?

Inzwischen mehren sich zudem die Hinweise darauf, dass die Auskunftsansprüche zu Unrecht ergangen sind und die IP- Adressen der betroffenen Nutzer mithilfe einer Software namens GladII 1.1.3 illegal ermittelt wurden. "Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", sagte der Anwalt Johannes von Rüden, dem Akteneinsicht gewährt wurde. Dies sei "reine Abzocke von Verbrauchern",
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.
In dem entsprechenden
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sei demnach nie von Streaming, sondern stets von illegalen Downloads über Tauschbörsen die Rede gewesen. Konkret heißt es in dem Antrag wörtlich: "Mit dem Einsatz der Software ist es möglich, die Teilnahme von Nutzern sogenannter Download- Portale für Filme im Internet zu erfassen, soweit solche Portale ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten und damit Rechte der Filmhersteller bzw. deren Lizenznehmer verletzen. Protokolliert werden dabei die IP- Adresse, von welcher der Download auf dem Portal durchgeführt wird, und der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird."
Richter gingen von Tauschbörse statt Streaming aus

Laut
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war dem Landgericht Köln überhaupt nicht klar, in welchem Zusammenhang die Auskunftsansprüche standen. "Offenbar gingen die drei Kölner Richter, die diesen Beschluss unterzeichnet haben, davon aus, dass es sich hier (wie in der Vergangenheit so häufig) auch wieder um einen Auskunftsanspruch im Rahmen einer Tauschbörsennutzung handelte."

Eine Auskunft über die IP- Adressen hätte demnach laut Solmecke nie erteilt werden dürfen: "Wäre den Richtern am Landgericht Köln der komplette Sachverhalt bekannt gewesen, hätten sie erkannt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gegeben ist, und daher wäre keine Auskunft erteilt worden."
Für die Nutzer sei dies "jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden. Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn- Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird. Dann können alle Streaming- Nutzer wieder aufatmen, und nur die Tauschbörsennutzer müssen weiterhin mit Abmahnungen rechnen", so Solmecke.

krone.at
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Hab auch eine bekommen ...

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 27.12.2013 23:65:14
IP-Adresse: XXX.XXX.XXX.XXX <mein Name>
Produktname: Amandas secrets
Benutzerkennung: 11 stellige Nummer
Tauschbörse: Redtube

Datum und Uhrzeit total daneben ....
Ich behaupte mal ganz vorsichtig " Amandas secrets " gibts garnicht ....

Der Anhang besteht aus einer ZIP in der ist eine ZIP und in der wäre eine MS-DOS Anwendung .... :emoticon-0112-wonde


Was sollen das für Beweise sein???

Ich glaub momentan wird ganz großer Unfug betrieben ....
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte


Seit einigen Tagen sorgen die Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Porno-Streaming-Portal Redtube für viel Verunsicherung bei Betroffenen. Internet-Anwalt Thomas Stadler stellt nun klar: Derartige Forderungen sind unwirksam.

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Stadler gibt auf seinem Blog Internet-Law nicht nur Entwarnung bezüglich der jüngsten U+C-Abmahnwelle, sondern verrät auch einige Hintergründe zu den eher fragwürdigen Umständen, wie die Abmahnkanzlei beim Landgericht Köln die Herausgabe der Nutzerdaten erreichen konnte.

Zunächst aber einmal zur Frage, ob man die von U+C Rechtsanwälte geforderten 250 Euro nicht vielleicht doch zahlen sollte. Nein, muss man nicht. Und zwar aufgrund "ganz schnöder handwerklicher Mängel" wie Thomas Stadler schreibt. "Die Abmahnung beachtet nämlich die Vorgabe von § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG nicht ausreichend."

Demnach wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von der dafür verantwortlichen Kanzlei "vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht." Stadler legt sich deshalb fest: "Die Abmahnung ist alleine deshalb nach § 97 a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam."

Das ist für Betroffene sicherlich eine gute Nachricht. Die schlechte: Laut Stadler sind deutsche Gerichte, zumindest das Landgericht Köln, beim Thema Filesharing völlig überfordert. Denn die Akteneinsichten (siehe PDF) in diesem speziellen Fall haben ergeben, dass in den Auskunftsbeschlüssen von "öffentlichem Zugänglichmachen" sowie "Tauschbörsen" gesprochen wird.

Das ist im Falle eines Streaming-Portals natürlich blanker Unsinn, wie auch Stadler feststellt, da derartige Verstöße bei Streaming (technisch) nicht gegeben sein können. Möglicherweise weiß man das auch im Landgericht. Aber: "Leider findet beim Landgericht Köln in derartigen Fällen keine wirkliche Einzelfallprüfung mehr statt", schreibt der Internet-Rechtsexperte. "Die Beauskunftungsbeschlüsse werden seit Jahren nur textbausteinartig durchgewunken." Das Fazit Stadlers ist eigentlich fast schon beängstigend: "Das Landgericht Köln hat sich also nicht geirrt, es hat sich offenbar überhaupt keine Gedanken gemacht."

