Das Urteil in Eutin bestätigt, dass man ein Leihgerät nicht nutzen muss, wenn man statt dessen ein eigenes Gerät vereinbarte.
Es gab dazu in Eutin keine Anhörung der Parteien, weil die Richterin diese Sache lieber an das Landgericht weiterreichen wollte.
Der Vertrag war telefonisch. Wie kann also ein Kunde dann Vertragsinhalt beweisen? Das Gesetz sagt daher, dass das Unternehmen bei Fernabsatzvertrag den Beweis erbringen muss, was vereinbart wurde. Dies übersah die Richterin in Eutin.
Da Sky mittlerweile einräumte, niemals die Daten der Kundengeräte bei Vertragsschluss zu speichern, ist allein deshalb schon eine Beweislastumkehr geboten. Sky muss nun beweisen, welches Gerät bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Leihgeräte im Vertrag sind ja nachweislich von Sky erfasst, sonst ein Smartcard-only-Vertrag (also mit Kundengerät). Fehler von Sky gehen zu Lasten von Sky.
Der Hinweis von DVB-T2 kam nun schon mehrfach von ihm. Was sollen diese ständigen Wiederholungen? ...EDIT... Das Landgericht Lübeck wird nun seine Rechtsauffassung äußern, weitere Beweise fordern oder nicht und den Rechtsstreit dem Ende zuführen. Selbst wenn unklar wäre, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde, wo steht, dass man als Kunde nicht wechseln kann von Leihgerät zu eigenem Receiver oder umgekehrt? Wieso sollte Sky dies allein bestimmen in einem Vertrag ohne AGB? Also mal abwarten, was das Landgericht dazu vorab äußert.
Weitere Klagen sind ja zu entscheiden. Mit nun besserem Wissen um die offenen Rechtsfragen wird es da einfacher für weitere Gerichte, die Sache zu entscheiden. Ein Kläger hat Vertrag ohne Leihgerät bis 03/2018. Manche Kunden dürfen den HD 1000 weiter nutzen, also technisch ist es kein Problem. Da sky nachweislich weiter lügt, wird das Gericht auch wenig Gnade finden, denke ich.
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Neuer Nachweis, dass Sky den PR HD 1000 für SAT nicht als Problem für Neukunden bewertet. Wie oft sollen das noch Versehen der Sky-Mitarbeiter sein? Sind nun eigene Receiver erlaubt oder nicht? Und müsste dann nicht langsam mal klar sein, dass laut Sky.de nur der iCord 250 HD zugelassen ist (und Vodafone TV Center)? Ich denke, mehr Chaos als Sky geht nicht.
(War mein Chat als "Neukunde" vorgestern )
@Teoha
Keine freien Interpretationen. Ich habe live mit der Richterin in Eutin gesessen. Mit dem Sky-Anwalt Dr. Reinke diskutiert mehrfach persönlich.
Lies bitte § 312d BGB mit Verweis auf 246a BGB. Und die Beweislast für Sky nach 312k BGB.
Nix Buchstabensuppe, was soll das immer wieder? Alles nur Provokation. Reicht doch wohl vorerst wieder an Posts. (Dieser Hinweis an Teoha kann auch gern dann gelöscht werden, damit sachlicher Austausch Raum findet, wenn es wieder Neues gibt.)