Ein Autofahrer darf während der Fahrt keine Blitzer-Apps benutzen. Wird er erwischt, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Aber was genau ist verboten? Darf die App vor der Fahrt benutzt werden? Und was ist mit dem Beifahrer?
Als Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen eine Blitzer-App zu nutzen ist für Autofahrer illegal. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Ahndet die Polizei einen solchen Verstoß, werden 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Das haben der Stiftung zufolge Urteile der Oberlandesgerichte Rostock (Az.: 21 Ss Owi 38/17 [Z]) und Celle (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15) bestätigt.
Beifahrer darf den Fahrer warnen
Nicht verboten ist es dagegen laut Stiftung Warentest, wenn sich ein Beifahrer über sein Smartphone warnen lässt und diese Warnung mündlich an den Fahrer weitergibt. Der Fahrer darf sich außerdem vor der Fahrt und während einer Pause über sein Handy informieren. Nicht die Blitzer-Identifizierung per App ist also das Problem, sondern die Ablenkung durch ein elektronisches Gerät während der Fahrt.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung genau?
Laut Paragraph 23 der StVO darf der Fahrzeugführer "ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Für einen Verstoß genügt es demnach schon, wenn die Blitzer-App aktiv ist.
Quelle: Onlinekosten
Als Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen eine Blitzer-App zu nutzen ist für Autofahrer illegal. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Ahndet die Polizei einen solchen Verstoß, werden 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Das haben der Stiftung zufolge Urteile der Oberlandesgerichte Rostock (Az.: 21 Ss Owi 38/17 [Z]) und Celle (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15) bestätigt.
Beifahrer darf den Fahrer warnen
Nicht verboten ist es dagegen laut Stiftung Warentest, wenn sich ein Beifahrer über sein Smartphone warnen lässt und diese Warnung mündlich an den Fahrer weitergibt. Der Fahrer darf sich außerdem vor der Fahrt und während einer Pause über sein Handy informieren. Nicht die Blitzer-Identifizierung per App ist also das Problem, sondern die Ablenkung durch ein elektronisches Gerät während der Fahrt.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung genau?
Laut Paragraph 23 der StVO darf der Fahrzeugführer "ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Für einen Verstoß genügt es demnach schon, wenn die Blitzer-App aktiv ist.
Quelle: Onlinekosten