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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Stimmt, früher war alles besser ;)

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
Berlin hat jetzt eine verbesserte Corona-Teststrategie: Ab heute sollen die Beschäftigten von 50 Schulen und Kitas regelmäßige getestet werden. Wieviel Schulen und Kitas hat wohl,eine 4 Millionen Stadt? :blush:

Warum sind eigentlich Veranstalter von Demonstrationen nicht genauso wie Gastwirte verpflichtet, Listen der anwesenden Personen zu führen?:smiley:
 
waren über Pfingsten in MeckPomm. Dort hat keinen Corona interessiert. Weder in den Kneipen, Geschäften...
Alles ohne Masken, und wenn dann schlappern die am Kinn. Wohlgemerkt beim Personal! Adressen hinterlassen war nur selten nötig, und dann auch nur freiwillig.
Ob das alles gut geht? Warnemünde war voll wie zu Vor Corona Zeiten.
 
Ich bin da auch ein wenig skeptisch, wenn man sieht wie das in Göttingen oder beim dem einem Gottesdienst ging. Ratz-Fatz springt die Infektionszahl hoch, wer jetzt immer noch behauptet das ist mit einer sonstigen Grippe vergleichbar sollte sich mal untersuchen lassen.

Das Gute, die Infektionszahlen sinken, da doch die Mehrheit vernünftig und verantwortungsbewusst damit umgeht.
 
Ob das alles gut geht?

Das geht nur bei Hysterikern und Hypochondern nicht gut! Mit gesundem Menschenverstand überlebt man jede „Krise“ auch so, ohne sich vor Angst hinter Masken verstecken zu müssen oder gar nicht mehr seine Wohnung zu verlassen. Isolierte Menschen sind durch die Isolation mehr gefährdet, als dass man sich mit Covid-19 infizieren könnte.
 
waren über Pfingsten in MeckPomm. Dort hat keinen Corona interessiert. Weder in den Kneipen, Geschäften...
Alles ohne Masken, und wenn dann schlappern die am Kinn. Wohlgemerkt beim Personal! Adressen hinterlassen war nur selten nötig, und dann auch nur freiwillig.
Ob das alles gut geht? Warnemünde war voll wie zu Vor Corona Zeiten.
Ich war auch in Warnemünde und ich muss sagen das sich das Personal in allen von mir besuchten Restaurants und Geschäften vorbildlich verhalten haben.
Aber der größte Teil der Touristen und Besucher hat sich an nicht's gehalten.
So voll habe ich Warnemüde die letzten 5 Jahre nicht gesehen.
 
So soll die neue Corona-Warn-App funktionieren

Die neue Corona-Warn-App soll das Erkennen von Infektionsketten erleichtern und Nutzer warnen, wenn sie sich in der Nähe Infizierter aufgehalten haben. Wann kann die App und wie funktioniert sie? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für den Weg aus der Corona-Krise in die Normalität hoffen viel Menschen auch auf die seit Monaten angekündigte Corona-Warn-App. Sie soll dabei helfen, die Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu durchbrechen.

Was kann die App leisten?

Die App kann dazu beitragen, dass Menschen nachträglich darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe infizierter Personen aufgehalten haben. Dabei erfährt man nicht, wer diese Personen waren - und auch nicht, ob man sich aktuell neben infizierten Personen befindet.

Wie funktioniert das?

Mit der App verwandelt sich ein Smartphone in einen kleinen "Bluetooth-Leuchtturm", der ständig eine Identifikationsnummer in die nähere Umgebung funkt. Gleichzeitig lauscht das Telefon, ob es Bluetooth-Signale von anderen empfangen kann. Halten sich Nutzer, die beide die App laufen haben, für eine bestimmte Zeit nebeneinander auf, tauschen die Smartphones ihre IDs aus.

Woher erfährt die App, dass jemand infiziert ist?

Ausschließlich dadurch, dass positiv getestete Nutzer das selbst in der App eintragen. Um falsche Meldungen zu verhindern, soll das nur mit der Verifikation durch einen Code vom Gesundheitsamt möglich sein.

Gefährdet die App die Privatsphäre der Anwender?

Bei der Programmierung der App und der dazugehörigen Dienste wurde ein mehrstufiges Konzept umgesetzt, um einen möglichst hohen Datenschutz zu gewährleisten. Es werden nicht die Identitäten der Anwender ausgetauscht, sondern anonymisierte IDs, die sich mehrfach in der Stunde ändern. Die IDs der Kontaktpersonen werden nicht zentral gespeichert, sondern dezentral auf den jeweiligen Smartphones. Nur die Liste der anonymisierten IDs der Infizierten wird auf einem zentralen Server vorgehalten. Der Abgleich findet aber ausschließlich auf den einzelnen Smartphones statt.

Der Quell-Code der App kann auf der Plattform GitHub transparent eingesehen werden. Bei etlichen Analysen des Codes wurden keine Hintertüren oder andere Anomalien entdeckt.

Wie unterscheidet sich die Corona-Warn-App von anderen Corona-Programmen?

Nach den Vorgaben von Google und kann es pro Land nur eine offizielle Tracing-App geben, die mögliche infektiöse Kontakte nachverfolgt. Das ist die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts (RKI), die von SAP und Telekom entwickelt wird. Es gibt parallel dazu andere Anwendungen mit anderen Zielen: Die Datenspende-App des RKI etwa sammelt Informationen von Fitness-Trackern ein, um zu sehen, ob es in den Regionen Auffälligkeiten gibt. Andere Apps überwachen, wie viele Menschen sich in einem bestimmten Bereich befinden, etwa an einem Strandabschnitt an der Ostsee.

