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Hartz 4 IV ALG II Bildungspaket

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Folgende Ansprüche aus dem Bildungspaket können Sie geltend machen,


  • Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen in Schule, Hort oder Kita wenn diese über ein entsprechendes Angebot verfügen. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern beträgt 1.00 Euro pro Tag und Kind. Um den Zuschuss zu erhalten, können Eltern ab sofort einen Antrag bei ihrer Kommune oder im Jobcenter stellen. Um den Zuschuss rückwirkend geltend zumachen, müssen die Eltern einen Nachweis darüber erbringen, dass ihre Kinder von Januar bis März 2011 am gemeinschaftlichen Mittagessen teilgenommen haben.



  • Übernahme der Kosten für Nachhilfe (Lernförderung), wenn nur dadurch das Lernziel gewährleistet ist und es keine vergleichbaren Angebote innerhalb der Schule gibt. Dieses muss von der Schule natürlich bestätigt werden. Anträge dazu können beim Jobcenter oder der Kommune gestellt werden.


  • Zuschuss für Sport und Kultur, monatlich 10 Euro pro Kind für Freizeit, Sport und Kultur zum Beispiel für die Teilnahme an Kursen oder einer Vereinsmitgliedschaft. Anträge dazu können beim Jobcenter oder der Kommune gestellt werden, auch rückwirkend gegen entsprechende Bescheinigungen.


  • Erstattung der Kosten für eintägige Schul und Kitaausflüge. Anträge dazu können beim Jobcenter oder der Kommune gestellt werden,


  • Erstattung der Beförderungskosten, wenn diese nicht durch den Regelsatz gedeckt sind. Anträge dazu können beim Jobcenter oder der Kommune gestellt werden,
    Zudem erhalten Eltern einen Zuschuss für Schüler/rinnen von 70,00 Euro zu Beginn eines Schuljahres und noch mal 30,00 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres für den Bedarf an Schulmaterial, dieser wird automatisch mit dem Regelsatz gezahlt.

Download:
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Quelle: hartz4hilfthartz4


Informationen zum Bildungspaket finden Sie hier:

Fragen und Antworten zum Bildungspaket

1. Worum geht es beim Bildungspaket?

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.

2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten

3. Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen sind im Bildungspaket enthalten?

Zum Bildungspaket gehören:


  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden


  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.


  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.


  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.


  • Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen


  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

4. Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind und insgesamt?

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:


  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr


  • 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit


  • einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich.


  • Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.


  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.


  • Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

5. Wie wird das Bildungspaket vor Ort umgesetzt? Wer ist Ansprechpartner für die Familien?

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand. Für Familien, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.

Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.

6. Worauf müssen die Familien achten?

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen der Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (
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und
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) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.

Für Familien, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.

7. Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen bzw. Kostenerstattung?

Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kreise und kreisfreien Städte bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Anbieter über das Prozedere.

8. Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?

Ob Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

9. Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?

Auch Schulen und Kitas sollten sich mit den Kreisen oder den kreisfreien Städten (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind.

Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 
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