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Allgemeine Klage gegen Sky DE Pairing

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Danke an MarcBush!!
Die Musterklage bezieht sich vor allem auf Neubestellung per Internet, einer "SoloKArte" V14 und darauf folgendes Pairing. Ich habe persönlich auf schriftliches Angebot reagiert und per Telefon mein Vertrag verlängert, den, nie genutzten und im Züge des Kartentausches zugesandten, Leihreceiver habe ich 2 Monate zuvor zurückgeschickt- bei der Verlängerung am Telefon habe ich erklärt, dass ich kein Leih-Receiver von SKY besitze und die Karte bis jetzt (19.10.16) in meinem Humax 1000 SAT nutze- dies hat der MA von SKY bestätig mit der Aussage: er ist nicht mehr so sicher ob das funktionieren wird- das hat natürlich nicht funktioniert, weil die Karte schon vorher gepairt wurde- ich habe dann nur mit erheblichen Nachdruck kostenlosen CI+ Modul bekommen- ich will aber die Karte zurück in meinem eigenem Receiver nutzen. Ich versuche nun die Musterklage an meine "Gegebenheiten" anzupassen.
 
Am Telefon ist es doch noch einfacher, da Telefonisch doch meist keine AGB wirksam vereinbart worden ist. Schicke denen eine Aufforderung das sie dir nach dem BDSG deine Daten senden sollen, und welche AGB wirksam vereinbart worden ist. Dann gehe zu einem Anwalt deiner wahl und erhebe Klage. Aus dieser Sache gehst 100%ig du als Sieger vom Platz.
 
Ich würde in der "Musterklage"

Es wird beantragt,
I.
die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger für die vertraglich vereinbarten Programminhalte und Vertragslaufzeit eine freigeschaltete Smartcard zur Verfügung zu stellen zur Verwendung in dem Receiver des Klägers Humax PR HD 1000.
II.
lediglich hilfsweise festzustellen, dass der Vertrag zum 16.03.2017 beendet ist.
(hilfsweise heißt ersatzweise, also wenn das Gericht zu Punkt I. der Klage nicht entspricht)
(ist der Vertrag rückwirkend beendet, bekommt man seit diesem Tag seine Gebühren für das Sky-Abo zurück)

weder fordern, dass ich mit dem uralten Humax HD1000 Sky nutzen kann, sondern nur allgemein die Verwendung eines geeigneten eigenen Receiver fordern. Das ist aber, wie MarcBush richtig darstellt, bereits vom Amtsgericht Eutin so bestätigt worden.

Die hilfsweise Forderung ist unsinnig, wenn man den Vertrag bis zum Laufzeitende erfüllt haben will und ein Wink für den Richter, dass die vorzeitige Beendigung des Vertrages als einfachste und schnellste Möglichkeit die Streitsache zu beenden ist. Außerdem ist die "unsinnige Forderung" ein Zeichen dafür, dass man als Kläger sich nicht sicher ist, dass die "Hauptforderung" überhaupt besteht oder erfüllbar ist und auch nicht erfüllbar sein soll.

Man sollte schon klar eine Forderung einklagen und keinen "Ausweg" aufzeigen, wenn man eine Forderung erfüllt haben will. So kommt es vermutlich immer nur zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, die man auch gleich als Hauptforderung hatte einklagen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine hilfreichen Hinweise ;-) , aber wer die bisherigen Urteile liest, sollte besser die Freischaltung für seinen vereinbarten Receiver einfordern.

