AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Außerdem habe ich noch nicht verlängert sondern meine Abos laufen noch, daher greifen die AGB die das letzte mal 2012 geändert wurden.
Du solltest mal ein paar Dinge wirklich vorab mit deinem Anwalt klären, gerade den Inhalt von deiner Mai:
Sollten Sie mir die S02-Karten nicht in V14 ohne Hardware tauschen, was mir einer Ihrer Mitarbeiter gestern während eines Telefonats verweigerte,
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, hast Du V14 Karten gewünscht, so zumindest steht es in der Mail, welche Du hier eingestellt hast.
Bei neuen AGBs muss ich denen zustimmen, oder ich kann denen widersprechen.
Du wünscht eine Änderung des Vertrages, also gelten bei Annahme beider Seiten (Sky und Du) die neuen AGB, Sky muss als Vertragspartner eben dem Änderungswunsch von Dir auch nicht entsprechen. Einfach ausgedrückt kommt ein Vertrag ja nur durch Zustimmung beider Seiten zustande.
Auf der anderen Seite hast Du als Verbraucher die Widerrufsfrist, kannst also nachher den AGB widersprechen, damit ist der Vertrag hinfällig, und die neuen Karte gehen wieder an Sky.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist greifen die AGB, und sofern diese AGB nicht gegen die Inhaltskontrolle des BGB verstoßen, und nach den Rechtsanwälten der Verbraucherberatung, ja es war nicht einer, sondern die haben sich beraten, verstößt auch die neue AGB nicht gegen den §307 BGB Inhaltskontrolle.
Bisher sind nur Kunden heraus gekommen, welche eben keine Veränderung am Vertrag die letzten Jahre gemacht hatten, und Sky das Ansinnen nach Änderung im laufenden Vertrag hatte, da diese eine neue Karte bekamen, und auch den Receiver.
Und eben nur mit dem Widerspruch gegen Kartentausch und Receiver waren wir erfolgreich. Genau im Umkehrschluss gab es Kunden, welche erst die Karte getauscht hatten, und nach Ablauf der Widerrufsfrist den Resi ins Haus bekamen, eben nicht heraus kamen, die zahlen bis Ende der regulären Vertraglaufzeit munter weiter. Denn damit geht Sky eben auf die Sache mit der Erfüllung, damit der Kunde mit der neuen Karte auch einen hellen Bildschirm hat, liefern sie gratis Modul oder Resi.
Es gab hier und in anderen Foren, sogar Teilnehmer welche die Meinung vertreten haben, Sky dürfe das während des laufenden Vertrages mit alten AGB, aber ich und ein paar andere sind erfolgreich heraus gekommen. Nur jedoch eben wegen dem sofortigen Widerspruch, welcher dann eben zum lösen des Vertragsverhältnis führt, da Sky ja keine Erfüllung mit der S02 nachkommt.
Mit dem Thema konnte ich mich eben sehr intensiv von Feb bis Mai beschäftigen, dabei hatte ich die Hilfe von mehreren Personen mit sehr guten juristischen Kenntnissen, mit dem ersten Schreiben §241a was manche für gut empfanden, war leider ein Bauchplatzscher, aber man lernt ja dazu, inzwischen reichen zwei Schreiben an Sky aus, um aus der Sache heraus zu kommen.
Wenn Du schreibst du hast eine RS, nun so einfach kommst Du nie auf ein OLG, denn vom Streitwert her befindest Du dich immer als erstes beim Amtsgericht, mit offenem Ausgang.
Ohne auf der Seite von Sky zu sein:
1) Du willst eine Änderung von der Leistung, als anderer Vertrag
2) Sky kann man als Vertragspartner nicht einseitig zu einer Änderung des Vertrags während der Laufzeit zwingen
3) Auch die neuen AGB entsprechen nach Prüfung mehrer RA dem BGB und fallen nicht unter den §307 BGB
4) Genau wie der Kunde ist Sky zum lösen des Vertrages berechtigt, wenn sich die Leistung nicht mehr aufrecht erhalten lässt
Du solltest mal die Antworten des Bundeskartellamtes lesen, und deine Mail entsprechend abändern, denn Du führst hier Dinge auf, welche eben genau das Kartellamt als berechtigtes Interesse von Sky ansieht.
Aus dem Grund, lege einem Anwalt mit Schwerpunkt Vertrags- / Verbraucherrecht erst mal das Schreiben zur Prüfung vor. Und die Rechtsschutz springt ja nur mit Deckungszusage ein, würde Sky den Vertrag von seiner Seite aus ändern, dann ist es kein Problem, aber Du weist inzwischen ja von dem Vorgehen und schreibst es in der Mail auch.
Es ist bei uns in DE jedem Unternehmen frei gestellt, welche Dienstleistung sie den Kunden als Offerte anbieten, keiner ist gezwungen diese in Anspruch zu nehmen, und unternehmerische Entscheidungen in Frage zu stellen, die Urteile würde ich gerne lesen.
Sky akzeptiert sogar bei Neuabschlüssen zumindest bis vor kurzem noch den Einsatz eigener Hardware.
Alter Hut, ohne jegliche Bedeutung, denn Sky schreibt, wie schon mehre in verschiedenen Foren geschrieben haben, es steht ganz am Anfang bei Neuabschluss, und es war eben schon zu lesen, das Neukunden nach 8 Wochen oder mehr dann ein Paket erhalten haben.
Die vollständigen Preis- und wichtige Vertragsbestandteile finden Sie hier >
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Receiver: Zu jedem Abonnement stellt Sky einen HD-Receiver oder Sky+ HD-Festplattenreceiver während der gesamten Laufzeit leihweise zur Verfügung. Die einmalige Servicepauschale i.H.v. € 99 für den HD-Leihreceiver entfällt bei diesem Angebot. Die einmalige Servicepauschale für den Sky+ HD-Festplattenleihreceiver beträgt € 99 bzw. € 248 für den Sky+ 2TB Receiver. Bei Buchung von Sky Welt und mind. zwei Premiumpaketen bzw. bei Buchung von Sky Welt + einem Premiumpaket + der passenden HD-Sender entfällt die Servicepauschale für den Sky+ HD-Festplattenleihreceiver, für den 2TB Receiver beträgt diese € 149. Die einmalige Sevicepauschale für die Fanreceiver in Höhe von € 29 entfällt bei diesem Angebot. Falls kein Fan-Receiver ausgewählt wird, erhalten Sie standardmäßig einen HD-Leihreceiver in schwarz. Der Sky+ HD-Festplattenleihreceiver und der Sky+ 2TB HD-Festplattenleihreceiver sind nur mit schwarzer Festplatte erhältlich; den Receiver selbst erhalten Sie in der gewünschten Vereinsfarbe.
Was ich nicht verstehe, es ist keiner gezwungen Sky zu buchen, heute nach all den Veröffentlichungen dürfte jedem bekannt sein, was die Zukunft bringen wird.
Wenn man einen Audi bestellt, weis man das die Farbe der Instrumente rot ist, es gab auch schon Versuche das ein Kunde das gerichtlich klären lassen wollte, aber auch da waren es nur Versuche.
Ich verstehe ja, das Sky seine Leistung auch schützen muss, CS ist ein Volkssport geworden.