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Preiserhöhung... Noch jemand?

AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

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Der Bezahlsender Sky dreht kräftig an der Gebührenschraube. Derzeit werden viele Kunden darüber informiert, dass ab Sommer ihre Abos deutlich teurer werden – um bis zu drei Euro pro Monat. Allerdings beträgt die individuelle Kostensteigerung maximal 5,0 Prozent. Was wenig überraschend ist, denn ab einer Preissteigerung von 5,1 % müsste Sky dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsgrecht gewähren. So bestimmt es ausdrücklich das Kleingedruckte von Sky.
Dementsprechend lakonisch weist Sky in einer Infomail an seine Kunden auch darauf hin, dass diese wegen der Preiserhöhung leider, leider nicht vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen dürfen. Allerdings ist dies möglicherweise nicht die ganze Wahrheit. Denn vorrangig stellt sich natürlich die Frage, ob die Preiserhöhungsklausel selbst überhaupt wirksam ist.
Die aktuelle Fassung des Textes, mit dem Sky nun die Preise erhöhen möchte, kann man auf der Webseite des Senders
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. Danach darf Sky die Abogebühren erhöhen, wenn sich die Gesamtkosten des Senders erhöhen, und zwar in den Bereichen „Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten“.
Die Punkte sind nicht ohne Grund so ausführlich aufgezählt. Denn der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2007 eine ähnlich formulierte Preiserhöhungsklausel von Sky (Name damals: PREMIERE) für unwirksam erklärt (Aktenzeichen
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). Darin führen die Richter an, der Kunde müsse erkennen können, bei welchen Kostengruppen eine Steigerung auf ihn umgelegt werden kann. Dem trägt die neugefasste Klausel Rechnung, denn sie zählt die einzelnen Sendersparten auf.
Dabei hat es der Bundesgerichtshof aber nicht belassen. Vielmehr hat er auch gefordert, dass die Gewichtung der einzelnen Kostenelemente offengelegt wird, so dass der Kunde bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann. Eine dementsprechende „Gewichtung“ enthält die aktuelle Klausel jedenfalls nicht, die einzelnen Positionen werden als gleichwertig aufgezählt. Was natürlich nur dann korrekt wäre, wenn die Kosten für Lizenzen, Technik und Kundendienst absolut jeweils gleich hoch sind.
In seiner Kundeninformation sagt Sky nicht, welche Kosten sich konkret in welcher Höhe geändert haben. Mangels absoluter und relativer Zahlen dürften Kunden auf jeden Fall das Recht haben, von Sky aussagekräftige Informationen zu verlangen, damit sie die Preiserhöhung entsprechend der Vorgabe des Bundesgerichtshofs inhaltlich nachvollziehen können.
Im Zweifel könnte sich auch die Nachfrage lohnen, ob Sky im fraglichen Zeitraum nicht auch Kosten eingespart hat. Denn diese Kostenersparnisse müssten zumindest gegengerechnet werden (Ziff. 4.4 der Sky-AGB). Nach den eigenen Bedingungen muss Sky auch nachweisen, dass Kostensteigerungen „nicht vorhersehbar“ waren und „nicht im Belieben von Sky stehen“. Gerade Kostensteigerungen sind doch für ein Unternehmen mit funktionierendem Controlling sehr oft vorhersehbar, jedenfalls jene im normalen Rahmen.
Ich verstehe auch nicht, was Kosten sein könnten, die im „Belieben“ von Sky stehen. Das alles klingt jedenfalls reichlich vage. Da stellt sich schnell die Frage, ob solche Formulierungen noch dem Transparenzgebot entsprechen. Das Risiko trägt bei AGB immer der Verwender, hier also Sky. Bei einem Verstoß wäre im Zweifel die gesamte Preiserhöhungsklausel unwirksam.
Selbst wenn die Klausel wirksam wäre, müsste Sky den eigenen AGB Rechnung tragen und dem Kunden nachvollziehbar mit Zahlen belegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Mit der bloßen Behauptung, die Preiserhöhung sei schon in Ordnung, muss sich ein Sky-Abonnement jedenfalls nicht abspeisen lassen.
Selbst wenn die aktuelle Sky-Klausel den Vorgaben des Bundesgerichtshofs genügen sollte, wäre es also interessant, wie Sky auf gezielte Nachfrage zu den einzelnen Kostensteigerungen und möglichen Einsparungen antwortet. Bleibt das Unternehmen konkrete Angaben schuldig, könnte nämlich auch dies dem Kunden das Recht geben, jedenfalls die Preiserhöhung zu verweigern und einer Kündigung oder Leistungsverweigerung durch Sky gelassen zu begegnen.

