Wer hat neue AGB erhalten, vor allem sollte man beleuchten, in welche Maße der Kunde von der AGB Kenntnis genommen hat. Nicht umsonst wird im Geschäftsleben, dem Kunden die neuen AGB zu gesandt, wo eine Rückantwort mit Rechtsbelehrung dabei ist. Wenn die Rückantwort des Kunden ausbleibt ist z.B. der abgeschlossene Wartungsvertrag nicht mehr gültig. Die oftmals genannte Sache, das Kunden die AGB per Mail bekommen hätten, ist nie rechtlich haltbar, E Mail ist kein Beweis der Kenntnisnahme oder gar als Zustellung. Fax oder Einschreiben wären nur geeignet, das man einseitig was Zustellen kann, wobei Fax eben nur im geschäftlichen eine Rolle spielt.
Im übrigen ist die AGB kein Gesetz und auch kein Gebetbuch. Diese kann man bestenfalls nach allgemeiner Sichtweise für Neukunden als bindend ansehen. Bei langjährigen Kunden ist nach wie vor, ja selbst Sky versucht ja auf den §314 Dauerschuldverhältnis zu pochen, übersieht dabei §313 Störung der Geschäftsgrundlage.
Mit der Argumentation sind egal ob Verbraucherberatung oder RA bisher alle durch gekommen.