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Vorladung

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1. Nicht hingehen=KEIN SCHULDEINGESTäNDNIS
2. Woher zur Hölle hat er gewusst, dass sein drittes Bein irgendwann in der Zukunft einen Menschen in einer Gebärmutter erzeugt?
3. Vor Gericht verhelfen solche "einjährigen Töchter" einem zu einer milderen Strafe.


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Wenn sie "alles" haben, dann wäre er schon längst besucht und abgeholt worden.

Es ist eine Vorladung und weiter nichts. Niemand bekommt eine Vorladung, wenn die Sache klar ist und hieb- und stichfeste Beweise vorliegen.

Die suchen aktuell wohl noch nach mehr beslastbaren/belastbareren Beweisen.

Du hast unnötig den Anwalt eingeschaltet. Hättest das Geld in dein Sky Q Abo investieren können.

Nicht hingehen und warten bis ein Brief vom Gericht kommt. Dann erst den Anwalt einschalten.
 
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Danke das q Abo ist bereits abgeschlossen und Ärgere mich mittlerweile einfach über den heutigen Geiz.

Lehrgeld habe ich so oder so bezahlt.

Mittlerweile denkt man auch anders und weiß auch die Mitarbeiter bei sky müssen auch bezahlt werden

Gesendet von meinem MI 9 mit Tapatalk
 
Auszug aus Rechtsanwalt.de:


"Nach bis zum 23.08.2017 geltender Rechtslage durften sowohl Beschuldigte als auch Zeugen eine Ladung durch die Polizei getrost ignorieren. Es gab keine Verpflichtung, der Vorladung nachzukommen.

Dies hat sich durch eine Gesetzesänderung zum 24.08.2017 geändert.

Vorladung als Beschuldigter

Sind Sie als Beschuldigter geladen, müssen Sie einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen. Sie müssen auch nicht absagen, sondern können die Vorladung ignorieren. Allerdings sollten Sie nicht davon ausgehen, dass sich die Beschuldigungen von alleine wieder in Luft auflösen. Sinnvoll ist daher in jedem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einholung von Akteneinsicht. Dann ist Ihnen bekannt, was man Ihnen konkret vorwirft und worauf sich dieser Vorwurf stützt. Erst dann kann überlegt werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder ob Schweigen weiterhin Gold ist."
 
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Das ist nicht ganz Richtig ,
gem. des Datenschutz Gesetzes kannst du verlangen ,
Einsicht über deine Gespeicherten Daten und Zweck dazu braucht man keinen Anwalt
und hin gehen würde ich z.b. nur wenn ich 100% sicher bin Unschuldig zu sein,
wenn z.b. jemand meine Daten Missbraucht hat , dann ist man Opfer und nicht Täter ,
in so einem Fall kann das auch Wichtig sein das man Angaben macht der wirkliche Täter ermittelt wird , aber wenn das alles so lange zurück liegt kann man sich eh nicht mehr daran erinnern , falsche Angeben darauf kann einem ein Nachteil entstehen , wenn man es nicht mehr
weiß weil zu lange her ist nicht .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ich nehme mal an, dass das dem Schutz des Systems dient ... Würde ja einem DDOS-Angriff gleichkommen, wenn jeder Beschuldigte Akteneinsicht durchsetzen könnte und so das System lähmen würde ... Das ist aber nur eine Vermutung :)
 
Eine Anwalts Pflicht besteht nur wenn es in die 2. Instanz geht ,
man kann sich auch selber Verteidigen wenn man davon Ahnung hat ,
wenn unsicher ist und nicht weiß klar Anwalt aber da sollte man sich erst mal
erkundigen welcher Gut ist und nicht irgendeinen nehmen ,
es gibt nämlich auch Anwälte die kassieren nur ab und haben k.A.
 
Das gilt aber nur, wenn ein Prozess mit Anklage eröffnet wird und nicht während der staatsanwaltlichen Ermittlung (glaub ich).
 
Und wie immer wird hier mehr Angst gemacht und Blödzin geschrieben als das ganze wert ist

Hin gehen , anhören was sie wollen , nichts sagen , und auf kein fahl was Unterschreiben !!!

Wenn da noch was kommt , Anwalt Einschalten

Du könntest es für jemand anderen bezahlt haben , kannst dich nicht mehr erinnern , ist paar Jahre her , ich weiß nicht was ich letztes Woche gemacht habe , geschweige im inet bezahlt habe


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