digitaltivi
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AW: how to kündige ich Sky
Ich bleibe mal sachlich und gehe nicht wirklich auf Dein "Kasperl" ein.
Woher weißt Du, was ich gemacht habe? Selbstverständlich habe ich Widerspruch eingelegt. Sky hat mir freundlicherweise geantwortet, daß kein Widerspruch möglich sei.
Die Verbraucherberatung Frankfurt (Hessen), bei der ich nach der 2. Mahnung von Sky war, argumentiert nicht im Sinne des Verbrauchers (die dürfen das nicht im laufenden Vertrag), sondern im Sinne von Sky (die dürfen das, was wollen Sie, Sie bekommen doch kostenlos einen Leihreceiver). Der "Berater" hat nicht einmal einen Blick auf meinen "nur Smartcard"-Vertrag werfen wollen, geschweige denn, auf die entsprechenden von mir gehighlighteten AGB-Punkte. Das Schreiben der Verbraucherberatung Bayern, das ich im Digitalfernseh-Forum gesehen habe, ging in die gleiche Richtung. Für das Nichtbemühen durfte ich 30 EUR, nicht 15 EUR, abdrücken. Von einem Tätigwerden für den Ratsuchenden hatte er auch noch nichts gehört.
Zum Thema Widerspruchsfrist möchte ich Dich noch dahingehend aufklären, daß diese zu laufen anfängt, sobald man die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Wenn keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist, hast Du "alle Zeit der Welt" (bin kein RA, habe gelesen, daß sie dann ein Jahr beträgt).
Und zum Thema "nach Monaten geht eben nichts mehr" kann ich mitteilen, daß mich Sky vor zwei Wochen aus dem Vertrag entlassen hat, "auf Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", und auf die ausstehende Forderung von 192 EUR (wofür? S02 seit fast 4 Monaten dunkel) großzügig verzichtet hat.
Was war nötig? Ein RA-Schreiben, um die Abteilung innerhalb von Sky zu wechseln.
Mit eigenen Schreiben bleibt man in der Gebetsmühle.
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Ich bleibe mal sachlich und gehe nicht wirklich auf Dein "Kasperl" ein.
Woher weißt Du, was ich gemacht habe? Selbstverständlich habe ich Widerspruch eingelegt. Sky hat mir freundlicherweise geantwortet, daß kein Widerspruch möglich sei.
Die Verbraucherberatung Frankfurt (Hessen), bei der ich nach der 2. Mahnung von Sky war, argumentiert nicht im Sinne des Verbrauchers (die dürfen das nicht im laufenden Vertrag), sondern im Sinne von Sky (die dürfen das, was wollen Sie, Sie bekommen doch kostenlos einen Leihreceiver). Der "Berater" hat nicht einmal einen Blick auf meinen "nur Smartcard"-Vertrag werfen wollen, geschweige denn, auf die entsprechenden von mir gehighlighteten AGB-Punkte. Das Schreiben der Verbraucherberatung Bayern, das ich im Digitalfernseh-Forum gesehen habe, ging in die gleiche Richtung. Für das Nichtbemühen durfte ich 30 EUR, nicht 15 EUR, abdrücken. Von einem Tätigwerden für den Ratsuchenden hatte er auch noch nichts gehört.
Zum Thema Widerspruchsfrist möchte ich Dich noch dahingehend aufklären, daß diese zu laufen anfängt, sobald man die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Wenn keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist, hast Du "alle Zeit der Welt" (bin kein RA, habe gelesen, daß sie dann ein Jahr beträgt).
Und zum Thema "nach Monaten geht eben nichts mehr" kann ich mitteilen, daß mich Sky vor zwei Wochen aus dem Vertrag entlassen hat, "auf Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", und auf die ausstehende Forderung von 192 EUR (wofür? S02 seit fast 4 Monaten dunkel) großzügig verzichtet hat.
Was war nötig? Ein RA-Schreiben, um die Abteilung innerhalb von Sky zu wechseln.
Mit eigenen Schreiben bleibt man in der Gebetsmühle.