Ach Gott, er gibt nicht auf mit Märchen... (Das "gerichtlich" hast du dazu phantasiert...)
In Eutin hat die Ehefrau bereits zu Beginn des Rechtsstreits ein zusätzliches Abo 01/2016 abgeschlossen unter Eingabe der Seriennummer des PR HD 1000, ohne Pairing! Das geht (heute mit paar Haken immer noch, so mit dem PR HD 1000C).
In Achern hatte der Kläger zu 100 % alle Forderungen durchgesetzt und Sky die Klage vollumfänglich anerkannt, Sky trug alle Kosten.
#358 #363 Der Kläger dort wollte nur rückwirkend aus dem Vertrag heraus. Etwas anderes wurde nie gefordert oder geprüft.
Wieso musst du vorsätzlich immer wieder falsch informieren, DVB-T2? Ist das ein Reflex?
Jeder mit Smartcard-only-Vertrag kann so seinen gepairten Vertrag fristlos kündigen und (derzeit noch) zuvor neuen Vertrag ohne Pairing online abschließen.
In Eutin ist das Urteil durch das Landgericht bestätigt worden: Wenn der Kunde den eigenen Receiver vereinbarte, dann ist der Vertrag auch mit dem eigenen Receiver zu erfüllen. (Der Kläger hier - beim LG ohne Unterstützung als Einzelkämpfer - hatte zu spät (so das LG) behauptet, den Vertrag mit dem eigenen Receiver vereinbart zu haben, so dass BEI IHM diese Frage und die Beweislast nicht mehr geprüft wurde. Das Urteil des Landgerichts ging vom Vortrag von Sky aus, dass man nur noch mit Leihgeräten Vertrag abschließen kann. Auf Grund dieses strafrechtlich nun zu prüfenden Prozessbetrugs erging das Urteil. Über 1000 neue Verträge ohne Leihgerät/Pairing seit Oktober 2016 kannte das Landgericht leider nicht.
Ansonsten haben viele User (auch ich) in Gerichtsverfahren als Vergleich erreicht, den eigenen Receiver bis Laufzeitende weiter nutzen zu dürfen, das hatte ich ja auch verlinkt. Etwas mühsam, aber klappt. Und kostet nix.
Mittlerweile ist es insoweit viel einfacher (aber immer noch mühsam), dass man das Ziel in 14 Tagen erreicht: Sky zum Entpairen wegen vereinbartem HD1000 auffordern, Sky weigert sich. Neuen Vertrag ohne Pairing machen, läuft. Dann den bisherigen Vertrag fristlos kündigen wie in Achern, von Klage bis rechtskräftigem Urteil 8 Wochen. Tatsächlich aber reichten meine Musterschreiben bisher für schnelle Zustimmung der Sky-Rechtsabteilung per 2 x Fax für Aufhebung des gepairten Vertrags. Ergebnis: Kunde hat einen (neuen) Vertrag ohne Pairing und mit nachweislich eigenem Receiver.
Das ist etwas mühsam, aber Papierkram erledige ich (Musterschreiben) und mühsam, weil das neue Abo paar EUR mehr kostet als das billige alte, manche Vollzahler jedoch profitieren davon sogar. Darüber hinaus erfolgt derzeit eine Abmahnung von Sky durch den Verbraucherschutz bezüglich der Sky-AGB im größeren Rahmen.
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