Sky und Gericht forderten in bisherigen Urteilen einen bestimmten, konkret vereinbarten eigenen Receiver, nicht die generelle Freigabe des Receivers nach Belieben des Kunden. Wenn kein bestimmter Receiver nachweislich vereinbart wurde, darf Sky - so ein Teil der Urteile - dann die Lücke schließen mit der Zuweisung eines Leihreceivers.
Wurde jedoch ein bestimmter eigener Receiver vereinbart, kann man die Verwendung dieses eigenen Receivers einklagen. Wer also schriftlich die Nutzung des neuesten Technisat-Receivers vereinbarte, soll dies für sich einfordern, also die Freischaltung der V14 für den neuen Technisat oder Dreambox. Wer jedoch den PR HD 1000 vereinbarte online, der kann für dieses Gerät die Freigabe reklamieren.

Dass man hilfsweise die rückwirkende Vertragsauflösung fordert (also "Sonderkündigung" wegen der einseitigen Vertragsänderung), das ist vollkommen üblich, da man als Jurist niemals zu 100 % von einem Erfolg ausgehen kann.
Sollte also überraschenderweise das Gericht der Hauptforderung nicht stattgeben, so kann man mit Antrag zu II. seine Rechte wahren, nicht für einen schwarzen Bildschirm zahlen zu müssen. Das hat schon seine Richtigkeit.

Daneben bleibt noch Platz für Vergleiche. Wenn also Sky anbieten möchte, dass der Vertrag aufgelöst wird, so kann Sky ja dem Klageantrag zu II. zustimmen. Dann hat das Gericht aber unabhängig von den Wünschen von Sky zu prüfen, ob Sky im recht ist, die Vertragserfüllung zu verweigern, indem einfach eine bezahlte solo V14 im Januar 2017 für den PR HD 1000 freigeschaltet wird, dann aber im März 2017 einfach ohne Ankündigung gesperrt wird durch veränderte Freischaltung der Smartcard.
 
Zuletzt bearbeitet:
D aber wer die bisherigen Urteile liest, sollte besser die Freischaltung für seinen vereinbarten Receiver einfordern.
soll dies für sich einfordern, also die Freischaltung der V14 für den neuen Technisat oder Dreambox. Wer jedoch den PR HD 1000 vereinbarte online, der kann für dieses Gerät die Freigabe reklamieren.

ich habe zB Humax 1000 vereinbart aber den Dreambox 7080 ganze Zeit genutzt- lt SKY Dreambox ist nicht "zertifiziert" oder habe ich was verpasst? SOnst würde ich gerne drauf bestehen meine V14 für den DM7080 freizuschalten
 
ich habe zB Humax 1000 vereinbart
und auch nur den kannst du einklagen. Wie kommst du darauf die DB 7080HD einklagen zu können?
Da werden schon beim Jugendschutz Eingriffe gemacht die jeden Richter gegen dich aufbringen
würden, von der umgangenen Aufnahmesperre und anderen Möglichkeiten in der Grauzone mal
abgesehen.:rolleyes:
 
...
Dass man hilfsweise die rückwirkende Vertragsauflösung fordert..., das ist vollkommen üblich, da man als Jurist niemals zu 100 % von einem Erfolg ausgehen kann.
Sollte also überraschenderweise das Gericht der Hauptforderung nicht stattgeben, so kann man mit Antrag zu II. seine Rechte wahren, nicht für einen schwarzen Bildschirm zahlen zu müssen. Das hat schon seine Richtigkeit.

Daneben bleibt noch Platz für Vergleiche. Wenn also Sky anbieten möchte, dass der Vertrag aufgelöst wird, so kann Sky ja dem Klageantrag zu II. zustimmen. Dann hat das Gericht aber unabhängig von den Wünschen von Sky zu prüfen, ob Sky im recht ist, die Vertragserfüllung zu verweigern, indem einfach eine bezahlte solo V14 im Januar 2017 für den PR HD 1000 freigeschaltet wird, dann aber im März 2017 einfach ohne Ankündigung gesperrt wird durch veränderte Freischaltung der Smartcard.

