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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Ja, weil ihr die guten seid.

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Genau das vermute ich langsam auch. Da wir ende Januar anfang Februar auch solche Symptome hatte. Angesteckt bei meinen Zwillingen die das aus dem Kindergarten mitgebracht hatten. Ein Krankenhausbetriebs Kindergarten. Meine Blutwerte waren danach voll daneben. Da keiner an corona gedacht hatte. Ist es auch nicht getestet worden. Da ich Blutverdünner nehmen muß was mittlerweile bekannt ist helfen soll würde den günstigen verlauf erklären. Klarheit würde meiner Meinung nach nur ein Antikörpertest bringen.
 
Dann hast du im Play Store Updates aus vielleicht.


Schön erklärt!


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Das schiebt google als aller erstes, zum Test, den Aluhüten unter .... (damit Bill weiß wo die stecken)
 
Ich hab aber gar kein(en) Aluhut, nur Wollmützen für die Läuse, die meine Frau regelmäßig aus der Schule mitbringt.
 
Die Frage ist doch warum brauch eine einzigste App eine neue api Schnittstelle.

Es gibt Millionen von Apps die ohne eine neue Schnittstelle aus kommen.

An alle nicht Aluhütte.
Ihr braucht die App nimmer,weil euch haben sie schon den Kopf gewaschen.
( Politik und Mainstream )

Ihr seit gefangen in der Endlosschleife,weil euer steifes Ego nicht mehr über den Tellerrand gucken kann.
 
Corona-Regeln: Das kommt jetzt auf Kinobesucher zu

Nach wochenlangen Schließungen dürfen die ersten Kinos nun wieder öffnen. Dabei wird sich einiges verändern – die Besucher müssen sich auch hier an eine neue Normalität gewöhnen.

Bislang musste man sich über einen Kinobesuch nicht wirklich viele Gedanken machen. Nun aber verändert die Corona-Pandemie auch unsere Zeit im Kino. Bundesweit haben die ersten Lichtspielhäuser schon wieder geöffnet, darunter einige in Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Am Montag (25.5.) sollten Kinos in Mecklenburg-Vorpommern folgen, Mitte der Woche die in Rheinland-Pfalz und am Donnerstag (28.5.) dann in Sachsen-Anhalt. Für Samstag ist die Wiederöffnung in Nordrhein-Westfalens Kinos geplant. Wie aber sieht so ein Kinobesuch künftig aus?

Tickets

Zum Kino gehen, sich von der freundlichen Mitarbeiterin an der Kasse den Saalplan zeigen lassen und in Ruhe überlegen, wo man am liebsten sitzen möchte: Das gehört nun wohl erst einmal der Vergangenheit an. Stattdessen bitten die Kinos ihre Kunden darum, die Karten online zu kaufen. Auch in den Kinos selbst soll es möglichst wenige Interaktionen geben. Cinemaxx-Geschäftsführer Frank Thomsen erklärt: „Beim Einlass erfolgt eine kontaktlose Ticketprüfung. An allen Kassen – Kinokasse und Gastronomietheken – kann mit Karte oder kontaktlos gezahlt werden.“

Wunschplätze

Am Rand, in der Mitte oder der letzten Reihe? Viele haben Lieblingsplätze, auf die sie sich im Kino gern setzen. Um allerdings die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten, werden nun nicht alle Sitze im Saal verfügbar sein. Paare und Freunde dürfen bei gemeinsamer Buchung zwar nebeneinandersitzen, allerdings müssen dann nach derzeitigen Regeln 1,5 Meter Abstand zu den nächsten Besuchern eingehalten werden. Das bedeutet, dass mehrere Plätze neben, vor und hinter einem frei bleiben und nicht von anderen Gästen belegt werden dürfen. Sitzplätze sind fest zugewiesen.

