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Laberthread V13 Paring

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AW: Laberthread V13 Paring

Wie stellt man das am besten an mit neuer Karte? Mikrowelle trau ich mich nicht, das finden die doch raus.
Du hattest deinen Receiver im "Deutschland" Urlaub mit und auf der Rückfahrt ist sie abhanden gekommen. Kannst sie auch im Auto nicht finden. Fertig. Aber das ist nicht umsonst, die wollen für die neue Karte bei Selbstverschulden einen Beitrag X.
 
AW: Laberthread V13 Paring

Mein Vertrag endet dank SoKü am 31.3.2015, muss ich beim zurücksenden der V13 irgendwas beachten ?
@Caladon, die Karte in den Urlaub mitnehmen ist nicht erlaubt.............
 
AW: Laberthread V13 Paring

@Caladon, die Karte in den Urlaub mitnehmen ist nicht erlaubt.............

Häää? Ernsthaft? Man darf seinen Receiver mit samt Karte nicht mit in den Urlaub nehmen? Wo steht das denn?

:wacko1: Aber mit in den Garten ist OK? :wacko1: ... hehehe, sag ma spinnen die?
 
AW: Laberthread V13 Paring

2.2 Digital-Receiver und Smartcard
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver Dritten zu überlassen. Davon
ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten
Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver zum
Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines
privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.3.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder
eine Smartcard oder einen Leih-Receiver außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen.
Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-
Receivers ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Receiver nebst
Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.
Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern
 
AW: Laberthread V13 Paring

Moin, moin ... ups, das sollte man wohl. :emoticon-0184-tmi:

Aber das ist in den AGB's auch nicht schlecht (hab dann doch mal etwas rein gesehen):

Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smart-card oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z. B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertrag-lich mit Sky vereinbart ist.

Kann man mit Sky den Betrieb eines Card-Servers verhandeln? :DDD
 
AW: Laberthread V13 Paring

Unzulässig heisst auch nicht illegal. Sondern einfach dass man es lassen soll..
 
AW: Laberthread V13 Paring

muss du selber wissen
der wird sich jedenfalls immer wiederholen
 
AW: Laberthread V13 Paring

Normalerweise habe ich jedoch immer 82703141XXXX zur Verlängerung geschrieben.
 
AW: Laberthread V13 Paring

2.2 Digital-Receiver und Smartcard
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver Dritten zu überlassen. Davon
ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten
Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver zum
Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines
privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.3.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder
eine Smartcard oder einen Leih-Receiver außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen.
Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-
Receivers ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Receiver nebst
Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.
Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern


Du hättest dazu noch den wichtigen Satz aus Abschnitt 1.4.1 (aktuelle AGB) zitieren sollen, denn mit dem Wort "privater Haushalt" ist keine Ortsabhängigkeit definiert:

"Diese Smartcards berechtigen den Kunden nur zum Empfang der ver- einbarten Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist."
 
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