Quelle:
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AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

ich bin auch einer welcher diese Mail bekommen hat...erst fangen die an keine Jahresverträge mehr abzuschließen und jetzt meinen die auch noch uns alle paar Monate daran zu erinnern ey Bundesliga wird teurer werden..also zahlt gefälligst auch mehr..ob man dem Verein überhaupt noch Geld zustecken sollte ist mittlerweile echt fraglich, Werbung wird mehr, Filme nicht besser, viele Wiederholungen...mal abwarten was noch folgt
 
Preiserhöhung 3€/Monat

Hi zusammen,

aktuell macht ja auch die Preiserhöhung von Sky die Runde. Ich habe schon am 09.03.2016 einen Brief erhalten, dass mein Abo ab 01.06.2016 um 3€ teuerer wird (Vollabo).
Ich habe vorher 85,98€ für das Vollabo bezahlt, aktuell noch inkl. Zweitkarte, was ein Fehler seitens Sky ist, da ich diese offiziell zum 30.04.2016 gekündigt und dies auch nie widerrufen habe.

Leider komme ich auch nicht über 5% Preisehöhung, aber eine weitere Preiserhöhung habe ich nicht zu befürchten, oder? Das was gerade durch die Medien geht, müsste mit meiner Info von März zusammenhängen, sonst würden die ja innerhalb von wenigen Monaten 2x erhöhen und in Summe komme ich dann sicherlich über die 5%.
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Komisch, ich hab weder per Mail, noch per Post was bekommen...
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Jetzt, wo die V14 nicht mehr mit OScam funktioniert wird das nix mehr mit Preiserhöhung bei mir. Jetzt lasse ich den Vertrag auslaufen. Keinen Bock aufs Pairing mit dieser Sky Billigzwangshardhare.
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

@sc4ry
Wenn du Vollzahler bist und aus dem Vertrag ausscheiden willst, dann überleg, ob du beim letzten Vertragsschluss/Verlängern die Sky-AGB wirksam vereinbart hast (am Telefon in der Regel nicht!).
Wenn keine AGB, dann Sonderkündigungsrecht zum Tag der Preiserhöhung.
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Hi MarcBush,

ok, dann versuche ich das, weil: ich hatte wollte nur die Zweitkarte kündigen, hab per Mail die Komplettkündigung erhalten. Hab per Kundencenter eine Nachricht geschrieben, dass ich nur die Zweitkarte kündigen wollte und was ich machen kann, dass nicht alles gekündigt wird. Keine Reaktion. Ende April habe ich dann im Kundencenter gesehen, dass der Vertrag um 1 Jahr verlängert wurde, ohne das ich irgendwas dazu erhalten habe (Post/Mail). Das letzte, was ich von Sky habe, ist die Kündiung.
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

@arcis zu Thread #31

Super Recherche !! mit dem BGH Urteil !! :emoticon-0148-yes::emoticon-0148-yes: Auch mir kommt der betreffende Punkt in den AGB sehr zweifelhaft und vage formuliert vor.
Habe das bereits mit ein paar Bekannten erörtert. Habe leider keinen Kontakt zu einem RA, mit dem ich diese seltsamen und
undurchsichtigen Formulierungen mal besprechen könnte.
Werde mal weiter am Ball bleiben.