Wie unterscheidet sich die deutsche App von Anwendungen in anderen Ländern?

Apps in asiatischen Ländern wie China, Singapur, Südkorea oder Indien erfüllen nicht die deutschen Datenschutzanforderungen, weil sie beispielsweise durch die Analyse der GPS-Signale ein Bewegungsprofil erstellen können. Die App in Frankreich ähnelt dem Ansatz in Deutschland, besteht aber auf einer zentralen Speicherung der Kontaktdaten. Andere Länder wie die Schweiz oder Österreich folgen wie Deutschland den Datenschutzvorgaben von Apple und Google und können dadurch auch die technischen Schnittstellen (APIs) der Tech-Konzerne nutzen.

Auf welchen Smartphones kann die App installiert werden?

Beim ist das aktuelle iOS 13.5 Mindestvoraussetzung. Das gibt es für Geräte ab dem iPhone 6s oder dem iPhone SE. Ein altes iPhone 5, 5S oder 6 reicht nicht aus. Bei Android-Handys ist die Lage etwas unübersichtlicher. Hier muss zum einen Bluetooth LE unterstützt werden. Das ist ab Android 6 der Fall. Zum anderen müssen aber auch die Google Play Services laufen, weil der Konzern die Schnittstellen nicht über Android selbst zu Verfügung stellt, sondern über diese Google-Dienste. ohne Google Play Services, wie die neuesten Huawei-Modelle, bleiben außen vor.

Wird die Warn-App automatisch aktiviert?

Nein, der Austausch der anonymisierten Kontakt-IDs via Bluetooth findet nur dann statt, wenn man die Corona-Warn-App freiwillig installiert und dem Datenaustausch aktiv zustimmt.

Gibt es für die Warn-App eine eigene gesetzliche Grundlage?

Nein, die Bundesregierung glaubt, dass die bestehenden Datenschutzgesetze ausreichen und wird im Bundestag dabei von der FDP unterstützt. Die Grünen und Linken fordern dagegen, dass der Einsatz der App durch ein Gesetz geregelt wird. So müsse nicht nur die Installation der App freiwillig sein. Es dürfe auch keine Verpflichtung geben, ein Smartphone mit laufender App mit sich zu führen und bei Restaurantbesuchen, beim Einkaufen oder Veranstaltungen vorzuzeigen. Auch die AfD fordert, dass es keine Diskriminierung von Nicht-Nutzern geben dürfe.

Wie viele Menschen müssen die App nutzen, damit der gewünschte Effekt eintritt?

Eine Studie aus Oxford sagt, dass der volle Effekt erst dann erreicht wird, wenn sich 60 Prozent der Bevölkerung oder mehr beteiligen. Das wird aber vermutlich nicht zu erreichen sein. Selbst eine populäre App wie WhatsApp hat Jahre gebraucht, um eine so hohe Installationsquote zu erreichen. Aber Experten weisen auch darauf hin, dass jede Installation zählt und Effekte schon bei einer deutlich niedrigeren Quote erreicht werden können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gesagt, die App müsse auch beim "Musikhören auf dem Handy" noch laufen können - was ist da das technische Problem?

"Musikhören auf dem Handy" steht stellvertretend für Anwendungen, die parallel zur Warn-App laufen. Das könnte auch Google Maps oder eine andere App sein. Insbesondere beim iPhone bestand die Herausforderung, dass Apple einem Programm bislang nicht gestattet hat, ständig Bluetooth-Signale im Hintergrund zu senden und zu empfangen. Mit der API für die Corona-Warn-App macht Apple nun dafür eine gezielte Ausnahme. Und auch bei Google wird der Parallelbetrieb der Apps nun optimiert. Die App-Entwickler mussten nun sicherstellen, dass diese Schnittstellen optimal genutzt werden.

Wie kann verhindert werden, dass die App den Akku zu schnell entlädt?

Das wurde im Prinzip dadurch gelöst, dass man sich auf die Verwendung von Bluetooth LE geeinigt hat. LE steht für Low Engergy (geringen Strombedarf). Die Entwickler der App versprechen, dass die Anwendung längst nicht so viel Strom verbraucht wie das Streamen von Musik auf einen Bluetooth-Lautsprecher. Ob das Versprechen gehalten werden kann, wird die Praxis zeigen.

Wie sicher kann die Warn-App gegen Fehlalarme sein?

Da die Bluetooth-Technik nicht für das Messen von Abständen entwickelt wurde, wird es wohl auch Fehlalarme geben. Es kann auch sei, dass sich Infizierte hinter einer Glaswand befunden haben und einen Alarm auslösen, obwohl durch den "Kontakt" keine Infektionsgefahr ausging. Daher verweisen selbst die Entwickler darauf, dass die App nur einen begrenzten Beitrag zur Normalisierung liefern kann. Sie sei keine Wunderwaffe. Wer sich und andere vor einer Infektion schützen will, sollte auch mit der App Abstand wahren und eine Maske tragen.

Quelle; onlinekosten
 
Wenn ich 100 Euro mehr im Monat auf meinem Konto habe,würde ich mir das installieren überlegen
 
Mit der BT funktion / Schnittstelle kann man bestimmt was blödes machen?!

*edit
Für die 5G Gegner bestimmt eine heimliche Tür um alles zu wissen!
 
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