Quelle: Winfuture
 
Streaming-Abmahnwelle - Gericht bewusst getäuscht


Ausführliche Informationen zum Fall der derzeit viel diskutierten Abmahnwelle gegen Nutzer des Porno-Videoportals Redtube.com: Offenbar war das Landgericht in Köln der Annahme, dass es sich um Peer-to-Peer-Filesharing handelte, nicht um einen Streamingdienst. Daraufhin erfolgte die Genehmigung der Freigabe von Nutzerdaten an die Rechteinhaber, die von der Kanzlei Urmann + Collegen vertreten wird.

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Auf die Frage, wie die IP-Adressen im Fall der Abmahnungen gegen Redtube.com-Nutzer ermittelt und wie die Abmahnungen vor Gericht begründet wurden, gibt es augenscheinlich eine brisante Antwort: Das Landgericht Köln, das die Genehmigung zur Herausgabe der Daten durch die Internetprovider erteilte, war wohl davon ausgegangen, dass es sich um Peer-to-Peer-Filesharing handelt und nicht um die Nutzung eines Streamingdienstes. Online-Medien zufolge hat die auf Internetrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Werdermann/von Rüden Akteneinsicht verlangt und festgestellt, dass der Antrag, den die inzwischen berühmt-berüchtigten U+C-Anwälte ans Gericht schickten, so formuliert war, dass der tatsächliche Sachverhalt kaum zu durchschauen gewesen sei. Darin heißt es zur Erklärung wie anhand der Software GladII 1.1.3 die IP-Adressen festgestellt wurden: "Dateien beziehungsweise Dateibündel werden eindeutig durch die eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der mit dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht." Und weiter: "Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken werden diese zur Probe heruntergeladen. Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten." Wer sich "Amanda’s Secret" angeschaut hat, fiel dann in die Gruppe derjenigen Nutzer, deren Daten aufgezeichnet wurden.

Anwälte kritisieren "Abmahn-Maschinerie" und Unachtsamkeit des Gerichts

Anwalt Johannes von Rüden weist darauf hin, dass die Formulierung sehr an die Beschreibung der Funktionsweise von Filesharing-Netzwerken erinnert. Nirgends, weder im Antrag noch im Beschluss des Landgerichts finde sich zudem die Bezeichnung "Streaming-Portal" oder ein Hinweis, um welche Webseite es sich eigentlich dreht.

Der in diesem Zusammenhang schon vielfach zitierte Jurist Christian Solmecke sagt: "Damit lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse schlichtweg falsch sind und eine Auskunft nie hätte erteilt werden dürfen. Wäre den Richtern am Landgericht Köln der komplette Sachverhalt bekannt gewesen, hätten sie erkannt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gegeben ist, und daher wäre keine Auskunft erteilt worden." Er stellt aber auch klar, dass selbst auf "nicht einwandfreie" Weise gesammelte Daten vor Gericht Verwendung finden könnten. Betroffene User (und potenziell jeder Internetnutzer von Streaming-Portalen) sind seiner Meinung nach erst aus dem Schneider, wenn endlich jemand der "Abmahn-Maschinerie" ein Ende bereitet.

Aber auch gegen das Gericht wird Kritik laut. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler erhebt den Vorwurf, dass Auskunftsbeschlüsse über die Herausgabe von Nutzerdaten "seit Jahren nur textbausteinartig durchgewunken" werden. Das werde deutlich, wenn man sich Akten zu ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit anschaut. "Das Landgericht Köln hat sich also nicht geirrt, es hat sich offenbar überhaupt keine Gedanken gemacht", so Stadler. Davon abgesehen weisen seiner Auffassung nach aber auch die Abmahnungen der U+C-Kanzlei "ganz schnöde handwerkliche Mängel" auf – vom fraglichen Inhalt einmal abgesehen. Beispielsweise werde in den Schreiben nicht darauf hingewiesen, dass die beigefügte Unterlassungsverpflichtung über die vorgeworfene Rechtsverletzung hinausgeht. Dies allein mache die Abmahnung hinfällig.

Quelle: Gulli
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Hab eben auch die mail bekommen mit dem *.zip anhang -- zu der Uhrzeit war ich aber leider im bett schlafen -- also alles quatsch - und die seite kenne ich nicht mal.......
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Hast wenigstens die zip. mal geöffnet ? HiHi
Du wirst das schreiben vom Anwalt bestimmt nicht per Mail bekommen, wenn du eventuell den Dienst genutzt haben solltest.
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Das sind eben Trittbrettfahrer - woher sollst sollen die meine mail-Adresse haben..........
 
Porno-Streaming-Abmahnungen: LG Köln nimmt Stellung

Das Landgericht Köln hat am Dienstagabend eine
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veröffentlicht. Die Anwaltskanzlei U+C hatte im Auftrag dieses Unternehmens mehrere tausend Personen abgemahnt, die urheberrechtlich geschützte
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haben sollen. Das LG Köln hatte vorher die Auflösung der IP-Adressen angeordnet.