Grüße von Heinz-W
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Ich habe auch eine Erhöhung bekommen.
Ist von Sky aber clever gemacht.
Die Erhöhung soll regulär 3 € betragen. Bei meinem Abo kostet mich jetzt 36,99 € . Das wäre also ein Grund zur Kündigung da über 5 %.

Aber:

Ich brauche nur 1,50 Euro zu bezahlen, wegen der Rabattaktion. Somit unter 5% und eine ausserordentliche Kündigung nicht mehr möglich.
Hätte ich nach der letzten Aktion von Sky sofort gemacht.
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Ich hatte letztes Jahr vergessen zu kündigen.
Kurz nach Ablauf dieser Frist in der ich kündigen kann, keine 2 Wochen, bekam ich die Preiserhöhung mitgeteilt.
@Sky: clever gemacht @meiner einer: dumm gelaufen

Ich gehe davon aus, dass ich aktuell keine Post bekomme!
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Ich habe das schreiben auch erhalten, es ist eine Frechheit. Ich habe auch sehr viel Premier League angesehen und das fällt auch weg. Ich werde mein Sky kündigen!
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Hey, ist es eigentlich Standard, dass der gesamte Vertrag gekündigt wird, wenn man eigentlich nur die Zweitkarte kündigen möchte? Bekommt man anschließend ein Angebot zur Verlängerung oder legt Sky sich das quasi auf Wiedervorlage und würde nach dem Kündigungsschreiben von selber aktiv werden und der Vertrag dann doch, ohne Zweitkarte, verlängern? Wenn Letzteres, dann müsste man darüber aber trotzdem informiert werden, oder?
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Wichtig nochmals:
Wer Sky telefonisch abonnierte, verlängerte (= neuer Vertrag), sollte mal prüfen, ob dabei die aktuellen AGB tatsächlich vereinbart wurden? Ohne AGB keine Rechtfertigung für Sky für eine Preiserhöhung und dann Sonderkündigungsrecht zum Tag der Preisanpassung.

@sc4ry
Wenn du zum Laufzeitende die Zweitkarte kündigst, ist natürlich nur dieser Teil des Vertrags gekündigt. Ist ein vertrag insgesamt gekündigt, dann bekommt man in den letzten Wochen der Laufzeit immer besser werdende Angebote, bis zum letzten Tag. Auch wer den Vertrag auslaufen lässt, erhält meist "Rückholerangebote" mit günstigen Preisen. Aber es gibt dafür keine Garantie. Ist im System von Sky nach rätselhaften Kriterien hinterlegt beim einzelnen Kunden. Kündigen ist aber sinnvoll für bessere Preise. Volkssport bei Sky.
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

wie viele boxen wurden den gewechselt?? über 1 mio oder?? die kosten müssen ja wieder rein. das sind locker 10 mio euro pro monat mehr. kack sky auf nimmer wiedersehen.

leo kirch war der beste ohne scheiss. df1 da hatte man alles gehabt. f1 4-5 feeds cinedoom nonstop on und nicht nur eine bestimmte uhrzeit.
an sport war damals eine menge es-de-it und und

aber nein da musste ein australier kommen und alles kaufen..
deutsche fernsehen war top
 
AW: Preiserhöhung... Noch jemand?

Hallo Leute,

habe gerade diesen Thread gefunden. Ja, ich habe auch diese Erhöhung erhalten, 1 EURO, da Rabattaktion. Sonderkündigungsrecht nicht gewährt, da kleiner 5%. Was soll dieser Quatsch. Ob das nun in den AGB drin steht oder nicht, die Preisanpassung stellt eine einseitige Vertragsänderung dar und erlaubt somit ein Sonderkündigungsrecht (siehe BGB-Vertragsrecht). Die Klausel in den SKY-AGB sehe ich als nicht rechtswirksame Klausel an, da diese gegen höheres Recht verstößt. Ich habe jedenfalls Widerspruch eingelegt und werde schauen, ob SKY den höheren Betrag abbucht, denn reagiert hat SKY auf meinen Widerspruch bisher nicht. In diesem Falle werde ich dann von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß Consul1
 
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