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Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

NEIN, machen sie eben nicht!

Es werden immer noch Neuverträge mit "Smartcard only" abgeschlossen.
Und am Telefon wird Dir alles mögliche versprochen, nur damit der Sky-CCA einen Vertragsabschluss bekommt.

An die geschlossenen und laufenden Verträge will sich Sky dann natürlich nicht mehr halten und möchte mitten in der Vertragslaufzeit - vorzugsweise direkt nach Ablauf der Widerrufsfrist - die Vertragsbestandteile ändern und dem Kunden einen Zwangs-Schrottreceiver aufs Auge drücken.

Muss halt Jeder selbst wissen, was er mit sich machen lässt und wie unterwürfig er sich gegenüber Sky verhält.
Sky ist hier meiner Meinung nach und nach Meinung des Verbraucherschutzes und der meisten Juristen NICHT im Recht.
Ich freue mich jedenfalls über jeden Kunden, der sich auch juristisch gegen Sky wehrt.


PS: Die neuen AGB haben überhaupt nichts mit einer Leihreceiverpflicht zu tun und auch was mögliche Pairing-Regelungen angeht, ändert sich mit den neuen AGB nichts, was nicht auch schon vorher drin gestanden hätte. Wenn überhaupt, dann geht danach Pairing vertragsrechtlich höchstens mit dem Receiver, der auch bei Vertragsabschluss vereinbart war, oder aber mit einem Leihreceiver, den der Kunde freiwillig akzeptiert hat.
 
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AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

Genau so isses ! Tigerle ist einer der wenigen, der diese schwammige Gebaren von Sky meiner Meinung nach korrekt interpretiert. Mir geht´s genau so. Ich habe einen alten Smartcard only-Vertrag inkl. Zweitkarte (beides S02) und die Mail mit der Androhung von Zusendung eines Receivers und einer Karte (wieso nur eine? wahrscheinlich automatisiert) kam letztes Wochenende. Mein Vertrag hat sich gerade zum 31.12.2014 wieder um ein Jahr automatisch verlängert, die neuen AGB habe ich abgelehnt. Dies wurde auch per Mail so mit dem bekannten Text bestätigt.
Zur Zeit kann man Sky nicht per Mail bzw. Website kontaktieren, sondern sie verweisen auf telefonischen Kontakt.
Ich vermute bewusst, damit einen der geschulte CCA vollquatschen kann und man nichts schriftlich äußern muss; da die wissen, sie befinden sich auf dünnem Eis und der Ansturm dürfte enorm sein. Vollquatschen ist einfacher als sich schriftlich und verbindlich zu äußern, das werden die meiden, wie der Teufel das Weihwasser !

Hätte schon fast angerufen, aber ich denke, es ist sinnvoller, abzuwarten. Wenn die Hardware kommt, wird sie nicht angenommen. Per Mail wird dem Vorgehen widersprochen und auf Erfüllung des Vertrags zu den zugesagten, alten AGB`s gepocht. Bis 31.12.2015 sollen die gefälligst ihren Vertrag mit der S02 erfüllen (solange läuft der Vertrag mit Kudelski noch), danach gilt eigentlich auch nichts anderes, als das, was in den vereinbarten AGB´s steht. Also Fortführung mit V14 und den gleichen AGB`S und immer noch eigener, ausgesuchte Hardware. Außer die schaffen es, den Kunden zur Zustimmung neuer AGB´s zu überzeugen evtl. durch Paketänderung o. ä. Vorher ist oder war nie die Rede, dass irgendein Leihreceiver oder dergleichen verwendet werden muss. Wie Tigerle schreibt, gab es lediglich nur "geeignet für Premiere" oder sowas. Nie etwas Definitives. Die wollten zwar teilweise Angaben von Seriennummern von Receivern haben, jetzt werden sie wohl nur noch gefakte kriegen, schon wegen der Gefahr des Pairings.

Mal sehen, wie das in den nächsten Wochen ausgeht. Bin langjähriger Kunde und sehr gut rechtsschutzversichert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

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Ich auch. Nur ist es doch an Dir, Dies in die Wege zu leiten und nicht auf Jeden zu warten.

Ganz klar - Wer eine Vertrag unterschreibt, Der sollte sich den vorher auch durchlesen. Wer Diesen nicht versteht, muss sich dringend Hilfe suchen.
Ich seh keinen Teil, Der mir das Recht gibt, eine alternative Hardware ein zu setzen, die Sicherheitsmechanismen aushebelt. Ich seh nur, das Du Deine "nicht von Sky, zertifizierte (erlaubte) Hardware verwenden willst. Was Du eben nicht mehr kannst.

