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Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

max91111

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Was nun?

Unser Sohn (fast 19) hat nun nach ca. 65 Bewerbungen eine Schulische Ausbildung zum Fachinformatiker erhalten.

Der Ausbildungsort liegt ca. 40 km entfernt noch dazu in einem anderen Bundesland Fahrzeit (Bus) 80 Minuten einfache Strecke.

Wir, ich noch in Arbeitslosengeld 1 meine Frau ab September schon in Harz 4. 2 Kinder 15 und eben fast 19 .

Wie wird das Beantragte BAFÖG nun angerechnet ? Zu beachten wäre, er hat dann ab 16.09.14 da im Ort eigenen Wohnraum also eine kleine Wohnung (27 m2).

Kann das Amt nun Probleme machen wegen eigener Wohnung, da er ja noch keine 25 ist und die Ausbildungsstätte "nur" 40 km weg. Nur Fahren tut da vor 7 Uhr und nach 16 Uhr nix mehr.

Kann er somit einfach aus der Bedarfsgemeinschaft Ausscheiden ? Seine Zukunft nun selbst gestalten sein BAFÖG voll behalten ?

Muss er nun diese Wohnung als Hauptwohnsitz melden ??

Hilfe zum Lebensunterhalt würde er nie Beantragen, eher nur Trockenbrot Essen. Und BAFÖG plus Kindergeld welches wir ihm zukommen lassen wollen würden gerade so für seine Miete + Nebenkosten reichen blieben ihm ca. noch 220,00 Euro zum Leben jeden Monat.

BAFÖG = ist schon ein Witz da werden die zu Berechnenden Einkommen der Eltern von 2 Jahren vorher genommen !!!!

Verflucht... jetzt bin ich Arbeitslos bzw. Harz 4 vor 2 Jahren.... ja hät ich da so ca 3500,00 Brutto gehabt würden meine Kinder jetzt wo ich sie nicht Unterstützen kann !! In den Ofen schaun und ihre Zukunft wäre eigentlich im Eimer.

BAFÖG sollte doch den Jungen Leuten Helfen die keine oder wenig Hilfe und Unterstützung von den Eltern haben und nicht eine Einkommen von vor 2 Jahren zugrunde legen sondern das Momentane.

Gleiche Recht auf Bildung für alle... ein Witz !!!
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

Natürlich muss er diese Wohnung melden und sollte damit auch keine Probleme bezüglich BAFÖG bekommen.

Ein Kriterium dafür ist hier:

Wenn der/die Auszubildende nicht bei seinen/ihren Eltern wohnt und:

* von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende, zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (tägliche Hin- und Rückfahrt über 2 Stunden).

Danach wird der Anspruch auf BAFöG nochmals überprüft und ein entsprechender BAFÖG Satz festgelegt.

Das Jobcenter München hat dies 2010 so ausgedrückt:

Bei Schülern U25 mit einer eigenen Wohnung, die BAföG aufgrund von § 12 Abs.2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 BAföG erhalten, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für das Wohnen außerhalb des Elternhaushaltes vorliegen, weil die Zumutbarkeit des Verbleibs im elterlichen Haushalt bereits von der BAföG-Stelle nach § 2 Abs. 1 a BAföG geprüft wurde.


Mit dem Erhalt von BAFöG ist zwar ein eventueller ALG 2-Anspruch weggefallen, aber für euch bedeutet dies keine Nachteile, sondern gegebenfalls eine Neuberechnung eurer Ansprüche.


Aus einer eventuellen Bedarfsgemeinschaft ist er bereits herausgefallen. TV Pirat hat dies HIER in #7 dargelegt.


Zur BAFöG Anrechnung seien folgende Paragraphen des entsprechenden Gesetzes zitiert:

§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners

(3) 1Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitraum, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen; nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. 2Der Auszubildende hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 glaubhaft zu machen. 3Ausbildungsförderung wird insoweit - außer in den Fällen des § 18c - unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. 4Sobald sich das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum endgültig feststellen läßt, wird über den Antrag abschließend entschieden.

(4) 1Auf den Bedarf für jeden Kalendermonat des Bewilligungszeitraums ist ein Zwölftel des im Berechnungszeitraum erzielten Jahreseinkommens anzurechnen. 2Abweichend von Satz 1 ist in den Fällen des Absatzes 3 der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn die Summe der Monatseinkommen des Bewilligungszeitraums durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird; als Monatseinkommen gilt ein Zwölftel des jeweiligen Kalenderjahreseinkommens.

