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Vorladung

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genau so siehts aus. Straftaten sind generell in jeder Rechtschutzversicherung ausgenommen. Nur die wenigsten bieten das überhaupt an. Und wenn, dann wird das ganze schweineteuer.
 
Naja Schweineteuer ist vielleicht übertrieben.
Ich hab doch direkt mal bei meiner Nachgefragt, der Unterschied im Jahr Beträgt ca. 100€.
 
Nur so am Rande keine Staatliche oder StrafBehörde darf IP s sniffen und einen an den Kragen zu wollen das ist illegal und auch eine Straftat ! das selbe gilt für sogenannte Abmahnanwelte vor Gericht müssen nämlich beide darlegen wie sie an die Daten kamen und da geht der Ärger richtig los.
 
Wartet doch erst mal ab. Ich hoffe der TE wird uns das Ergebnis mitteilen.
Allerdings sehe ich auch das Problem, das der TE sich mit diesem Thread keinen Gefallen getan hat. Er hat damit auch seine Identität ,den Ermittlern preisgegeben bzw bei mehreren Vorladungen, stark eingegrenzt.

MfG
 
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Das stimmt leider so nicht. Ist total bescheuert, aber die Rechtsschutzversicherung unterscheiden von vornherein, was für eine Straftat vorgeworfen wird.
Hier halt die Unterscheidung nach "vorsätzlicher Straftatbestände", diese muss man separat versichern. Selbst wenn festgestellt wird, dass man unschuldig ist, bekommt man
nichts erstattet. (nicht von der Versicherung und nicht vom Staat).

Aus dem Kopf wird das so erklärt, dass die Polizei/Staatsanwalt ja auch ohne Anwalt des Beschuldigten rausgefunden hätte, das der Beschuldigte unschuldig ist.

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Trifft in dem Fall ja aber nicht zu. Die Behörden haben einen Anbieter hochgenommen und das mit Sicherheit, mit einem Richterlichen Beschluss.
Wo dann vermutlich auch Logs sichergestellt wurden, die dann ausgewertet wurden.
 
Das schöne an der Sache ist. Recht und Strafe. Denn die Strafe ist nicht das was der Richter sagt. Mehr das was danach kommt.

Und das wisst ihr sky und .....genau
 
Es geht doch hier nicht um IPs sondern um Kontozahlungen an wen auch immer.
 
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Also würde es bedeuten, wenn man mir etwas vorwirft, was theoretische die RV nicht übernehmen würde,
es sich dann aber herausstellt, dass ich gar nichts mit der Sache zu tun habe, ich trotzdem in den Allerwertesten
gekniffen bin? Nö, nicht wirklich, ich gehe mal davon aus, dass es da mit Sicherheit noch Unterschiede gibt.

Das käme ja einer Vorverurteilung durch die RV gleich.
 
Erstmal übernimmt eine Rechtsschutzversicherung gar keine Kosten für irgendeinen Fall, ohne sich selbst nicht vorher über den speziellen Fall einen Eindruck verschafft zu haben. Übliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen dann die Kosten auch nur bei vermeintlicher Aussicht, dass der Fall zu gewinnen ist. Es ist eben eine Versicherung wie jede andere auch, die ihre Leistungen mit allen Mitteln so niedrig wie nur möglich halten will. Aber bei einem Strafprozessverfahren kann man einen kostenfreien Rechtsbeistand erhalten, wenn man sich den selbst nicht leisten kann, alle ohne oder mit geringem eigenen Einkommen. Da zahlt nichtmal das Einkommen einer „Bedarfsgemeinschaft“, sondern nur das wirkliche eigene Einkommen.
 
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