AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?
Wichtig ist, dass Du keinen Receiver in den Vertrag mitaufnimmst. Eine Zusage "der neue Vertrag soll vom Umfang/Inhalt/Preis her so sein so sein wie der alte" reicht eigentlich schon.
Der Sky-CCA verspricht im allgemeinen vor Vertragsabschluss gerne viel. Man kann evtl. sogar ganz konkrete Zusagen zur eigenen Hardware-Nutzung bekommen (nur mündlich versteht sich).
Wenn einem das Gesagte nicht passt, sollte man allerdings auch nicht abschliessen... der nächste Anruf kommt bestimmt. Neuer CCA - neues Glück!
Da Du gekündigt hast, wirst Du als Rückholer vermutlich telefonisch kontaktiert und der Neuvertrag wird auch telefonisch abgeschlossen.
Das heißt, das was am Telefon abgemacht wird, das gilt! Die nachträgliche, sog. schriftliche Auftragsbestätigung ist im juristischen Sinne NICHT der Vertrag selbst und somit nicht bindend, den Vertrag hat man nämlich mündlich schon zuvor am Telefon abgeschlossen. Schließlich muss man bei der AB nichts unterschrieben zurücksenden. Sollte der Inhalt der AB vom Besprochenen abweichen, empfehle ich, die "falschen Vertragsdaten" SCHRIFTLICH zu reklamieren und eine Korrektur der AB anzufordern. Sollte dann Sky nicht von sich aus den Vertrag wegen Irrtums anfechten und annullieren, sondern weiter fleißig abbuchen, dann hast Du gewonnen. Ob tatsächlich dann eine Korrektur der AB erfolgt, ist gar nicht mehr so wichtig, denn das ist das Folgende:
Das Wichtigste: Die Beweisbarkeit des telefonischen Vertragsabschlusses und der CCA-Zusagen.
Hierzu solltest Du Dir zu Gesprächsbeginn die Erlaubnis vom CCA einholen, das Gespräch aufzuzeichnen und dies dann auch tun. Alternativ (falls die Genehmigung verwehrt wird) oder noch besser zusätzlich noch einen Zeugen über Lautsprecher laut mithören lassen (und dies dem CCA auch ruhig vorab mitteilen). Tonbandaufzeichnung oder Zeuge und am besten beides stellen Dich für den Streitfall in eine sehr gute Ausgangsposition.
Und das Schmankerl:
Da Du telefonisch einen neuen Vertrag abschließt, beinhaltet der Vertrag nur dann die AGB, wenn Sky diese wirksam in den neuen Vertrag miteinbezieht. Bei einem telefonischen Vertragsabschluss ist das so gut wie unmöglich, es sei denn, der Sky-CCA liest die kompletten AGB am Telefon vor, bevor Du diesen zustimmst. Auch dass der alte Vertrag evtl. AGB beinhaltete, ist unerheblich. AGB müssen bei einem neuen Vertrag auch immer wieder AUSDRÜCKLICH neu vereinbart werden, NACHDEM der Kunde davon Kenntnis nehmen konnte. Es gibt bei Vertragsabschlüssen kein diesbezügliches Gewohnheitsrecht. Also dürften somit wohl keine AGB gelten. Üblicherweise wird noch nicht einmal der Begriff "AGB" im Telefonat erwähnt.
(Selbst schuld SKY! Sky wählt ja diese telefonische Vertriebsform selbst. Bei Nachfrage, dass man das telefonisch besprochene gerne schriftlich zur Prüfung hätte, bevor man den Vertrag unterschreibt, wird ja so gut wie immer abgelehnt. Das Superduper-Sonderangebot ginge nur am Telefon.... klar, denn sonst bekäme der CCA wohl keine Abschluss-Provision.)
Und zum Abschluss noch der Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Jurist.
Man braucht schon Zeit, Nerven und ein dickes Fell, wenn man sich mit Sky anlegen möchte.