Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Handy - Navigation Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin

Ein Autofahrer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Mit dieser Begründung hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 7. Februar 2023 der Rechtsbeschwerde eines 64 Jahre alten Mannes aus dem Rhein-Neckar-Kreis gegen ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 7. Oktober 2022 keine Folge gegeben.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Mann am 31. Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine „Blitzer-App“ in Betrieb war. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.

In seiner jetzt ergangenen Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Autofahrers hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zunächst festgestellt, dass die Beweiswürdigung durch das Amtsgericht Heidelberg keine Rechtsfehler aufweist. Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht. Es bleibt deshalb bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer.

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt es keine weiteren Rechtsmittel. Sie ist daher rechtskräftig.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7. Februar 2023, Aktenzeichen: 2 ORbs 35 Ss 9/23

Vorinstanz: Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 7. Oktober 2022, Aktenzeichen: 15a OWi 570 Js 13458/22

Hinweis:

§ 23 Abs. 1c StVO lautet:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Unbenanntkk.jpg

Quelle; Oberlandesgericht Karlsruhe
 
Also bei mir Startet die App Sobald mein Autoradio Angeht und Schließt sich beim Abschalten, ich bin Leider im Jahr 1976 Geboren und weißt daher nicht wie ich das Verhimdern kann ...
 
Im Grunde reicht es einfach das Display auszuschalten, die App meldet sich dann schon wenn irgendwas auf der Strecke ist.
Wenn ich an der Ampel sehe, dass manche das Telefon in einer Halterung vor sich haben und die App von weitem schon sichtbar ist, dann haben sie es einfach nicht anderst verdient. Dummheit wird halt bestraft, früher war es durch Schmerz, heute durch Geld.
 
Die App läuft im Hintergrund, das Handy ist gelockt und sobald was "ist", kommt die Ansage über Bluetooth vom Fahrzeug.
Werde ich angehalten, würde ich sicher nicht das Handy "öffnen". Hätte dann sicher den Pin vergessen :ROFLMAO:
Man oh man...
 
Aha, aber warnungen im Radio sind legal. Bisschen komisch das ganze.
Aber mal abgesehen davon, jeder der nicht gerade seine fleppen auf nem tretboot gemacht hat, weiß wann er wo wieviel zu fahren hat. Und wenn nicht, dann eben Portemonnaie auf......
 
Zukünftige KI Fahrzeuge könnten das selber melden an Freund und Helfer,Reise geht da hin wie beim LKW Fahrer,Maut,Digitale Tachograph,Telemetrie,GPS, BAG usw.
Man muss nichts sagen,die Jungs sprechen digital vorher schon mit Fahrzeug.
Willkommen in das Digitaler Welt:)
 
Unlogisch. Wenn jemand die vorgeschriebene Geschwindigkeit fährt, dann ist das doch gut und entspricht den Regeln. Um das mit einer Hilfe zu erhalten, damit man auch die vorgeschriebene Geschwindigkeit fährt, warum bestraft man das dann wegen eines Mittels, das man zur Hilfe nahm? Das ist in etwa so, als würde man eine bestimmte Menge Energie die verbraucht werden darf nicht überschreitet, dann aber, wenn man einen Zähler nutzt als Hilfsmittel, bestraft wird. Das ist nicht logisch. Also geht es hier nicht um die Geschwindigkeit, sondern nur um das Abstrafen und Abzocken von Menschen!
Zum anderen, woher will ein Polizist wissen, dass eine Blitzerapp genutzt wird? Ich würde es keinen erzählen. Dieses Urteil ist einfach nur NONSENS!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier sieht man wieder ganz deutlich, dass der Staat die Gesetze so gelegt hat, dass er ungehindert abkassieren kann.
Wie ist das möglich, dass Blitzermeldungen die im Radio bekannt gegeben werden erlaubt sind, während Warnapps die in Prinzip das Gleiche machen verboten sind?
 
Ja die Gesetze sind ein Komplexe Thema,mit Recht/ Unrecht Demokratie,hat es wenig zu tun.
Ist quasi,wie bei Mir Zuhause,oder hier in Board.
Jeder darf seine Meinung haben,aber am Ende zählt nur Meine:)
 
Aha, das würde dann für mich im Umkehrschluss bedeuten, wenn mein Blitzerwarner bzw.
mein Navi mich noch über andere Sachen informiert und ich dazu in der Lage bin, diese
Dinge an Andere weiter zu verteilen, wäre das dann erlaubt.

Geniale Logik - darauf bin ich noch gar nicht gekommen - muss ich mir unbedingt merken.
 
Das Gesetz verbietet technische Warngeräte wie Apps, auch in Navis, aber Autofahrer sind den Blitzern nicht schutzlos ausgeliefert. Es ist z.B. nicht verboten, sich vor einer Fahrt online über die Standorte von Blitzern zu informieren. Auch die Blitzer-Warnungen im (meist Privat-) Radio sind legal. Es geht dabei zum den genauen Standort den du abfragst.

Deutsche Gesetze haben nicht unbedingt was mit Logik zu tun. Siehe bei Schusswaffen: Kaufst du Treibladung gehört es zum Sprengstoffgesetz, befindet sich die Treibladung aber in einer laborierte Patrone, biste im Waffengesetz. Wenn du das jetzt wieder entfernst und nur die Treibladung ohne Erlaubnis besitzt, ist es nur ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben