AW: Email an Bundeskartellamt
Also verfolge den Thread schon länger und bin noch nicht betroffen - V13 und Sky Box im Karton- das zur info.
Aber für mich stellt sich eigentlich folgende frage, die AGB`s die wir bekommen haben wurden ja mit Annahme das Abos akzeptiert.
Das BGB sagt folgendes:
§ 305 Abs. 2 BGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Ich sehe das so das eigentlich wenn überhaupt das ganze nur durch einen Prozess zu klären ist. Dann stellt sich nur die Frage:
Kündigen wollen wir ja aber ob wir aus dem Vertrag vorzeitig raus kommen und das Risiko der Prozesskosten haben, oder nach Ablauf regulär aus dem Vertrag kommen und halt die restlichen Monatsgebühren noch bezahlen.
tiger_r
hoppla falscher Thread sorry hab es in dem richtigen Thread gepostet