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Preiserhöhung... Noch jemand?

AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Das wird Sky wohl machen (abbuchen) - mit Verweis auf die AGB. Dann kannst Du ja klagen...
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Die alte Preisanpassungsklausel in den AGB vor 2014 war vom BGH als unwirksam beurteilt worden. (III ZR 247/06).
Wer die neuen AGB 2014/2015 nur als einseitige Mail zugesandt bekam, aber alte AGB wirksam vereibart hatte (also nicht telefonisch verlängerte), für den gilt auch, dass eine einseitig zugesandte und nur durch Schweigen angeblich wirksame Preisänderungsklausel unzulässig ist.
Wer seinen Vertrag regelmäßig kündigt und telefonisch verlängert, hat jedoch gar keine wirksamen AGB vereinbart, da ist eine Rundmail mit geänderten AGB vollkommen irrelevant.
Daher ein Link zu meinem Schreiben gegen die Preisanpassung als fristlose Kündigung (falls man wegen verpasster Frist oder Pairing sowieso aussteigen will:

https://www.digital-eliteboard.com/417903-urteil-pairing-post3037609.html#post3037609
 
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AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Hallo zusammen,

ich kann nur jedem raten, ausserordentlich zu kündigen.
Es ist richtig, dass sich die Preiserhöhung seitens von Sky unter den 5% befindet, wie es in den AGB´s unter Punkt 4.2 nachzulesen ist.Allerdings gilt immer noch folgende Rechtsprechung:
Der BGH hat bereits entschieden, dass Preisanpassungen von gestiegenen Gesamtkosten unwirksam sind, wenn diese nicht transparent und vollständig offen gelegt werden.
Dies ist in der Mail von Sky mit der Preiserhöhung keinesfalls vorhanden.Es fehlt in der Preisanpassung die "gesetzliche Transparenz"
Daher findet die Klausel in 4.2 der allg. AGB´s keine Anwendung.

Sky ist jedem Kunden gegenüber Verpflichtet, eine genaue Auflistung der Mehrkosten zu begründen und nachzuweisen.

Die von Sky verschickte Mail, in der die Mehrkosten angekündigt werden, enthält keinesfalls diese gesetzlich geforderten Nachweise.


Weitere Infos hier:

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AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Korrekt. Sky hat schon mehrfach Kunden aus dem Vertrag gelassen die sich gegen die Erhöhung gewehrt haben. Teilweise würde die Preiserhöhung auch kundenindividuell zurückgenommen.
Konsequent in der Inkonsequenz, typisch Sky eben.
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Heute kam wieder "Preisanpassung" ab 01.09.2016, für Kunden mit telefonisch verlängertem Vertrag, der dabei keine AGB besprach und auch nicht in der Auftragsbestätigung fand. Also Vertrag ohne AGB; da ist die Preiserhöhung sowieso unwirksam.
Anderer Kunde wartet jetzt auf Antwort der Sky-Rechtsabteilung. Klageentwurf gegen Preiserhöhung liegt dort vor. Wenn Sky fristlose Kündigung vom 28.03.2016 wegen der Preiserhöhung ab 01.04.2016 nicht rückwirkend anerkennt und das gesamte Geld zurückerstattet, geht die Feststellungsklage vor Gericht. Mal gucken...
(Hintergrund: Kunde hatte Kündigungsfrist versäumt und sollte plötzlich 70 EUR zahlen, dazu dann noch zusätzliche 3 EUR Erhöhung.)
 
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