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Bedarfsgemeinschaft: ja/nein/vielleicht?

hamsteln

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Hallo zusammen,

da ich mich mit dem Thema Hartz4 gar nicht auskenne wollte ich mal hier fragen, bevor ich zum Amt renne. Folgende Situation:

Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin seit 10 Jahren zusammen. Sie hat einen 18 jährigen Sohn (nicht meiner), der jetzt die Schule (Gymnasium) abbricht und nun ohne Schule/Lehrstelle da steht.
Ich gehe arbeiten, bekomme aber nur knapp 1000€ raus am Ende. Wir haben zusammen noch einen gemeinsamen Sohn, dieser ist 5 Jahre alt. Wohngeld bekommen wir ca. 250€. Meine Lebensgefährtin geht auf 450€ arbeiten.
Sein leiblicher Vater bezieht selber Hartz 4 und hat seit dem 9 Lebensjahr keinen Cent Unterhalt gezahlt. Diesen haben wir bis zum 12 Lebensjahr vom Amt bekommen.

Da es aussieht, als wenn ihr Sohn auch gar keinen Bock auf Arbeit hat, bleiben ja nur wenige Möglichkeiten:

a) er sucht sich eine Ausbildung/einen Job
b) er zieht aus
c) er bleibt bei uns wohnen

wenn Variante a) eintritt ist es für alle ja das Beste, wird aber leider wohl nicht passieren

Was passiert bei Variante b)? Wären wir bei dem niedrigen Einkommen unterhaltspflichtig? Hier die Frage: zählt mein Einkommen dazu?

Wie sieht es bei Variante c) aus? So wie ich gelesen habe, bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft. Stimmt das? Wenn ja, wer muss dann Hartz4 beantragen? Ihr Sohn oder ich (als Zuschuss)? Zähle ich überhaupt dazu, als nicht leiblicher Vater?
Wie sähe es aus, wenn er oder ich (zuschüssig) Hartz 4 bekommt. Bekommen wir dann weiterhin Wohngeld und/oder Kindergeld?

Jetzt liest man in Foren ja immer verschiedene Dinge. Sollte er Hartz 4 bekommen, müsste er wohl jede Ausbildung bzw. jeden Job annehmen, da es sonst zu einem 3-Monatsstop kommt. Stimmt das?

Viele Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen

Danke vorab
 
AW: Bedarfsgemeinschaft: ja/nein/vielleicht?

Der Sohn muss es Beantragen,ist ja wohl Volljährig

Und den Rest kann das Arbeitsamt äher zu 100% Beantworten
 
AW: Bedarfsgemeinschaft: ja/nein/vielleicht?

Warum nicht zum Amt? Stell einen Antrag auf H4 ergänzende Leistungen, da wirst du eh nach allen im Haushalt lebenden Personen gefragt, eine Bedarfsgemeinschaft seit ihr sowieso. Möglich das der Sohn extra beantragen muß. Dann kann er auch erzählen das er keinen Bock auf nichts hat, kommt gut bei der Arge.
Und den Antrag hättest du viel eher stellen sollen, ihr habt bares Geld verschenkt.
P.S. Wenn der Sohn H4- Leistungen will kann er nicht ausziehn, das geht erst ab 23.
 
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