Hoffentlich habe ich jetzt keine Frage übersehen.

Gruß

Fisher
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

Hallo max91111

sicher kann er in eine kleine Wohnung ziehen, und er würde sogar noch Geld von Jobcenter bekommen der nachteil
ist das er bei euch aus der BG rausfällt und ihr für ihn kein Geld mehr vom Jobcenter bekommt.

Wenn er nicht mehr bei euch lebt und auch nicht Gemeldet ist bekommt ihr nichts mehr für ihn, das BAFÖG würde dann
auf sein Hartz IV angerechnet wenn er beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II beantragt (was ich ihm raten würde)
es steht ihm ja auch zu.

In deinen fall trift es den § 27 SGB II Leistungen für Auszubildende da kannst du gerne mal im SGB II zu lesen

Beispiel:


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gruß TV Pirat
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

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Na Hartz würde ER niemals Beantragen !

Und das ER bei uns rausfällt... nun das ist schon klar, soll er von uns auch auch.

Mir geht es mehrer darum das seine Zukunft nicht von unserer momentanen Gegenwart beeinflusst wird.

Hart.... ja hart wird es für ihn schon aber soll keiner glauben das er sich vorm Amt Nackig macht (Daten) und sich im Endeffekt doch immer und immer wieder auf den Sa+++ gehen lässt von da.

Ich habe mal die Formblätter + zusätzliche geforderte Auskünfte gezählt die erbracht bzw. ausgefüllt werden müssen 4 Köpfige Familie. 53 Blätter oder Nachweise.

Und kann nun verstehen warum so manch weniger geschulte da verzweifelt. Überprüfung ob wirklich Bedarf besteht ist ja OK aber das was die Wissen wollen das hat die Stasi nicht gewusst von mir.
Bis hin zur Schule der Kinder, die sich damit "Verraten " fühlen und Angst haben es würde bekannt.

Dumme Sprüche was einen Job angeht von wegen Überqualifiziert ! Nee mit 56 biste weg vom Fenster, ich gehe mit 3 Berufsabschlüssen nun 20 Stunden pro Woche als "Hausmeister" .
Hätte mein Sohn nicht noch Glück gehabt und eine Ausbildung bekommen !!! Hätte er jeden Hilfs-Job den "Sie" ihn anbieten annehmen müssen.

Hilfs-Job also MUSS - Ausbildung Schulter zucken. Hilfe Ideen Adressen Gespräche ............vergesst es. Notendurchschnitt Realschule 1,2 einziger Schüler des Jahrganges und Landkreises, der Englisch mit 1 geschafft hat und, aus der Rede des Rektors zur Abschlussfeier Zitat: Während der 60 Minuten Schriftlichen Prüfung im Fach Englisch 45 Minuten geschlafen hat" Zitat,Ende
64 Bewerbungen im Umkreis von bis zu 150 km. ein einziges Bewerbungsgespräch und ....... ein Anruf gestern ob er noch Interesse habe.
Gestern !!!! Ausbildungsbeginn Montag also Übermorgen.
Wieder so eine Verdummung in den Medien " Freie Lehrstellen Fachkräfte Mangel " IT Fachkräfte aus Indien unbedingt nötig !!!
Handwerkliche Berufe... ja. Nur die will keiner mehr machen, wer bei seinen Eltern sieht was am Monatsende da bleibt sag sich doch .."Ich nicht "
Und biste dann über 50 wirste weggeworfen, zumindest darf dann keine Flaute kommen.Die allgemeine Meinung unter Gymnasiasten und Realschülern zumindest in seinem Jahrgang hier 78 Schüler. " Fachstudium oder Ausbildung und möglichst raus aus Deutschland "

Na egal das sollte nur der Erklärung dienen und gehört evtl. in einen anderen Bereich.

Danke für die Antwort !
Montag Wissen wir mehr dann geht es mit einem Aktenordner voll Formulare zur ARCE und dann bin ich mal gespannt.
 
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AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

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Es besteht auch die Möglichkeit zusätzlich Wohnkostenbeihilfe(Wohngeld) zu beantragen.
Das ist zwar auch eine Sozialleistung aber völlig unahängig von Hartz4 und läuft auch recht unkompliziert ab.

