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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Wer geht um Gottes wille mit Fieber zum Bank,wo der Online Banking Routine geworden ist.
Das muss man aber nicht Ernst nehmen oder!?
 
Langsam wird's echt irre. Wochenlang ist schon erwiesen das allein Temperaturscreening rein gar nicht bringt, dann fängt ein Depp damit an und alle anderen beziehen sich darauf und rennen hinterher. Allein vom Lesen solch eines Schwachsinns bekomme ich schon Temperatur, somit brauch ich das Haus gar nicht mehr zu verlassen.....
 
@mega

mit dem einstellen hilfst du mit das sich solche Thesen lange halten können da sie immer wieder aufgegriffen werden.
 
Ich finde es fürchterlich zu sehen, wie mit Angst im Jahre 2020 Politik gemacht werden kann. Und ich bin erschrocken über die Reaktionen mancher Mitbürger, die gar nicht genug von Einschränkungen und Strafen bekommen konnten. Alles sehr bedenklich.

Alle politischen Maßnahmen waren im Grunde Stochern im Nebel. Zahlen, Daten, Fakten fehlen nach wie vor. Um valide Daten zu bekommen, wäre es nun unerlässlich massiv zu testen. Am besten jeden. Ich denke das würde einiges wieder Gerade rücken und Politik mit Angst verhindern. Unverhältnismäßige Maßnahmen der Exekutive wären Geschichte. Verhältnismäßig bedeutet; 1. geeignet, 2. erforderlich und 3. angemessen. Und bei vielen getroffen Maßnamen kann man schon für Stufe 1 ein berechtigtes Fragezeichen setzen.

Wenn ich selbst im Moment auch an keiner Demo teilnehmen würde - ich bin eher auf Seiten der Demonstranten (auch wenn da einige Spinner darunter sein mögen, aber auch die haben die gleichen Rechte wie alle anderen!) als auf der Seite des politmedialen Mainstreams...
 
@BERBERJESUS wenn die Regierung etwas erlässt und nen 10er nimmt wenn du Dich nicht daran hältst ist das lächerlich.
Wenn´s 2000 € sind überlegst du dir 3 Mal ob du für das Geld nicht lieber Urlaub machen möchtest oder Du über dir Stränge schlägst.

Von daher angemessen !

Du kannst das doch selbst gar nicht beurteilen ob es angemessen ist oder nicht.

Mal anders gefragt ... Warum sollte die Mutti freiwillig auf ein paar MRD Euro Steuereinnahmen verzichten und noch Geld in die Wirtschaft pumpen wenns nicht notwendig ist ?

Ach stimmt die wollte das wir alle Mal ein Paar Tage Ferien daheim machen ...
 
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Sorry, aber du schreibst, ziemlich primitiv an meinem Thema vorbei. Mir ist nicht wirklich klar, was du mir mit deinem deinem Beitrag sagen willst. Ich antworte dir jetzt deshalb etwas genereller.

Ob etwas angmessen ist (3. Stufe in der Verhältnismäßigkeitsprüfung), bestimmt sich daran, ob die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt bzw. bewirken soll. Es werden dabei rein objektive Kriterien angelegt, keine Subjektiven.

Jeder kann - gleicher objektiver Kenntnissstand vorausgesetzt - beurteilen, ob Exektivmaßnahmen verhältnismäßig oder sind, oder auch nicht. Im Kleinen, wie im Großen. Sonst gäbe es keine Rechtsmittel gegen sie.

Deine Pseudoargumentation bezüglich Mutti, ist für mich übrigens doppelt befremdlich. Weil großer Schaden eintritt, ist eine Maßnahme angemesen? Geiles Argument. Auf derselben argumentativen Grundlage kann dir z. B. der Führerschein entzogen werden, weil dein Vater mit deinem Auto wie ein wahnsinniger über die Autobahn geheizt ist. Total angemessen, oder?

Und der andere Punkt - als ob in dieser Republik alles von einer Person abhinge. Das tut es nicht. Die Gute weiß im Übrigen auch nicht mehr oder weniger als alle anderen auch, inklusive dir und mir. Und auf dieser sachlichen Grundlage und auf rechtlicher Seite auf Grundlage einer absoluten Überdehnung des Infektionsschutzgesetzes wurden schwerwigengende Grundrechtseingriffe rein exekutiv ausgeführt, ohne parlamentarische Kontrolle. Das fand ich von Anfang an kritisch. Das wird jetzt glücklicherweise alles nachgeholt in Bund und Ländern. Allerdings droht man auch hier wieder in einigen Bereichen über das Ziel hinauszuschießen. Es gibt bezüglich Covid19 kein "Herrschaftswissen".

@Derek Buegel :
Du riechst gar nichts, wenn deine Nasennebenhölen bis ganz oben zu sind. :joycat:
 
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So scheint es bisher. In Deutschland werden bei den Covid-19 Maßnahmen weder die regionalen Unterschiede innerhalb Deutschland und schon gar nicht die gegenüber anderen Staaten berücksichtigt, sondern nur planlos und hecktisch irgendwas anderer mit Verzögerungen nachgemacht.
 
Also alle Maßnahmen so,bis ein impstoff da ist. Egal ob es 1 oder 2 Jahre dauert.

Dann Jahre lang Kinder in der Schule in einem viereck mit Maske stehen lassen und 20 min Pause machen lassen.

Das find ich schon krass mit den Kindern!!!

 
Das traurige ist, das man einfach zu wenig Kohle hat sich zu wehren. Deswegen heißt der Personalausweis Personalausweis und nicht Personenausweis. Weil jeder ein Angestellter ( Personal )der BRD ist.
Unter Demokratie verstehe ich was anderes, und nicht das jemand über mich bestimmt. Was ich tun muss . Freies Land hahaha.
 
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Was ist eigentlich wenn man demnächst mal wieder lust hat auf einen Ausflug in den Saunaclub seines Vertrauens. Muß man dann Ganzköpercondome tragen. Ich stell mir das grad ein wenig lustig vor alle sitzen da komplett verhüllt :grinning:
 
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