AW: SKY Anpassung Ihrer Vertragskonditionen
Heftige Preissteigerung, schon wieder...
Wer neue AGB im Vertrag wirksam einbezogen hat, muss dies hinnehmen, aber wer Sonderpreis vereinbarte, bleibt bis Laufzeitende dabei, also Kündigungsfrist im Auge behalten! Oder jetzt schon kündigen.
Wenn aber nur Rabatte pauschal abgezogen werden (- 25 EUR oder so), dann trifft die Preiserhöhung ja doch Dich, und nach neuen AGB bis 5 % keine Sonderkündigung wegen Preisanpassung möglich in Deutschland.
Wenn Du telefonischen Vertrag hast, also Vertrag ohne AGB (spätere mail zählt überhaupt nicht, auch nicht ohne Widerspruch), dann kannst du per Mail die Preiserhöhung zurückweisen im laufenden Vertrag.