LG Köln: Keine einheitliche Rechtsprechung
Die Stellungnahme betont, dass die Beschlüsse, mit denen die Auskunftserteilung genehmigt worden sei, auf § 101 Abs. 9 des Urheberrechtsgesetzes beruhten. Die Internetzugangsprovider sind dann verpflichtet, den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers zu nennen, der diese IP-Adresse zu einem gewissen Zeitpunkt genutzt hat.

Die circa 90 Verfahren mit jeweils 400 bis 1.000 IP-Adressen wurden allerdings von den sechszehn zuständigen Zivilkammern des Landgerichts unterschiedlich beurteilt. Teils wurde den Anträgen stattgegeben, teils wurden sie zurückgewiesen. "Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiert insoweit nicht", heißt es wörtlich. Gründe werden nicht genannt.

E-Mails mit Schadware statt Abmahnung im Anhang

Mit der Abmahnung wurden die betroffenen Personen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 250 Euro zu zahlen. Einige haben gleich mehrere Abmahnungen erhalten. Ob der Abruf von Streaming-Videos, die das Urheberrecht verletzen, überhaupt illegal sein kann, ist juristisch noch umstritten. Unklar ist in diesem Fall auch, wie "The Archive AG" bzw. die abmahnende Anwaltskanzlei an die IP-Adressen gekommen ist. Es wird spekuliert, dass dafür ein Virus genutzt worden sein könnte.

Eine Klage soll nun klären, woher die IP-Adressen stammen. Der Fachanwalt für IT-Recht
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hat für einen der Abgemahnten eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Potsdam eingereicht. Damit soll festgestellt werden, dass der Abgemahnte die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. "Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind."

Im zweiten Punkt seiner Stellungnahme weist das Landgericht Köln darauf hin, dass Anschlussinhabern, die mit der Auskunftserteilung nicht einverstanden seien, "gegebenenfalls" ein Beschwerderecht zustehe. Zum Schluss warnt das Landgericht noch vor
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. Im Anhang verbirgt sich dann wahrscheinlich aber Schadware. Diese Trittbrettfahrer-Mails sind daran zu erkennen, dass der Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes in der Zukunft liegt.

Anwaltskanzlei zeigt mangelnde technische Kompetenz

Auch die "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" hat auf die gefälschten Abmahnungen reagiert. Auf ihrer Website stellt sie fest: "Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt". Es wird zwar richtig darauf hingewiesen, dass der Anhang nicht geöffnet werden sollte, dann geben die Anwälte aber den völlig falschen Rat: "Sie können dem Sender der Email antworten und ihm mitteilen, dass höchstwahrscheinlich sein Email-Konto und möglicherweise auch der komplette
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gehackt wurde."

Genau davor warnen aber Sicherheitsexperten. In Fällen, in denen der Spammer das E-Mail-Konto des Absenders kontrolliert, erhält er auf diese Weise die Bestätigung, dass sich hinter einer E-Mail-Adresse auch ein Mensch verbirgt, der seine Post regelmäßig liest und darauf antwortet. Die Folge wird ein erhöhtes Spamaufkommen sein.

Quelle: onlinekosten
 
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und wenn die zip Datei geöffnet wurde hat man noch mehr Spaß.
Vlt springt danach gleich ein Popup Fenster auf wo genau der Besagte Link auf geht und der Flashplayer gleich seine Dienste leistet.
Und ca 4 Wochen später kommt die richtige Post und landet im Briefkasten.
 
Weitere Streaming-Plattformen könnten überwacht werden

Die Kanzlei Urmann + Collegen hat Pläne, weitere Streaming-Plattformen zu überwachen und Massenabmahnungen auszusprechen.

Thomas Urmann, Gesellschafter der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), hat angedeutet, weitere Streaming-Plattformen überwachen zu wollen. In den nächsten Jahren sollten somit Tausende weitere Abmahnungen folgen,
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unter Berufung auf Urmann im Blog seiner Kanzlei.

Solmecke habe Urmann gefragt, wie die IP-Adressen der Benutzer ermittelt worden seien. Doch dieser habe sich dazu auf seine anwaltliche Schweigepflicht berufen. Grundsätzlich gebe es den Weg, über Werbeeinbindung und Tracking an die IP-Adressen der Nutzer zu kommen. Manchen Akten sei die Funktionsweise der Überwachungssoftware eindeutig zu entnehmen.

Der Betreiber von Redtube.com erklärte Golem.de auf Anfrage: "Wir haben keine Nutzerinformationen oder IP-Adressen herausgegeben. Persönliche Daten sind private Daten und der Schutz der Privatsphäre hat bei uns hohe Priorität."

Das Landgericht Köln hatte dem Antrag stattgegeben, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu Redtube.com dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein. Laut Aussagen von Urmann haben die Richter des Landgerichts Köln die Beschlüsse sehr wohl geprüft. "In einigen Verfahren hätten die Richter noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären lassen. Erst danach habe man die Auskunft gestattet", so Solmecke.

Bislang sind nur Kunden der Deutschen Telekom betroffen. Es wurden jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internet Service Provider erwirkt, die Kanzlei sei wegen der Vielzahl allerdings noch nicht dazu gekommen, weitere Abmahnungen zu verschicken.

Quelle: golem
 
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