Hier gibts ein paar Informationen dazu
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AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

...aber so viel ich weiß kriegt man doch Wohngeld erst wenn man über dem Sozialhilfe oder H4 Satz liegt, ansonsten ist eben das Amt oder die Sozialhilfe zuständig.
So jedenfalls hab ich das im Kopf, lasse mich aber gern eines besseren belehren.


Trotzdem kann ich es nicht verstehen das er kein H4 beantragen will.
Gerade dafür ist es ja geschaffen worden und nicht für die Schmarotzer die nicht arbeiten wollen.
Es ist keine Gnade um die er betteln muss, es ist sein gutes Recht!
Wenn er dann arbeitet zahlt er es ja quasi der Gesellschaft dann wieder mit Zins und Zinseszins in Form seiner Steuern zurück.
 
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AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

Und ich dachte um Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss man generell mit dem Geld was zum Leben bleibt auf Hartz4 Niveau liegen.
Ich musste damals auch 2 Jahre Wohngeld beziehen, weil mein Einkommen zu gering war, allerdings gab es da diesen Hartz4 Müll noch nicht und zu Hartz4 Zeiten hatte ich einmal die Wahl bekommen von der Behörde.
Entweder Wohngeld oder Hartz4.
der Vorteil bei Hartz4 ist, es deckt alles ab. Der Nachteil ist das Menschliche und die Bürokratie bei der monatlichen Berechnung, wenn Einkommen vorhanden ist.
Wenn er also auf garkeinen Fall Hartz4 beantragen will, kann ihn niemand dazu zwingen und der Anspruch auf Wohngeld bleibt ja trotzdem.
Zumindest war so mein letzter Wissenstand.
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

...Wohngeld kriegt man glaub ich aber auch nicht wenn man Bafög oder BAB bekommt (oder einen Anspruch darauf hätte).

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AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

Wieso nicht? Mein Wohngeld damals habe ich während meiner Umschulung bekommen und da hatte ich als Berechnungseinkommen ALG1 und trotzdem Anspruch.
Sein Einkommen ist halt BAföG. Wobei wir hier ja nichteinmal wissen, welches beantragt wurde.

Edit:
halt, stimmt...BAföG sind ja auch Sozialleistungen und zwei gleichzeitig geht nicht, das stimmt.
 
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AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

...bei H4 sind doch die Wohnkosten schon mit drin, da bezahlt doch das Amt schon die Wohnung.
Für was soll man da noch Wohngeld bekommen?
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

Wie kommst du jetzt auf H4?
Darum geht es doch garnicht.
Mit dem BAföG und Wohngeld hattest du aber Recht.
War also mein Fehler...
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

...sorry, stimmt, du schriebst ja ALG1 und nicht wie ich irrtümlicher weise dachte ALG2.
Natürlich bekommst du da Wohngeld wenn du unter der Einkommensgrenze für Wohngeld liegst.
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

Nicht streiten .
Komme gerade vom Amt.

So nun, er (Sohn)ist aus der Bedarfsgemeinschaft Prinzipiell raus. Heißt im einzelnen, sein Bafög wird nicht bei uns angerechnet und sogar das Kindergeld fällt aus unseren Bezug (Einkommen) raus (Bedingung "weiterreichen des selben an ihn") dazu reicht der Nachweis eines Dauerauftrags.
Aber solange er in Ausbildung ist (2 1/2 Jahre) wird er was Wohnungsgröße Bedarf usw. angeht mit eingerechnet bei uns auch wenn er evtl. nur am WE da wäre / oder auch nicht.
Wohngeld: Nun Wohngeld kann er Beantragen da er bei uns faktisch raus ist und keiner Bedarfsgemeinschaft angehört auf dem Papier.
Und Bafög wird laut Auskunft Amt nicht als Sozialleistung sonder als Leistung zur Ausbildung gezählt. Somit steht das nicht im
Widerspruch.

Wohngeldantrag setzt nicht zwingend H4 voraus, umgedreht schon. H4 Antrag und Wohngeld geht nicht da das Wohngeld in dem Sinne bereits in H4 mit drin ist. Ein H4 Bezug würde das Wohngeld-Recht aufheben.
 
AW: Bedarfsgemeinschaft und BAFÖG

Hier hat doch niemand gestritten, nur ein wenig diskutiert.
Bei sowas gibt es ja eh immer unterschiedliche Erfahrungen.
Danke für deine Aufklärung dazu.
 
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