So so, das soll dann Unfug sein. Dann bitte ich darum, die Passage im BGB zu benennen, die dafür gültig ist. Die AGB begleitet nur einen abgeschlossenen Vertrag,
und dessen Einhaltung. Wenn die AGB verändert wird, muß das dem Vertragsnehmer mitgeteilt werden. Ist das der Fall, und der Vertragsnehmer hat nicht widersprochen
gelten automatisch die veränderten AGB. Ansonsten bleibt alles beim alten. Keine Ahnung wie Sky es handhabt mit der Bekanntgabe der veränderten AGB, so lange bin
ich noch kein Kunde von Sky. Aber was ich im Netz gelesen habe, sind erneuerte AGB Kunden zugestellt worden. Eine neue Fassung der AGB gibt es vom 1.5.2014,
vielleicht bekomme ich noch Post. Sicher ist das nicht, denn mein verlängerter Vertrag läuft im September aus.Dann ist Schluß mit Sky, wozu dann noch neue AGB.