AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz
Da ist auch ein Denkfehler drin. SKY erfüllt ja den Vertrag in dem die nach ihren agb's handeln und dir Hardware zu Verfügung stellen, damit der Empfang von deren Sendern gewährleistet ist. Nutzt du diese Hardware nicht und kannst nichts gucken, ist das allein dein Pech. Schließlich hast du dafür unterschrieben das dir gesagt wird womit du die Sender entschlüsselst.
Oh weh, oh weh...
Ich vermute mal, dass Du weder inhaltlich verstanden hast, was im ersten Post steht, noch Du die AGB von Sky jemals gelesen hast und auch juristische Grundkenntnisse weitestgehend fehlen.
Du solltest Dich vielleicht wirklich erst einmal mit dem Thema beschäftigen, bevor Du die "Denkfehler" bei Anderen suchst.
Und damit Du weißt, worüber sich das Nachdenken vielleicht lohnt, hier ein paar einfache Fragen zum Grübeln:
1. Wenn Sky den Vertrag erfüllt und Deiner Meinung nach alles richtig macht, warum verzichtet Sky dann im berichteten Fall auf Abo-Einnahmen und stimmt einer rückwirkenden Vertragsauflösung zu, ja zahlt darüber hinaus sogar noch Schadensersatz an den Ex-Kunden?
2. Auf welcher vertraglichen Grundlage kann Sky denn von einem Kunden mit Smartcard-only-Vertrag verlangen, dass er ein zusätzliches Hardware-Leihgeschäft über einen Receiver mit Sky eingehen muss?
3. Welcher Vertragsbestandteil erlaubt es denn Sky, die Nutzungsrechte ihrer Smartcard durch Pairing zu beschränken, wenn beim zugrunde liegenden Vertrag keine AGB miteinbezogen wurden?
Ich hätte da noch viele weitere Fragen für Dich, aber allein die dürften Dich schon mal eine Weile beschäftigen. :emoticon-0122-itwas