Da Du einen Fehler gemacht hast (nicht Blocken, Loggen und per Hand schreiben), bist Du jetzt verbittert, was ich einsehe.
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Das hat der geneigte Kunde mit der Unterschrift unter den Vertrag.
Und noch mal! Altverträge bekommen die neuen AGBs und haben die Wahl!

MfG
 
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

Du hast meine Beiträge leider nicht so ganz verstanden - oder willst es vielleicht auch nicht?

Und auch, dass ich einen Fehler gemacht hätte, interpretierst Du nur irgendwie rein. Habe ich nirgends geschrieben. Und stimmt auch nicht. Wie schon mal gesagt: Ich komme ganz gut klar (d.h. auch technisch :emoticon-0122-itwas).

Und auch von mir nochmal: Die AGB sind für die Pairing-Problematik schnuppe. Kannst Du ablehnen oder akzeptieren, ändert vertragsrechtlich gesehen gar nichts am Pairing - es sei denn man hatte vorher gar keine AGB! Dann wäre man natürlich schön blöd, die neuen AGB zu akzeptieren. Ohne AGB darf Sky vertragsrechtlich gesehen natürlich auch nicht pairen.

Bei Sky enthalten die AGB sowieso fast ausschließlich Bedingungen zum Nachteil des Kunden, und neue AGB eben noch mehr Nachteile für den Kunden. Neue Sky-AGB würde ich grundsätzlich allein schon deswegen ablehnen - ganz unabhängig von der Pairing-Problematik.
Neu wurde z.B. das Recht von Sky auf einen Wechsel des Verschlüsselungssystems aufgenommen. Da ist sich Sky wohl selbst nicht so ganz sicher, ob sie das überhaupt ohne AGB-Klausel mitten im Vertrag dürfen... :JC_hmmm:
 
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

@Cougar:
Dass das Geschäftsgebaren von Sky eine ausgemachte Sauerei ist, darüber sind wir uns ja anscheinend einig.

Fragen musst Du Dich allerdings, was Du willst. Eine V14-Karte wird man mittel- bis langfristig auch juristisch kaum abwehren können. Andere haben aber auch schon gezeigt, dass man mit rechtlichen Beistand die S02-Nutzung bis zum Vertragsende durchboxen kann. Dabei wird Dir Sky allerdings zumindest für eine geraume Zeit das Licht ausschalten. Wenn Du die Annahme des Hardwareschrotts verweigerst, werden sie Dir die S02 einfach irgendwann abschalten - ob das vertragswidrig ist, interessiert Sky nicht. Danach haben Einige mit Anwalt je nach Wunsch entweder eine Wiederfreischaltung der S02 erreicht oder eine fristlose Kündigung (die Mehrheit).

Wenn Du möglichst ohne Ausfall die Zeit überstehen willst, musst Du Dich mit dem Thema Blocken auseinandersetzen.

Um jetzt noch nach dem innovativen Brief an eine V14-Karte zu kommen, müsstest Du allerdings die Paketlieferung annehmen. In letzter Zeit hat niemand mehr berichtet, dass er nach der Schrottreceiverankündigung noch eine V14-Karte solo bekommen konnte. Die V14-Karte kannst Du aber dem Paket entnehmen und den ungewollten und unverlangt zugesandten Receiver wieder zurückschicken. Aber auch hier Vorsicht! Entweder musst Du sehr lange mit der V14-Aktivierung warten, bis das Gerät (inkl. der CA-Seriennr.) wieder bei Sky ausgetragen ist, oder besser: auch hier wieder in das Thema einarbeiten und Blocken. Ansonsten droht Pairing mit der V14 ab der ersten Minute.

Ungeachtet aller technischen Spielereien bleibt natürlich auch immer der Rechtsweg, den man parallel beschreiten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

Wir reden aneinander vorbei, glaube ich.
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Der (Lieferant) Anbieter/Rechteinhaber hat das Diktat (der Bedingungen) der Kunde die Wahl, das "ich akzeptiere" oder eben nicht. Ob rechtskonform oder nicht, ist Sache der Richter. Dazu bedarf es aber Jemanden, der das nötige Kleingeld hat.
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Sky weist Dich im Vertrag hin, das sich der Ramen des Bildes, nach Ihren "Gutdünken" ändern kann. Sky ist der "Rechteinhaber" am Bild und behält sich vor, Den Ramen um zu streichen!
Entweder reden wir beide von zwei völlig verschiedenen Dingen, oder Du willst nicht begreifen, das jemand der Dir einen Service bietet, auch die Bedingungen bestimmt!
Willst Du der Post vorschreiben, mit welchem Auto die Post geliefert wird.

