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Handy - Navigation Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin

Ein Autofahrer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Mit dieser Begründung hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 7. Februar 2023 der Rechtsbeschwerde eines 64 Jahre alten Mannes aus dem Rhein-Neckar-Kreis gegen ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 7. Oktober 2022 keine Folge gegeben.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Mann am 31. Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine „Blitzer-App“ in Betrieb war. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.

In seiner jetzt ergangenen Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Autofahrers hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zunächst festgestellt, dass die Beweiswürdigung durch das Amtsgericht Heidelberg keine Rechtsfehler aufweist. Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht. Es bleibt deshalb bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer.

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt es keine weiteren Rechtsmittel. Sie ist daher rechtskräftig.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7. Februar 2023, Aktenzeichen: 2 ORbs 35 Ss 9/23

Vorinstanz: Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 7. Oktober 2022, Aktenzeichen: 15a OWi 570 Js 13458/22

Hinweis:

§ 23 Abs. 1c StVO lautet:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

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Quelle; Oberlandesgericht Karlsruhe
 
Demnach wäre mein Gedächtnis auch verboten, wenn ich weiß, wo auf meinen Täglichen Arbeitsweg die möglichen Blitzer stehen!
Auch in meiner Wohngegend hab ich mir so einige Standorte gemerkt, wo welche Stehen könnten oder stehen.
Wäre dieses Wissen oder merken auch verboten oder bezieht sich das nur auf Technische Geräte?
 
NUR Technische Hilfsmittel sind gemeint.
Beste Beispiel, wenn man seine Schwiegermutter los werden will,mit Pistole,Gift ist es Mord.
Wenn man die aber mit Pkw,LKW tot gefahren hat,ist halb so wild,wird weniger bestraft,ist kein Vorsatz:)
 
xxxxxxx, die wieder einmal aufzeigen, dass der Grundgedanke, der Vekehrsicherheit irrelevant ist. Es geht nicht um den Schutz des Bürgers durch Präventivmaßnahmen wie Warn-Apps, die augenscheinlich zu einer Anpassung der Geschwindigkeit führen, sondern um das kalkulierte Abzocken des Bürgers. Der Aufschrei ist wie immer gering. Dem Schlafschaf geht es noch zu gut bzw die mediale Ablenkung fruchtet.

Edit by u
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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oh, das ist meilenweit weg von "willkommen in der digaten welt".
so wollen sie es uns verkaufen, dabei ist es ein weiteres puzzleteil in der "totalen überwachung".
smartwatch, smartphone, smart-tv, spielekonsolen, navi´s, bargeldloses zahlen usw - die medien und konzerne hämmern uns da den "fortschritt" ein. und der deutsche michel glaubt´s auch noch. weil´s bequemer ist, als nachdenken.
die stasi bei uns in der zone hätte einen luftsprung gemacht, wenn sie hätten sehen können mit wie wenig technischen aufwand man komplette tages- und bewegungsprofile von bürgern erhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist nur aus der guten, alten Zeit geworden, als man noch vom Gegenverkehr mit der Lichthupe gewarnt wurde.
 
Schon klar, allerdings kenne ich keinen bzw. habe davon gehört, jemand dafür zahlen musste
 
Edit von Pilot
ohne eigene Beitragsworte
 

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Ich hatte das auch zu D-Mark Zeiten mit 10 D-Mark bezahlt, allerdings war der Vorwurf, unerlaubte Lichthupe innerhalb geschlossener Ortschaft!
Heute lache ich immer noch darüber. ;)
 
@freak
die Polizei in Wolfsburg ist und war immer komisch

in Gifhorn sind sie ruhiger und freundlich
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein schönstes Erlebnis als ich vor 30 Jahren noch beim Grünflächenamt unserer Stadt tätig war.

Mein Kollege und ich bekamen den Auftrag die Hecke im Ort XY an der Straße zu schneiden (zum Schützenfest muss es halt immer hübsch sein). Wir mit unserem ganzen Zeug ab in das Dorf und mussten schon beim hinfahren zu der kleinen Hecke schmunzeln, als dort gerade fein säuberlich der Blitzer versteckt wurde. Wir also losgelegt und sie wanderten notgedrungen mit Ihrem Blitzer um die Ecke. Tja, leider kamen wir da auch nach etwa 25 minuten hin ... Der Tag war also mal nichts mit blitzen. Uns haben zumindest an dem Tag alle Autofahrer freundlich zugewunken im Gegensatz zu den beiden Grünen. :ROFLMAO:
 
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