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PC & Internet Eltern müssen bei illegalem Filesharing ihre Kinder verraten

und die Beweise sind ja vorhanden das von diesem Anschluss aus mir wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde
sehe ich etwas anders, aber mich fragt ja auch keiner. Wie wird da eigentlich ein Wert ermittelt aus
dem man im Endeffekt einen Schaden bastelt? Allein das ich irgendwo irgendwas anbiete lässt ja noch
niemandem einen Schaden entstehen. Eigentlich entsteht ein Schaden nur als Verdienstausfall wenn
jemand der es kostenlos saugt das selbige auch kaufen würde. Dies wird aber (mit Absicht der Abschreckung)
gar nicht in Betracht gezogen. Nicht umsonst leben von solchen Vorgängen ganze Anwaltskanzleien.
 
Interessante Beiträge!
Eure Diskusion über dieses Thema und deren Beispiele zeigen es ganz deutlich und zielen immer wieder auf die selbe Erkenntinis; Es geht nur ums Geld denen ist jedes Mittel recht.
Mein eigenes Zitat: #3
"Damit diese kleine Elite ihre Interessen bewahrt bleiben, koste es was es wolle!"
Ich meine:
Ob Zivil- o. Strafrecht, als erstes sollten immer Familien vor solchen Großfirmen und gierigen Anwälte geschützt sein. Wenn ein Unternehmen Rechtsansprüche stellt (Zivil- o. Strafrecht), die wegen eines Rechsbruches entstanden, gilt für mein Rechtsverständnis als erstes das Strafrecht, welches einen Tatbestand für eine zivielrechtliche Forderung begründet.
(Wie kann man etwas rechtens fordern, wenn keine Rechtsgrundlage vorliegt?) Also sollte ersteinmal hier im Strafrecht Klärung stattfinden.
Also das Strafrecht vor Zivilrecht steht und hier hat man Aussageverweigerungsrecht. Aber ich bin kein Rechtsexperte und sehe das evtl. anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
...du holst doch auch keine Polizei bei einem kleinen Unfall und stellst Strafanzeige damit der andere ein Bußgeld bekommt wenn man sich untereinander einigen kann.
Dann reicht ein Austausch der Daten und fertig.

Also machst du ganz genau das Gleiche, dir geht es nur darum das du deinen Schaden ersetzt bekommst.
An Strafe für den anderen ist dir nicht gelegen, warum auch....schläft jeder mal.

Wenn es nach dir ginge würden die Leute obendrauf auf die Schadenswiedergutmachung noch eine Strafe wegen Filisharing bekommen.
Und daran hatte eben der Geschädigte kein Interesse.

Du brauchst keine Anzeige (Strafrecht) zu stellen um, zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen, wenn ein Gericht sie als begründet ansieht.
Diese ganzen Sachen sind Antragsdelikt, die verfolgt der Staatsanwalt nicht von sich aus, im Gegensatz zu Mord, schwere Körperverletztung, Raub etc., da handelt die Staatsanwaltschaft von sich aus,da muss keine Anzeige erstattet werden, das macht die Polizei von allein.
 
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