Der Sinn, neben der Hauptforderung die hilfsweise Forderung zu beantragen, ist mir bewusst. Das macht man, wenn man von vornherein erwartet/erwarten kann, dass die Hauptforderung nicht erfolgreich einklagbar ist und damit man dann trotzdem die Klage mit der Nebenforderung gewinnt. Nur so bekommt man ja ein gewisses Recht und bleibt nicht auf den Kosten sitzen.

Wenn Sky nach solch einer Klage der hilfsweisen Forderung nach Vetragsauflösung zustimmt, wird ein Richter die Hauptforderung nicht weiter verfolgen, weil mit der hilfsweisen Forderung der Kläger auch (s)ein eingeklagtes Recht erhält.

Aber egal, ich denke, dass es vom ganzen Ablauf her eher besser ist, ganz "unwissend" an die Sache heranzugehen.

Vor einer Klage zunächst:

1..2 Tage über die Sky-Hotline die Freischaltung der Programme verlangen und veranlassen.

Wenn die (wie erwartet) nicht möglich ist, dies schriftlich verlangen und die Reaktion von Sky abwarten. Ja, Sky ist ja zur Vertragserfüllung verpflichtet!

Wenn dabei dann nach dem verwendeten Receiver gefragt wird, diese Frage wahrheitsgetreu beantworten. Mehr nicht.

Dann müsste Sky sich ja positionieren und in irgendeiner Form was anbieten, um das Problem gelöst zu bekommen. Das kann/wird ein "kulantes" Angebot eines Sky-Receivers oder desCI+ Moduls sein. Die Kulanz (Preis, Versandkosten usw.) sollte man soweit aushandeln können, dass man zumindest genauso gut gestellt ist, wie ein Sky-Neukunde, vielleicht als langjähriger Sky-Kunde auch etwas besser sogar. Ein derartiges "Kulanz-Angebot" sollte man annehmen und erst danach reklamieren, dass man dies (Sky-Receiver oder CI+ Modul) aus nachvollziehbaren Gründen nicht (sinnvoll) nutzen kann und deshalb die den Vertrag beendet sieht und dies mit Fristsetzung von Sky auch fordert und andernfalls Klage androhen.

Sollte auf diesem Weg keine Beendigung des Vertrages möglich sein, dann eben wirklich dies einklagen.

Mehr wird man nicht erreichen können, weil es Sky eigentlich vollkommen egal sein kann und ist, mit welchem eigenen Receiver man das Sky-Abo nutzen will. Ohne Leih-Geräte von Sky hat man sich schließlich bewusst selber verpflichtet ein für Sky geeignetes Empfangsgerät zur Verfügung zu haben. Wenn das Empfangsgerät nicht mehr für Sky geeignet ist, muss man sich ja selbst um ein geeignetes Empfangsgerät kümmern. Man für sein eigenes Empfangsgerät nicht Sky verantwortlich machen wollen. Man kann besten Falls vom Verkäufer oder Hersteller des Empfangsgerätes verlangen, dass es für Sky nutzbar ist und bleibt. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, dass das eigene Empfangsgerät bisher für Sky nutzbar war, andere Sky-Kunden ein gleichartiges Empfangsgerät (noch) nutzen können, das Empfangsgerät mal von Sky selber den Sky-Kunden leihweise zur Verfügung gestellt wurde oder verkauft wurde. Gut, wenn es von Sky gekauft wurde könnte man wirklich von Sky verlangen, dass es wieder von Sky nutzbar gemacht wird, falls dies wirtschaftlich möglich sein sollte (ist es bei einem über 10 Jahre alten Receiver-Modell aber nicht und damit auch nicht ernsthaft verlangbar oder einklagbar).

