2.2 Digital-Receiver und Smartcard
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver Dritten zu überlassen. Davon
ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten
Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver zum
Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines
privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.3.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder
eine Smartcard oder einen Leih-Receiver außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen.
Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-
Receivers ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Receiver nebst
Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.
Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern