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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Man kann kein Land mit dem anderen vergleichen.

Der r wert war schon vor dem Lockdown unter 1. Das meinte er denke ich.

Da wir aber keinen Vergleich haben.
Ohne oder mit lockdown,kann man da nix vergleichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag ich anhand der statistischen Auswertungen wie z.B. dort

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Übliche Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Großveranstaltungen sind ausreichende Maßnahmen, um Virusinfektionen wirksam zu vermeiden. Virusinfektion kann man selbst mit aller Gewalt nicht vollständig ausschließen wollen, aber jeder kann durch eigenes Verhalten dazu beitragen.

Das nennt man Selbsverantwortung und passt eben nur schlecht zur „Spaß-Gesellschaft“. Wer seinen Spaß haben will, muss auch mit den Konsequenzen leben!
 
Derjenige gefährdet aber nicht nur sich selbst, das ist das Problem und es sind sehr viele Egoisten unterwegs die kein Verantwortungsbewustsein besitzten.

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
Sag ich ja, „Spaß-Gesellschaft“ von der man sich normalerweise automatisch fernhält. Nein, die verprellten Urlauber stehen ja schon in den Startlöschern und warten nur darauf, sich im Flughafen und Flugzeug zu drängeln und ferne Urlaubsorte mit ihnen unbekannten Gefahren aufsuchen zu können. Damit man diesen „Spaß“ haben kann, will ja die deutsche Regierung die Lufthansa mit sehr viel Geld vor dem Ruin retten. Frankreich hat es vorgemacht.:blush:
 
Kann ich bestätigen.
Viele von meinen Bekannten wollen sobald es das Go gibt Urlaub machen in einem anderen Land.


Mhhh jetzt sieht es anders aus bei meinem anderen Handy ?

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Österreich ist Prostitution ab Juli wieder erlaubt ... Toll... Die wissen von dem Virus so viel wie nichts..
 
Jepp ist erlaubt ,aber Kampfsport,wo auch enger Kontakt vorhanden ist, nicht erlaubt
 
Naja mit 1,5 Meter Abstand und Ledermaske ist das kein Ding :)

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
Drosten optimistisch: Chance auf Herbst und Winter ohne zweite Welle

das ist der wo alle 2 Std seine Meinung VIELLEICHT ändert.

Ich könnte Kotzen, wir haben den Lockdown solidarisch mitgemacht, damit wir Staatsbankrott von anderen Ländern verhindern. Ich hoffe das ganze kommt irgendwann mal an Licht.

Wieso rennt jeder verschnupfte Trottel zum Arzt, wenn es sowieso keine Arztnei für (Corona) gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer rennt denn zum Arzt? Die Praxen sind lehr.

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
Die sind schon länger leer die Praxen.

Drosten ändert doch ständig den Kurs.
Einmal so und einmal so.

Was mich auch bissl verwirrt ist das ja drosten den PCR Test entwickelt hat,aber einen Test gab es doch vorher schon in China.
Ein Lungenarzt hatte doch damals das Virus fest stellen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aerosole – schwebende Infektionsgefahr
Bei Aerosolen
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Gemische aus flüssigen oder festen Schwebeteilchen in einem Gas. Sie entstehen, wenn Tröpfchen vernebelt werden, etwa beim Sprechen an den Stimmlippen am Kehlkopf.

Im Vergleich mit durch Husten oder Niesen verbreiteten Tröpfchen sind Aerosole winzig klein. Während Tröpfchen schnell auf den Boden fallen, können Aerosole sich
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halten. Hält sich eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person mit anderen Personen in einem geschlossenen Raum auf, könnte der Erreger auch bei eingehaltenem Sicherheitsabstand über die Luft übertragen werden.




Forscher des National Institute of Health in Bethesda (US-Bundesstaat Maryland) untersuchten die Entstehung von Aerosolen beim Sprechen. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass messbare Aerosole im Schnitt zwölf Minuten in der Luft schweben. Das "
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" berichtet von einer Halbwertszeit von SARS-CoV-2 in Aerosolen von ungefähr 1,1 bis 1,2 Stunden.

Weitere Untersuchungen mit im Labor hergestellten Aerosolen lassen ebenfalls vermuten, dass SARS-CoV-2-Viren über Aerosole im Alltag von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Wie lange vermehrungsfähige Viren in den Schwebeteilchen überleben können, kann jedoch noch nicht abschließend bewertet werden.

Aerosole so gefährlich wie Tröpfchen?
Virologe Christian Drosten
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mit dem Deutschlandfunk an, dass die Relevanz von Aerosol-Infektionen und Tröpfcheninfektionen gleichbedeutend sein könnten. In schlecht belüfteten Räumen könnte die Infektionsgefahr besonders hoch sein. In diesen können sich Aerosole ansammeln und über die Atemwege tief in die Lunge geraten. Deshalb müssten die bislang geltenden Richtlinien zur Eindämmung des Coronavirus womöglich überarbeitet werden.

Dann bringt ja die Maske rein gar nichts und wir wären alle schon angesteckt. Da sieht man, dass die überhaupt noch nichts wissen über den Virus... Der Job der Virologen ist der geilste was man haben kann. Keine Entscheidungen, nur Bla Bla könnte sein , wir vermuten, vielleicht. wir nehmen an.....

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Baptisten-Gottesdienst in Frankfurt. Diese AFFEN
 
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