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Änderung der Geschäftsbedingungen

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Auch die Hardware kann jederzeit ausgetauscht werden. Das war auch schon immer so. Scheinbar liest sich kaum noch ein User die AGB's genau durch. Ein Widerspruch der neuen AGB's ist absolut sinnlos.
 
War ja auch zu erwarten, stimmt schon ..... Dann werde ich den Vertrag jetzt Mitte des Jahres kündigen, hat meinen Entschluss jetzt einfach noch bestärkt! ;)
 
Ich habe es schon mehrfach geschrieben:
Der Kunde hat es in der Hand.

Bestes Beispiel ist doch HD+. Die wissen ganz genau, wenn sie das CS/HS unterbinden, verlieren sie 50% der Kunden. (Zumindest solange es noch SD gibt)

MfG
 
Scheinbar liest sich kaum noch ein User die AGB's genau durch. Ein Widerspruch der neuen AGB's ist absolut sinnlos.
Falsch!
Die alten AGB haben wörtlich und explizit nur den Austausch von (Leih-)Receivern vorgesehen. Dabei musste der (neue) Tausch-Receiver auch die "wesentlich gleichen Funktionen" haben wie der alte.
Dass man nun auch das Modul gegen Receiver tauschen darf, wurde erst mit den neuen AGB eingeführt:
"Entsprechendes gilt auch für ein Leih-CI-Plus-Modul. Dieses kann gegen einen Leih-Digital-Receiver ausgetauscht werden."

Das war ja im Wesentlichen auch ein Kernthema der ganzen AGB-Änderung. Klar, der Widerspruch hindert zwar Sky nicht daran trotzdem das Modul abzuschaffen, aber dann kommt man wenigstens ohne Diskussionen aus den Vertrag raus. Und schon allein deswegen war ein Widerspruch sinnvoll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es irgendwann einmal soweit kommt, dass sie trotzdem tauschen, dann schau ich mir die Q-Kiste halt mal an.
Ich werde dann wohl 2 Receiver betreiben.
 
Sorry @a1 du liest die AGB's auch nicht richtig. Hier ein Auszug aus den AGB's und das stand schon immer drin:
1.5 SicherungsmaßnahmenSky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren und Water-marking zu versehen („Sicherungsmaßnahmen“). Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung bestimmter Sicherungsmaßnahmen. Sky kann während der Vertragslaufzeit die Sicherungsmaßnahmen jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben [z.B. Jugendschutz]) für den Kunden zumutbar ist. Falls eine Änderung der Sicherungsmaßnahmen erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kun-den überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen, bzw. ihm für den Fall, dass er eigene Empfangsgeräte nutzt, Empfangsgeräte zur Leihe für den Empfang zur Verfügung zur stellen.
Das Sky Modul wurde in den neuen AGB's nur nochmal speziell verankert.
1.2 Empfangsgerät 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang des Sky-Angebotes (mit Ausnahme des Online-Inhaltedienstes) ein zugelassenes Empfangsgerät, das Sky, soweit vereinbart, leihweise zur Verfügung stellt. 1.2.2 Sky behält sich das Recht vor Leih-Geräte jederzeit gegen Leih-Geräte mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Gerätes nicht wesentlich beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. Berechtigte Interessen sind insbesondere regulatorische und/oder lizenzrechtlichen Anforderungen und/oder sicherheitstech-nische Gründe. Entsprechendes gilt auch für ein Leih-CI-Plus-Modul. Dieses kann gegen einen Leih-Digital-Receiver ausgetauscht werden.Der Kunde erkennt an, dass es im Rahmen von Software-Aktualisierungen zum Verlust bzw. zur Lö-schung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Empfangsgerät gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
 
Bei den alten konnte der Tausch bei "Änderung der Sicherungsmaßnahmen" erfolgen, bei den neuen kann Sky nach belieben jederzeit tauschen.
Hat man widersprochen, muss Sky schon einen triftigen Grund liefern, ansonsten besteht starker Diskussionsbedarf, bzw. kann man kündigen.
Hat man monatliches Kündigungsrecht, kommt man ja auch so schnell raus aus dem Vertrag.
Irgendwann wird es sicherlich mal soweit ein. Aktuell werden aber nicht alle Module getauscht.
Deswegen brauchst Du nicht 100.000 Mal zu schreiben, Module werden getauscht.
Das ist genauso Glaskugelleserei wie zu sagen, Sky stellt auf auf Cardless um.
 
Sorry @a1 du liest die AGB's auch nicht richtig. Hier ein Auszug aus den AGB's und das stand schon immer drin.
Und wieder... Falsch!
Wie @d2z schon sagt, sahen die alten AGB einen Hardwaretausch nur dann vor, wenn sich an den Sicherungsmaßnahmen etwas geändert hat, also z. B. das Verschlüsselungssystem umgestellt wurde. Das war dann auch der Genickbruch für irgendwelche Uraltboxen, die keinen Overcrypt konnten. Für die Module hingegen wäre das kein Tauschgrund gewesen. Nach den neuen AGB kann Sky mehr oder weniger nach Herzenslust tauschen. Deswegen: Widerspruch war und ist sinnvoll, wer entweder sein Modul behalten, oder aber dann wenigstens aus den Vertrag rauskommen möchte.
Also bitte mach etwas halblang wenn du versuchst Leuten zu unterstellen sie würden die AGB nicht lesen.
 
@crazyfreak01
Hör bitte auf diesen pauschalen Unsinn zu verbreiten dass Sky das CI-Modul schon immer so einfach tauschen konnte. Das stimmt so nicht und war in den bis Jan 2021 gültigen AGB immer an eine Bedingung geknüpft. Insofern war ein Widerspruch durchaus sinnvoll. Und nur weil du es immer wieder falsch postest, wird es nicht richtiger.

Im übrigen sind Klauseln in AGB die den Kunden unangemessen benachteiligen ohnehin unwirksam. Und das ein Modul eben nicht gleichwertig einem Receiver ist, dürfte klar sein. Stichwort: Multifeed Unterstützung, Restriktionen bei privataufnahmen etc.
 
Moin adas.
Das ist korrekt, wenn eine Sicherheitslücke den Austausch des Moduls notwendig macht. Dann ist ja die "Bedingung" erfüllt und es erfolgt kein Austausch nach Wetter und Stand der Sonne. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

ps.
Den dann auftauchenden Folgefragen, zB wie der Kunde Multifeed mit einem Kuh Receiver machen soll, wird sich S*y einfach juristisch stellen müssen. Ein aktuelleres sichereres Modul wäre eine Lösung. Das wird natürlich S*y nicht gefallen und im Zweifelsfall den Kunden aus dem Vertrag entlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In alte hardware hast du jede menge bugs, es reicht doch vollkommen wenn jemand der init log postet, und bei NDS geht die sonne auf.

Wie sind nicht bei N, denen ist das alles "scheiss egal" :ROFLMAO:

Manche menschen wollen nicht verstehen, mann spielt mit dem feuer, aber nicht PUBLIK.

Cau Adas
 
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