Die dritte Mail ist Klageentwurf an Sky-Rechtsabteilung.
Vertrag mit Kundengerät ist einzuhalten durch Sky, so auch Landgericht Lübeck Januar 2017.
Das einzige Argument von Sky: Der HD 1000 wird nicht mehr unterstützt bzw. funktioniert nicht.
Das ist eine Lüge: Der HD1000 läuft ja wunderbar mit einer ungepairten V14, nur das vorsätzliche plötzliche Pairing ist das Problem.
Wenn Sky eine V14 mit einem Leihgerät von Sky im laufenden Vertrag pairen möchte, dann muss Sky bei Vertragsschluss solch einen Leihreceiver zur Bedingung machen, nicht plötzlich die V14 abschalten.
Nach 1.4.4 der AGB geht das Pairing mit virtuellem Leihgerät nur, wenn der Kunde sich zuvor weigerte, seine Seriennummer mitzuteilen. Die musste der Kunde aber bei Vertragsschluss online bereits eingeben und war er auch bereit zu wiederholen. Sky aber schaltet einfach ab, Vertragsbruch!
Und ein Leihgerät aufzuzwingen plötzlich widerspricht 1.5.2 der AGB, auch 2.1.1.
Wesentliche Vertragsänderung, selbst wenn sie erlaubt wäre, berechtigt außerdem zur Sonderkündigung.
Sky bietet kostenloses Leihgerät an, das ist ja das Mindeste, aber nicht einmal Sky-Module sind derzeit verfügbar! Die schalten also einfach eine bezahlte Karte ab, ohne vorher den Kunden zu kontaktieren, und ohne zu wissen, welches Gerät der Kunde eigentlich nutzt. Skandalös!
Nun wird diese Situation nochmals der gerichtlichen Kontrolle unterbreitet. Mal schauen...! Montag startet eine Menge Post.