Ein Gericht mit allen möglichen allgemeinen und technischen "Beweisen" zu überhäufen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen wird ein Gericht "überfordern" und weil es im Einzelfall nur wenig zutreffend ist, auch kaum Berücksichtigung finden. Als Beklagter würde ich eh nicht auf diese allgemeinen "Beweise" eingehen, nur auf die dem konkreten Einzelfall betreffenden Umstände. Mehr will ich dazu nicht sagen, das muss Sky schon selber wissen, wie sie darauf sinnvoll reagieren wollen. Anscheinend ist da auch Sky genauso ungeschickt wie die bisherigen Kläger, sonst wäre durch Sky in jedem Fall eine außergerichtliche "Einigung" möglich und jeder Klage wäre die Grundlage entzogen. Würde ich an Stelle von Sky jedenfalls so machen und wüsste auch wie. Da ich aber kein Sky-Mitarbeiter bin, auch wenn das von einigen hier zu Unrecht vermutet wird, kommen da von mir keine weiteren Ratschläge, wie man das richtig macht.
 
Hallo
Ich habe deine Anklageschrift an meine Gegebenheiten angepasst-
Würde es Sinn machen SKY zuerst zu dieser Anklageschrift um die Stellungnahme zu bitten??
So was in der Art:
"Ich möchte Sie bitten, innerhalb von 7 Tagen meine V14 Karte Nr....... für meinen Humax PR HD 1000 freizuschalten. Ich füge den Entwurf der Anklageschrift bei, die ich nach dem Ablauf von o.g. Frist,und nach der Absprache mit meinem Anwalt an das AG Musterstadt weiterleite. Entsprechende Beweise, die die Vorwürfe in der Anklageschrift bestätigen, füge ich entsprechend vor Gericht bei."
 
Sky interessiert nicht was du machst. Drohungen per Mail werden ignoriert.
 
Erste Aufforderung meine Karte freizuschalten haben sie im Januar abgelehnt- auch mit dem Vermerk dass ich gerichtlich dagegen vorgehen werde blieb quasi ohne Wirkung. Sie haben zumindest geantwortet, dass mein Anliegen durch Rechtsanteilung geprüft wurde
karolus
 
@dvb-T2HD
Ich weiß, es ist dein Hobby oder deine Aufgabe, hier jeden Hinweis von mir zu zerreden und die Leute zu irritieren, aber lass mal gut sein langsam.
Wer von Pairing betroffen ist, sendet ein Musterschreiben an Sky und fordert die erneute Freischaltung der V14 für den vereinbarten HD1000. Quelle: Urteil gegen Pairing! Sky lehnt ab.
Dann Musterklage verwenden, mit mir absprechen. Entweder der Sky-Rechtsabteilung zusenden und denen eine letzte Frist geben, die Karte freizuschalten, oder zu Gericht. Dann muss Sky dem Richter erklären schriftlich, warum man den Vertrag nicht einhalten will.
Wenn Du also schon ellenlang Kommentare abgibst (wie ich :-), nochmals zur Kenntnis, dass man selbstverständlich hilfsweise Forderungen abgeben kann, ohne dass man damit ausdrückst, man wäre zu Fordrung I. unsicher.
Beispiel: Jeder Arbeitgeber ist gut beraten, eine fristlose Kündigung zu ergänzen mit "Hilfsweise kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich" (weil viele fristlose Kündigungen unwirksam sind und sonst der Arbeitnehmer gar nicht gekündigt wäre im Zweifel).
Also nur, weil Sky für die Vertragsaufhebung ist, wird ein Gericht deshalb nicht den Antrag zu I. ablehnen, sondern Sky muss sich dazu äußern und der Richter seine Meinung vorab darlegen. Was spricht für einen Vertragsbruch durch Sky?
Mit Sky sollte man tunlichst nicht telefonieren. Was spricht gegen eine Mail? Würde mein Anwalt da anrufen??
Unwissend muss man nicht an die Sache herangehen. Wer nicht weiß, dass ein Sky-Receiver oder Sky-Modul Murks sind, der hat sich nicht bewußt für den eigenen HD1000 entschieden.
Wichtig ist, dem Gericht deutlich zu machen, dass man den Vertrag eben mit Absicht und ausdrücklich mit dem PR HD 1000 vereinbarte, weil der Sky-Receiver eben nicht nutzbar ist, weil er keine anderen Pay-TV-Sender empfängt, weil er keine eigenen archivierten Aufnahmen zulässt, weil er keinen Radiobetrieb unterstützt, weil das Sky-Modul ja im CI-Slot des HD1000 nicht funktioniert. Das weiß man mit etwas Allgemeinwissen auch ohne Bestellung eines Sky-Geräts, also wozu in den Vertrag ein Leihgerät holen?? Wer ein Leihgerät zu Hause hat, der kann später keinen Schadenersatz fordern für die Zeit ohne Bild!!