Wie die Kinos das bei Buchungen genau regeln, ist noch nicht überall geklärt. „Zwischen den Sitzen, die als Zweier-Blöcke online buchbar sind, sind entsprechende Sitzplätze für den geforderten Abstand blockiert und bleiben frei“, betont etwa Thomsen von Cinemaxx. Nach Angaben von Christine Berg vom Vorstand HDF Kino könnten Kartensysteme möglicherweise auch so verändert werden, dass das System bei einer Buchung automatisch die umliegenden Plätze blockt. Dies könnte eine etwas flexiblere Sitzplatzwahl ermöglichen.

Die Kinos hoffen allerdings, dass sich diese Abstandsregeln noch einmal verändern werden. Denn wenn es bei 1,5 Metern Abstand bleibt, kann ein Saal nach Angaben der Verbände HDF Kino und AG Kino maximal zu 20 oder 25 Prozent ausgelastet werden. Die Mehrzahl der Plätze bleibt leer: „Wenn zwei Plätze belegt sind, müssen 12 frei bleiben“, sagt Berg. Laut Christian Bräuer von der AG Kino wäre schon ein Meter Abstand – wie in Österreich – eine Verbesserung, weil dann immerhin jede Reihe besetzt werden könnte. „Dann wäre ein Schachbrettsystem denkbar, bei dem zwar jede Reihe, die Plätze aber versetzt und nicht direkt hintereinander belegt werden.“

Nervennahrung

Zu den Traditionen eines Kinobesuchs gehört für viele auch die Verpflegung: Die einen gönnen sich überbackene Nachos, die anderen wollen in eine Riesentüte Popcorn greifen, während andere mit einem Bierchen oder Prosecco anstoßen. Darauf darf man sich auch weiterhin freuen. Denn an den Bars und Theken der Kinos soll es wie gehabt Getränke und Snacks zu kaufen geben. Allerdings wird es wegen der Hygienevorschriften ähnlich wie in Supermärkten und anderen Geschäften etwas anders sein als bisher. Das bedeutet in den meisten Fällen: Mit Abstand und Mund-Nasen-Schutz anstehen und bestellen. Dabei werden die Mitarbeiter oft hinter einer Plexiglasscheibe stehen. Vielleicht werden Nachos und Co. künftig auch mit einer kleinen Abdeckung überreicht.

Gang zur Toilette

„Entschuldigung, darf ich mal kurz vorbei?“ Bisher drängelte man sich an den anderen Gästen in der Reihe vorbei, wenn man zur Toilette wollte. Nun wird es deutlich weniger Gäste in derselben Reihe geben – wenn überhaupt. Die Toiletten können zwar weiterhin benutzt werden. Allerdings muss man sich dann beim Verlassen des Platzes meist den Mund-Nasen-Schutz aufsetzen.

Masken

Apropos Masken: Ob man auch während des Films die Gesichtsmaske tragen muss, ist laut Berg noch nicht in allen Bundesländern klar geregelt. Bei Cinemaxx allerdings heißt es, dass die Maskenpflicht lediglich beim Ein- und Auslass in die Kinosäle sowie bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen gilt. „Sobald im Saal der zugewiesene Sitzplatz eingenommen wurde, darf die Maske abgenommen werden.“

Hinter den Kulissen

Kinobetreiber organisieren nun auch anders als bisher. Gerade in größeren Betrieben werden die Filme stärker zeitversetzt starten als bisher, um den Andrang der Gäste zu entzerren. Es wird auch noch häufiger geputzt, vor allem Türklinken und Handgriffe. Wahrscheinlich werden auch die Türen zu den Sälen für die Zeit des Einlasses geöffnet sein, damit nicht jeder sie anfassen muss. In einigen Kinos werden die Besucher vielleicht auch mehr geleitet als bisher, indem etwa ein Ein- und ein Ausgang festgelegt wird.

Quelle; digitalfernsehen
 
@mega

Genau, nur weil ich nicht so verstrahlt bin schaue ich nicht über den Tellerrand und glaube alles, oh je.

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Jungs es reicht jetzt, aus und vorbei mit Verschwörundstheorien.

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Jungs es reicht jetzt,aus und vorbei mit
der Lügenpolitik und Lügenpresse.

Gesendet von meinem Aluhut
 
Gut das hier täglich die Beiträge gelöscht werden ...
 
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