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Vodafone Zuhause FestnetzFlat Preisanpassung bei bestehenden Vertrag

sponspob

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9. November 2014
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Hallo,
ich bekam gestern Post, wegen einer Preisanpassung zum 28.02.2020, wegen eines alten Laufzeitvertrages aus 12.2013.
Der Vertrag ist Vodafone Zuhause Festnetz Flat .

Darf denn Vodafone überhaupt einfach mal so einseitig einen laufenden Vertrag so erhöhen.

Ein Sonderkündigungsrecht wurde schon mit eingeräumt.

Kann ich auf die Erfüllung des Vertrages bestehen, oder muss ich so etwas still schweigend hinnehmen.

vielen dank und viele grüße
 
Du kannst die Anpassung annehmen, oder den Vertrag von Deiner Seite aus kündigen, eben weil sich die Vertragsbedingungen geändert haben.
Auch Du kannst die Vertragsbedingungen anpassen, Vodafone informieren und sehen, wie sie reagieren.
 
Ein Vertrag kann von beiden Seiten geändert oder auch gekündigt werden. Für beide gilt aber die vereinbarte Kündigungsfrist. Ist die noch nicht abgelaufen, darf der Vertrag nicht einfach einseitig geändert werden, weder von dir noch von Vodafone. Schau in die Vertragsunterlagen, ob die Vodaföne sich eine einseitige Preiserhöhung oder eine asymmetrische Kündigungsfrist herausgenommen haben.

Die Kündigungsfrist steht auf jeder Rechnung. Wenn du keinen Bock auf die Erhöhung hast, widersprichst du. Du musst nicht die Karte mit dem Sonderkündigungsrecht ziehen. Die Pflicht zur Vertragserfüllung gilt für beide Seiten.
 
Allgemeines
Der Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, und zwar durch Angebot und Annahme, zustande. Als Vertragsparteien fungieren der Käufer und Verkäufer. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur dauerhaften Überlassung des Kaufgegenstands an den Käufer. Der Käufer hat im Gegenzug die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen und den Kaufgegenstand abzunehmen. Geregelt ist der Kaufvertrag in § 433 bis § 479 BGB. Die Vorschriften regeln das allgemeine Kaufrecht und Sonderformen des Kaufs. Ergänzende Vorschriften über den Kauf eines Verbrauchers sind in § 13 und § 14 BGB enthalten. Soweit diese Vorschriften keine Regelungen treffen, finden ergänzend Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts Anwendung.

Historische Urform des Kaufvertrags war der Tauschvertrag. Dessen Weiterentwicklung zum Kauf erfolgte durch die Einführung von Geld als Zahlungsmittel, das als jederzeit eintauschbare Verrechnungseinheit von feststehendem Wert, Güterumsätze von nennenswertem Umfang überhaupt erst ermöglicht. Die enge Verwandtschaft zum Tausch zeigt § 480 BGB auf, wonach auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung finden.
.....
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
 
Meine Schwiegereltern und eine Bekannte haben den auch und zahlen 9,*€ im Monat. Die haben sich noch nicht gemeldet.
Um wieviel wurde der erhöht?
 
auf 12.92
Ich habe jetzt gekündigt. Sie nutzt es so wenig selber, ehr rufen immer die anderen an, da reicht eine bestehende Prepaid Karte auch
 
Ich habe im August 19 für eine Bekannte bei Tarifhaus den Blau M Tarif für 9,99 im Monat gemacht mit zusätzlicher Festnetznummer. Leider gibt es den nicht mehr. Meine Schwiegereltern wollen eine Festnetznummer haben also bleibt nichts anderes als die 12,92 zu bezahlen :(
 
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