Zu Deinem Hinweis, der Kunde möge sich selbst geeigneten Receiver kaufen, nochmals: welches Gerät meinst Du beispielsweise? Konkret bitte. Sky soll das Pairing pauschal aufheben, weil du eigenen für NDS lizensierten und von Sky zugelassenen Receiver (AGB 1.1.1) nutzen willst, aber der Richter darf nicht fragen, welches Modell das wäre?? Wenn du den iCord 250 meinst, der kann ja dann gepairt werden. Nach 1.4.4 der AGB würde Sky dann die Seriennummer erfragen und V14 dicht. Das gleiche bei einem Sky-ebay-Receiver.
Wieso nicht den PR HD 1000 angeben? Der ist geeignet, zertifiziert und zugelassen. Er funktioniert, wie meine solo V14 heute beweist. Oder fällst du auf die plumpen Sky-Lügen herein, der PR HD 1000 sei nicht mehr geeignet? Ist er doch, wenn man die V14 für ihn freischaltet, wie jeder hier weiß und man auch mit einer ungepairten V14 jederzeit beweisen kann. Zudem: Der Vertrag wurde ja gerade mit dem PR HD 1000 betsellt, denn ohne Seriennummer des eigenen Receivers kann man ja sky nicht mehr bestellen seit 07/2015.
@karolus
Bitte in Ruhe machen wir das gemeinsam. Einzelkämpfer verlieren. Wir fordern die Freischaltung für den vertraglich vereinbarten (weiterhin zertifizierten und lizensierten) Receiver PR HD 1000. Schreiben als Musterklage an die Sky-Rechtsabteilung kann man vorschalten. Bin noch heute im Ausland.
Sky schaltet deine V14 nicht freiwilig frei für den PR HD 1000. Und wegen einer einzelnen Beschwerde auch nicht. Wir senden 20 Klageentwürfe an die Rechtsabteilung und zu Gerichten, dann wird Sky erstmals prüfen und nachdenken.
Und natürlich hat kein User die Nutzung des Technisat oder der Dreambox konkret nachweislich vereinbart in 2017, das ist ja technisch schlecht möglich, eher für ein freies Modul, das war mehr zur Verdeutlichung für DVB-T2, der immer allgemein von geeigneten eigenen Geräten spricht, aber den einzigen, den PR HD 1000, außen vor lässt, weil dies ein Sky-CCA ihm so sagte. Als gäbe es andere (besser geeignetere) Geräte als Argument gegen Sky-Pairing...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was wisst ihr über jenes Schriftstück was letztes Jahr an alle Kunden raus gegangen ist, dass Sky nur noch mit eigener Hardware läuft und man sich schon einmal bemühen soll ein Leihgerät von denen aufzustellen?

Ich bin heute in die nächste Instanz gegangen und habe denen meinen Retourenschein zugesandt, weil die vehement behaupten ich hätte die Hardware noch bei mir, aber dem ist nicht so. Es wurde mir ebenfalls kostenfrei ein CI+ Modul angeboten. Hoffe der läuft in meinem Humax 1000 *hust*. Dann sehen wir weiter.
 
was heißt nächste instanz? gerichtlich ist doch wegen der niedrigen höhe doch schon beim amtsgericht schluss oder net?
 
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