MfG
 
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

@Tigerle
Das mit dem Blocken und damit Auseinandersetzen ist natürlich schon geschehen, trotzdem danke für den Hinweis. Erstes Ziel ist, den Typen klarzumachen, dass sie ihren Vertrag rechtskonform erfüllen sollen. Natürlich komme ich mittelfristig um die V14 nicht rum, die Schrottreceiver gehen aber zurück, sofern sie überhaupt kommen. Aber ich hätte die Chance, als einer der letzten bis zum bitteren Ende den Betrieb einer S02 evtl. zu erzwingen, weil die Vertragsfristen es zulassen könnten. Das werde ich natürlich probieren ;-)
 
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

Alles was hier über Pairing geschrieben wird,mag ja richtig (oder falsch) sein. Ob Sky mit seinen neuen AGB`s Rechtlich konform geht lass ich mal im Raum stehen.
Eines ist fakt, Sky wird das Pairing durchziehen , aber es ist bis heute möglich das Pairing zu umgehen, was die zukunft bringt weis nur derjenige der eine Glaskugel hat( oder bei Sky nen Adminjob hat).Ich verstehe diese ganzen Diskusionen wegen des Pairings nicht. Nutzt doch einfach nur das blocken der e*** solange es geht.Was bis ende 2015 passiert, weis nur Sky.
 
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

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Du redest hier vom Vertragsabschluss. Da hat der Kunde die Wahl. Ja!
Sky nötigt die eigenen Kunden aber im laufenden Vertrag zu neuen Bedingungen/Vertragsbestandteilen.
Nein, man muss im laufenden Vertrag keine Verschlechterungen hinnehmen. Man muss im laufenden Vertrag auch kein zusätzliches Leihvertragsverhältnis über einen Receiver eingehen, selbst wenn das kostenlos angeboten wird. Ein Leihvertrag beinhaltet auch immer Pflichten für den Entleiher, die Sky dem Kunden nicht einfach ohne Einwilligung aufzwingen kann.

Wenn Sky seriös arbeiten würde, dürften sie keine Smartcard-only-Verträge mehr abschließen und würden alle laufenden Verträge ohne Änderungen bis zum Laufzeitende unverändert erfüllen.
Beides tun sie nicht.

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Nein, die Post möchte mir vorschreiben, dass sie Briefe an mich, nur noch in einen gelben, hässlichen Standardbriefkasten einwirft, den sie mir kostenlos zur Verfügung stellt, und den ich doch bitte an der Haustür installieren soll. Andernfalls bekäme ich ab sofort keine Briefe mehr.
Blödes Beispiel. Aber Du hast damit ja angefangen. :emoticon-0136-giggl
 
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

So ist es, wirklich jeder bekommt die mit dem Vertrag geltenden AGB zugeschickt und hat dann entweder ein Rücktrittsrecht bei Neuverträgen oder ein Widerspruchsrecht bei Altverträgen. Beim Rücktritt von Neuverträgen kommt der Vertrag dann gar nicht zustande, sprich man bekommt kein Sky-Programm zu sehen. Beim Widerspruch wird der Altvertrag von Sky zu den alten Vertragsbedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit erfüllt und dann ist Schluss mit Sky-Programme sehen oder man schließt einen neuen Sky-Vertrag zu den neuen Vertragsbedingungen ab. Es hat deshalb seinen guten Grund (aus Sicht von Sky), Bestandskunden mit alten S02 Abokarten kurz vor dem Ende der Vertragslaufzeit die neue V13/V14 Abokarte mit zugehöriger Hardware (Sky-Receiver oder CI+ Modul) mit veränderten Vertragsbedingungen zuzuschicken.
 
AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?

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Nein, nicht ganz. Die AGB schickt Sky üblicherweise nur bei Neukundenverträgen zu - ausgenommen die letzte Aktion, bei der einigen Kunden mitten in der Vertragslaufzeit neue AGB per e-Mail zugeschickt wurden.

Besonders die telefonisch wieder zurückgeholten Kündiger bekommen in der Regel aber keine AGB übersandt (was sowieso irrelevant wäre, da der Vertrag ja schon zuvor am Telefon abgeschlossen wurde). Umgangssprachlich wird hierbei immer wieder von "Vertragsverlängerungen" gesprochen. Rechtlich gibt es das aber nicht. Der Altvertrag ist durch eine einseitige Willenserklärung gekündigt und läuft aus. Eine wirksam ausgesprochene Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Und danach wird wieder ein neuer Vertrag abgeschlossen mit neu vereinbarten Konditionen (die natürlich durchaus den alten Konditionen entsprechen können).

Im Unterschied dazu gibt es nur die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr, falls man nicht rechtzeitig zum möglichen Kündigungstermin seinen laufenden Vertrag kündigt. Nur dann gilt der Altvertrag mit den evtl. in den Vertrag einbezogenen alten AGB weiter.

So habe ich das jedenfalls als juristischer Laie verstanden.
 
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