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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Etwas gutes hat die plandemie Krise.
Wir dürfen vielleicht länger Arbeiten.

Ist doch super oder ?

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Selbst gelöscht. Kompl. Löschung war mir nicht möglich. Sorry.

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Haben sie uns ungefragt und ohne Info etwas untergejubelt, obwohl automatische Updates deaktiviert waren?

Oder: Liegt das irgendwo auf einem Server?

Auf jeden Fall gilt: sämtliches, evtl. vorhandenes Restvertrauen verspielt. Das gilt auch für noch kommende Tracking Apps.

Kann man diesen unverlangt gelieferten Rotz entfernen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh man, das ist einfach nur eine Schnittstelle für Apps die darauf zugreifen könnten die du dir aber allein runterladen müsstest.

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
Schnoerch@

Wurdest du jemals bei irgendwas gefragt ?

Das einzigste was wir Bürger dürfen ist alle vier jahre ein Kreuz machen.

Das war es auch schon. Alles andere müssen wir einfach schlucken.

Die App kommt im Juni irgendwann.
Bei der App ist er hier mit Beteiligt...

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Das von meiner Bekannten der Nachbar.
Er meint sie ist im Juni fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
So viele Heul Smilys kann man hier gar nicht posten. Jääää quark und heul, wir werden nie gefragt und dürfen nur Kreuze machen flenn.

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
@mega - jeder hat die Möglichkeit sich aktiv an Politik und Gestaltung zu beteiligen.

......ist nur schwieriger und aufwändiger als nur Kritik zu üben!
 
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Genau und deshalb

Hat der Berliner Verfassungsgerichtshof den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Bestimmungen teilweise außer Kraft gesetzt. Betroffen ist das Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Diese Formulierungen seien zu unbestimmt, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des höchsten Berliner Gerichts (
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). Bürger könnten so nicht klar erkennen, welche Handlung oder Unterlassungbußgeld bewehrt sei. Dies könne gerade rechtstreue Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Quelle: rbb24

Bin schon gespannt, wie das Bußgeldverfahren in Höhe von 2.500€ bei Bekannten von uns weitergeht. Alle sind jetzt das dritte Mal auf Covid-19 negativ getestet. Selbst wenn das Bußgeld nun doch nicht mehr erhoben wird, müssten die Kosten von 60..70€ je Covid-19 Test erstattet werden, weil die Tests nur zur Abwehr der Zwangsmaßnahmen nötig waren und deshalb auch nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Das wird für das Land Berlin teurer als die 2.500 Bußgeld betragen hätten. :blush:
 
Bin doch aktiv.

Mache bei Demos mit und bei Petitionen.

Ob es was bringt wird man sehen.
 
@mega, Du kannst es einfach nicht lassen deine politische Meinung weiter zu verbreiten.
Glaube mir keiner will deine Verschwörungstheorien hören, denn deine Meinung ist nur eine von 82 Millionen.
btw. hast Du nichts anderes zu tun?
 
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