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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Und wenn man vom teufel spricht

Kommt bei uns bestimmt auch noch.
Die deutschen machen ja den össis alles nach in der Coronazeit.

Bei den Chinesen sind die helme der Polizei mit Infrarotthermometern und anderen schönen Sachen ausgestattet. Wird bei uns auch noch kommen. Italien hat es glaube auch schon.


 
Jetzt noch ein Helm der Viren erkennen kann,dann wäre es perfekt.
 
Das traurige ist, das man einfach zu wenig Kohle hat sich zu wehren. Deswegen heißt der Personalausweis Personalausweis und nicht Personenausweis. Weil jeder ein Angestellter ( Personal )der BRD ist.
Unter Demokratie verstehe ich was anderes, und nicht das jemand über mich bestimmt. Was ich tun muss . Freies Land hahaha.

So ein Blödsinn liest man auch selten.

Warum heißt das Dokument „Personalausweis“ und warum wird die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ statt „Deutschland“ angegeben? Der Wortteil „Personal-“ bezieht sich darauf, dass auf dem Personalausweis die „Personalien“, also die „Personendaten“ festgehalten sind, die die Identität einer Person bestätigen.
 
Nein!
Pauschale Strafsätze sind nie für alle angemessen. Dafür hat man mal die Tagessatz Regelung erfunden. Nur damit kann man dann auch Strafen verhängen die man als angemessen bezeichnen kann.
Da hast natürlich Recht also 90 Tagessätze sollten dann auch für die besser Verdienenden angemessen sein
 
Also alle Maßnahmen so,bis ein impstoff da ist. Egal ob es 1 oder 2 Jahre dauert.

Dann Jahre lang Kinder in der Schule in einem viereck mit Maske stehen lassen und 20 min Pause machen lassen.
...

Zur Zeit geht es schon in der Grundschule, wo meine Frau als Lehrerin Arbeiter, drunter und drüber, obwohl erstmal nur die Schüler der 5. und 6. an „Präsenstagen“ in der Schule stundenweise anwesend sein müssen. Selbst die Unterrichtsstunden müssten um 10 Minuten verkürzt werden, damit Klassenpausen versetzt werden konnten, damit die Abstandsregeln auch in den Pausen eingehalten werden können. Damit dann in den Fluren auch die Abstandsregeln einhaltbar sind, gibt es ein „Wegekonzept“, so dass die Schüler nur im „Einbahnstraßen-System“ im Schulhaus sich bewegen dürfen. Ein Toilettengang artet dann in einen Rundlauf durch das gesamte Schulgebäude über mehrere Etagen aus. Die gesamte Grundschule hat insgesamt 12l Handdesinfektionsmittel bis zum Ende des Schuljahres in gut einem Monat bekommen.

Größtes Problem, damit wieder alle Klassen geschult werden könnten, sind fehlende Klassenräume und fehlende Lehrer. Die Klassenräume können ja nur zu einem Drittel belegt werden, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Selbst wenn man mit zeitversetzt allen Schülern einen regulären Unterricht räumlich bieten könnte, bräuchte man dann die dreifache Anzahl an Lehrern. Andererseits gehören ca. die Hälfte aller jetzt vorhandenen Lehrer zu einer Risikogruppe, die eigentlich gar nicht mit Schülerkontakt unterrichten dürfte. Das würde bereits in der Art aufgehoben, dass die betreffenden Lehrer auf eigenes Risiko verpflichtet worden sind, Unterricht in der Schule zu erteilen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wurde so einfach mal zu Ungunsten der angestellten Lehrer unterlaufen.
 
So ein Blödsinn liest man auch selten.

Warum heißt das Dokument „Personalausweis“ und warum wird die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ statt „Deutschland“ angegeben? Der Wortteil „Personal-“ bezieht sich darauf, dass auf dem Personalausweis die „Personalien“, also die „Personendaten“ festgehalten sind, die die Identität einer Person bestätigen.
[/QUOTE]
Das weiß ich auch. Der Ausweis kann trotzdem Personenausweis heißen.
 
Der Ausweis kann trotzdem Personenausweis heißen.
Diskutieren wir auch gleich noch über den "Führerschein", das suggeriert doch einen Machtanspruch (gelinde ausgedrückt). Das währe doch Fahrerlaubnis/Fahrerlaubnisschein der bessere Name.
Nur was genau hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

MfG
 
Wenn wir denn Personal der BRD GmbH währen ,wo bleibt das Gehalt :joycat:
 
GmbH ist Gut.. Gehalt bekommst doch.
Nun wieder zum Kindergarten Virus.
 
Guckt mal bei euren Android Gerät in den Einstellungen Google ob da ein neuer Eintrag ist für covid 19.

Noch fehlt die App ,aber ein Eintrag ist schon vorhanden.
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Zuletzt bearbeitet:
Ja, ist ohne irgendeine Meldung so bereits automatisch vorhanden. Aber wer aktiviert schon unterwegs Bluetooth, außer die mit dem Knopf im Ohr. :smiley:
 
Tja dann haben sie euch wohl :)

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
Ist mir egal, weil meine Frau wahrscheinlich schon Ende Januar/Anfang Februar 14 Tage mit Covid-19 bettlägrig krank war (als guter Lehrer natürlich genau in den Winterferien) und ich mich sicherlich auch symptomlos bei ihr infiziert hatte. Muss ja einen Grund geben, warum wir als Angehörige einer Risikogruppe jetzt nicht längst auf der Intensivstation um unser Leben ringen müssen.:blush:
 
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