also die bisherigen Klagen, die entschieden wurden, waren vor Beginn von Sky 1 eingereicht.
Diejenigen, die außergerichtlich oder im Vergleich erreichten, dass die V14 wieder entpairt wird, waren zufrieden und wollten nicht weiter streiten wegen Sky1, verständlich.
Und wer sonst soll wegen Sky1 klagen? Ein User bereitet es gerade vor, aber Voraussetzung ist ja eine solo V14 ohne Leihgerät und ohne Pairing. Wieso dann noch klagen?
Aber richtig, in den neuen Klagen der gesperrten solo V14 könnte es beantragt werden:
I. Sky hat die gesperrte V14 wieder freizuschalten für den eigenen vereinbarten HD1000. (Sky muss nur kleinen Knopf allein für die Karte des Klägers drücken und etwas tun, was sie bei vielen anderen auch schon machte) (Streitwert 400 EUR Jahresabo, Urteil Amtsgericht ist endgültig)
und
II. Sky soll Sendetechnik für Sky1 umstellen und ändern, so dass die V14 des Klägers auch wieder im HD1000 diesen Sender entschlüsseln kann.
(Streitwert: 2,67 Millionen EUR Kosten der Umstellung der Sendetechnik)
Sky könnte dann in Berufung gehen und überwiegende wirtschaftliche Interessen ins Spiel bringen. Verfahren würde länger dauern.
@dia
Vergleich geht nur, wenn beide Seiten zustimmen. Wenn ein Kunde aber einen sauber vereinbarten Vertrag hat, dass er den HD1000 vereinbarte und der zertifiziert ist und funktioniert, wie soll dann Sky zum Leihgerät zwingen und seine eigenen AGB brechen, drei Jahre nach Beginn Pairing.
Klage ist:
I. Karte für den vereinbarten HD1000 freischalten.
II Hilfsweise (ersatzweise) Sonderkündigung.
Her Richter, bitte ein Urteil!
Sky kann ja Sonderkündigung anerkennen, dann hat man Prozeß gewonnen, kein vergleich, sondern seine Klage zu II. durchgesetzt. Sieg und sky muss seine Poltitik ändern, sonst könnte ja jeder sonderkündigen...